Nach der großen Razzia und PR-Aktion bei den Reichsbürgern möchte Innenministerin Faeser die Gunst der Stunde nutzen, um die Beweislastumkehr gesetzlich zu etablieren.
Beweislastumkehr bedeutet Abbau der Rechtsstaatlichkeit
In der Sendung bei Maischberger vom 7.12.2022 ging es um die große Razzia gegen die Reichsbürger. Dabei filzten 3000 Polizisten 54 Personen. Man vermutete einen Staatsreich dieser Personen, welcher bei genauerem Hinsehen absurd erscheint.
Dieses Momentum möchte nun die Innenministerin Nancy Faeser nutzen, um das Disziplinarrecht anzupassen. So sagte sie auf Twitter:
„Ich bin gerade dabei, das #Disziplinarrecht zu verändern, damit wir solche Verfassungsfeinde schneller loswerden“.
So soll es künftig sehr einfach sein, Staatsangestellte zu entfernen. Dabei reicht der bloße Verdacht auf Demokratiefeindlichkeit für eine Kündigung aus. Dies bedeutet, dass der Betroffene seine Unschuld beweisen muss, auch wenn keine Beweise für seine Schuld vorhanden sind. Zuvor musste der Staat die Schuld des Angeklagten beweisen, so wie es auch gesetzlich vorgegeben ist (unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist). Dies soll sich mit der Beweislastumkehr ändern, sprich schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit wird aufgegeben, um die Möglichkeit zu haben „jemanden schnell rauszubekommen“, wie es die Innenministerin formulierte. Damit will man sicherstellen, dass der Staat handlungsfähig bleibt.
In der Talkshowrunde von „Anne Will“ versicherte Faeser jedoch, dass eine Beweislastumkehr nicht geplant sei. Sie habe sich bei Maischberger unglücklich ausgedrückt. Demnach soll künftig der Behördenleiter durch einen „Verwaltungsakt“ über den Rauswurf aus dem Staatsdienst entscheiden. Bislang ist ein aufwendiges Verwaltungsgericht notwendig. Kritiker, darunter auch NRW-Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Michael Mertens, sehen es trotz der Erklärung von Faeser als eine Beweislastumkehr.
Gesetz bereits früher geplant gewesen
Durch die aktuelle Reichsbürgerrazzia könnte man denken, dass der Vorschlag der Innenministerin erst neulich entstanden ist. Dabei hatte sie sich zu dieser Thematik bereits im März 2022 im Bundestag (Minute 52) geäußert. Der jetzige Zeitpunkt scheint einfach nur der optimalste zu sein, um dieses Gesetz ohne großen Gegenwind durchzusetzen. Gerade nach der PR-Aktion wird sich kaum ein Politiker trauen, gegen dieses Gesetz zu stimmen, um nicht ebenfalls als Verfassungsfeind abgestempelt zu werden.
Beweislastumkehr erinnert an Radikalenerlass
In der Sendung fragte Maischberger die Innenministerin berechtigterweise, ob die Beweislastumkehr nicht einfach die Rückkehr des Radikalenerlasses sei. Dies war ein im Jahre 1972 beschlossenes Gesetz, um die Beschäftigung sogenannter Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern. Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhalt eintreten. Für jeden Bewerber oder Arbeitnehmer wurde dementsprechend eine Regalanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt. Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelte, wurde nicht eingestellt bzw. konnte aus dem Dienst entfernt werden.
Natürlich bestritt Nancy Faeser in der Sendung, dass die Beweislastumkehr etwas mit dem Radikalenerlass zu tun hat. Jedoch ist aus ihrer weiteren Erklärung des „neuen“ Gesetzes klar zu verstehen, dass es nichts anderes ist.
Totalitäre Regierung im Deckmantel einer Demokratie
Ebenso wie bei dem Radikalenerlass, gibt es viele Argumente gegen eine Beweislastumkehr. Einerseits verletzt solch ein Gesetz das Grundrecht nach Art. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen diskriminiert werden dürfe. Gerade eine Demokratie darf nicht mit Verboten auf grundsätzliche Kritik reagieren. Andererseits hat solch ein Gesetz eine stark einschüchternde Wirkung auf junge und kritische Menschen. Dadurch wird eine ganze Generation zu „Duckmäusertum“ und Anpassung gezwungen. Auch würde beispielsweise die Nichtanstellung oder Kündigung für Lehrer, Post- und Bahnbeamte einem „Berufsverbot“ gleichkommen, da es außerhalb des öffentlichen Dienstes praktisch keine Berufstätigkeit gebe.
Solche und andere Gesetze, wie beispielsweise das unter Strafe stellen der öffentlichen Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden -natürlich die Völkermorde die der Staat als solche definiert- deuten immer mehr darauf hin, dass sich der demokratische Staat immer mehr zu einem totalitären Staat im Denkmantel einer Demokratie entwickelt. Ziel ist es alle gleichzuschalten und jede kritische Meinung sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Auch das Vorhaben eine bargeldlose Gesellschaft zu etablieren, dient letztendlich nur dazu, jedem Kritiker die Geldkonten einfrieren zu können und ihn damit faktisch handlungsunfähig zu machen. Während man also in den Medien Scheindebatten über Armbinden und gehobenem Zeigefinger führt, arbeitet man im Hintergrund an Gesetzesentwürfen, um die Menschen gefügig zu machen.