Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat ein vorläufiges Urteil im Völkermordverfahren gegen Israel verkündet. Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Frage, ob Israel Völkermord begeht, da eine endgültige Entscheidung darüber Jahre dauern könnte. Die Richter haben jedoch die Befugnis, mittels Eilanordnung eine vorübergehende Einstellung der militärischen Aktionen anzuordnen.
Vor diesem Hintergrund betonte Netanjahu zuvor, dass weder Den Haag noch die sogenannte “Achse des Bösen” ihn an der Fortführung seines Verfahrens hindern werde.[1] Israel hat eine Anfrage zum Fallenlassen der Klage gestellt, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Bei der Sitzung waren 16 der 17 Richter des Gerichts anwesend. Richter Robinson konnte aus bestimmten Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen.
Die Anklage, die von der Vertreterin Donoghue vorgetragen wurde, bezieht sich auf die Hamas-Angriffe in Israel am 7. Oktober. Israel habe daraufhin eine umfangreiche Militäroperation in Gaza gestartet, die zu erheblichen zivilen Opfern, massiver Zerstörung der Infrastruktur und zur Vertreibung der Mehrheit der Bevölkerung geführt habe. Das Gericht äußerte seine Besorgnis über die anhaltenden Verluste an Menschenleben und menschlichem Leid in der Region. Sie fährt fort und zitiert eine Erklärung des hochrangigen UN-Beamten Martin Griffiths, in der er sagte: „Gaza ist zu einem Ort des Todes und der Verzweiflung geworden.“
Richter Donoghue erklärte, dass das Gericht für die Entscheidung über Notfallmaßnahmen in diesem Fall zuständig sei. Der vorsitzende Richter betonte, dass der Fall, in dem Israel des Völkermords in Gaza beschuldigt wird, nicht abgelehnt werde.
Richter Donoghue stellte fest, dass einige Vorwürfe gegen Israel unter die Bestimmungen der Völkermordkonvention fallen. Das Gericht erkannte das Recht der Palästinenser auf Schutz vor Völkermord an. In Bezug auf die “entmenschlichende Sprache” hochrangiger israelischer Beamter betonte der IGH-Präsident, dass das Gericht entsprechende Aussagen, wie die des israelischen Verteidigungsministers Yoav Gallant, zur Kenntnis genommen hat.
Der IGH ordnete an, dass Israel alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um einen Völkermord zu verhindern. Israel wurde aufgefordert sicherzustellen, dass seine Streitkräfte keinen Völkermord begehen, und Beweise für einen mutmaßlichen Völkermord aufzubewahren. Innerhalb eines Monats muss Israel dem Gericht berichten, welche Maßnahmen es ergreift, um der Anordnung nachzukommen.
Richter Donoghue betonte, dass das Urteil internationale rechtliche Verpflichtungen für Israel schafft. Das Gericht wies Israel an, Maßnahmen zu ergreifen, um die direkte Anstiftung zum Völkermord im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen. Zudem soll Israel sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung dringend benötigter Grundversorgung und humanitärer Hilfe im Gazastreifen zu ermöglichen.
Somit hat der internationale Gerichthof Südafrikas Antrag stattgegeben. Südafrika dankt dem IGH und versichert, dass er sich weiterhin für die Rechte der Palästinenser einsetzen werde.
Gaza befindet sich seit 110 Tage unter israelischen Militärbeschuss und zeichnet insgesamt 25900 Tote und 64110 Verletzte.[2]
[1] https://twitter.com/IsraeliPM/status/1746277892491727341?lang=en
[2] https://www.unocha.org/publications/report/occupied-palestinian-territory/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-25-january-2024-2359