Es kann bei einer unparteiischen Herangehensweise eigentlich kein Zweifel darüber bestehen, dass das Auftreten des Propheten Muhammad (saws) einen historischen Fortschritt im Hinblick auf die Frauenrechte bedeutete – ungeachtet der Lage in der islamischen Welt heute, wo es unerlässlich ist, zunächst zwischen Religion und Tradition zu unterscheiden, es unterschiedliche lokale Traditionen gibt und Jahrhunderte des Kolonialismus mit allen Folgen von Unterentwicklung und Analphabetismus nachwirken. Der US-Historiker Pierre Crabites bezeichnete Muhammad sogar als den „wahrscheinlich größten Vertreter der Frauenrechte, den die Welt je gesehen hat.“

In einer Zeit, in der im damaligen Europa noch darüber diskutiert wurde, ob die Frau überhaupt über eine Seele verfüge, unterband er nicht nur die damalige Praxis auf der arabischen Halbinsel, neugeborene Mädchen zu töten. Frauen konnten dem Propheten den Treueeid (bai’ah) unabhängig von den Männern leisten. Diese freie Meinungsäußerung und Wahlmöglichkeit wurde den Frauen erst Jahrhunderte später im Westen zugestanden. Er gab den Frauen das Recht auf ihr eigenes Eigentum und Vermögen bzw. die freie Verfügbarkeit darüber.

In der BR Deutschland war es den Frauen noch im Jahr 1957 nicht gestattet, ein eigenes Girokonto zu führen. Weiterhin konnten die Frauen vor Gericht als Ankläger und Verteidiger auftreten – selbst gegen den eigenen Ehemann. Der Prophet verurteilte es, wenn Frauen einen Mann gegen ihren Willen heiraten mussten und erklärte solche Ehen für ungültig. Die Frauen erhielten das Recht zu arbeiten, wenn sie denn darauf angewiesen waren, und sie hatten dann das Recht auf dieselbe Bezahlung. Dieses Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche Arbeit ist bis heute nicht im Westen verwirklicht.