Queere Geflüchtete dürfen ab dem 1.Oktober 2022 nicht mehr einfach so abgeschoben werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf zukünftig keine diskrete Lebensweise im Herkunftsland als Grund für eine Abschiebung nennen. Damit bekommt jeder, der sich beispielsweise als homosexuell ausgibt, die Chance schnell Asyl zu erhalten.

Verhaltensprognose für queere Geflüchtete fällt durch die neue Verordnung weg

Durch die neue Verordnung fällt die sogenannte Verhaltensprognose weg. Das BAMF benutzt diese Prognose in einem zweistufigen Prozess, um zu bewerten, ob einer asylsuchenden Person im Heimatland eine Verfolgung droht. Erstens prüfen sie, wie sich der Asylsuchende bei einer Rückkehr im Heimatland verhalten würde. Zweitens wie der Staat und die Bürger auf dieses Verhalten reagieren. Basierend auf dieser Prognose konnte bis dato gegen ein Asyl entschieden werden. Als Begründung gab das BAMF nämlich an, sich diskret im Herkunftsland benehmen zu können. Durch das Wegfallen dieser Prüfung stellt die Regierung klar, dass auch bei diskretem Verhalten Gefahr im Heimatland bestehen kann. Außerdem soll das BAMF davon ausgehen, dass der Geflüchtete seine sexuelle Identität offen auslebt.

Sexuelle Orientierung darf nicht hinterfragt werden

Durch das Wegfallen der Verhaltensprognose, darf faktisch nicht mehr die sexuelle Orientierung der geflüchteten Personen hinterfragt werden. So heißt es in der Dienstanweisung des BAMF:

„Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist.“

Dies bedeutet, dass jeder von sich behaupten kann beispielsweise homosexuell zu sein und deswegen nicht mehr in sein Heimatland zurückkehren kann. Der Mitarbeiter muss dem auch Glauben schenken und die Person als Flüchtling anerkennen, auch wenn sie offensichtlich lügen sollte.

Die neue Verordnung passt in die aktuelle Genderpolitik des Westens

Ähnlich wie das Selbstbestimmungsgesetz, in der jeder einmal im Jahr beim Standesamt seine Geschlechtseintragung ändern kann, verhält es sich mit dieser neuen Verordnung. Es wird nicht hinterfragt, ob der Gegenüber wirklich Mann oder Frau ist, nur das eigene Empfinden spielt eine Rolle. Genauso ist es mit der neuen Verordnung für Geflüchtete. Unabhängig davon, ob man wirklich homosexuell, transsexuell usw. ist, solange man es gut verkaufen kann, wird man ohne Probleme und weitere Prüfung ein Asyl bekommen.

Dies öffnet eine große Tür für alle Menschen, die einfach nur ihr Land verlassen und nach Deutschland kommen wollen. Dies ist nur ein weiterer Schlag für alle Menschen die aus Kriegsgebieten kommen und nicht bereit sind, sich dieser Ideologie unterzuordnen und sich als etwas auszugeben, was sie nicht sind und hier nur geduldet werden. Ein Klassensystem für Geflüchtete kommt immer mehr zum Vorschein. Menschen aus der Ukraine und LGBTQ-Anhänger sind Flüchtlinge erster Klasse, der Rest spielt weiterhin die zweite Geige.  

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