Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert die sinkende Bereitschaft der Bürger für eine Organspende im Falle des (Hirn-)Todes. Deswegen möchte er dies ändern und die sogenannte Widerspruchslösung einführen.

Zahl der Menschen, die sich für eine Organspende entscheiden sinkt

Der Bundesgesundheitsminister beklagt, dass die Deutschen nicht genug Organe spendeten. Entweder seien sie nicht bereit dazu, oder es wurde nicht nachweislich festgehalten, sodass man keine Organe entnehmen darf. Im vergangenen Jahr spendeten 869 Menschen nach ihrem Tod. 2021 waren es noch 933. Nun möchte der Gesundheitsminister entgegenwirken und die sogenannte Widerspruchslösung einführen. Das bedeutet, dass alle Bürger automatisch zu Organspendern werden, es sei denn, sie widersprechen zu Lebzeiten ausdrücklich. Falls man also nicht widersprechen sollte, oder es einfach vergisst und schleifen lässt, bleibt man Organspender.

In den meisten europäischen Ländern greift diese Regel bereits schon. Bereits im Jahre 2020 scheiterte der Plan der Widerspruchslösung im Bundestag. Die Organspende solle freiwillig bleiben, aber stärker beworben werden.

Häufig kommt es zu Fehlern bei der Hirntoddiagnose

Der Hirntod gilt in Deutschland neben dem Herztod als der Tod des Menschen. Nach dem Transplantationsgesetz ist jedoch der Hirntod eine unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende. Einem Herztoten werden keine Organe entnommen. Es gibt in Deutschland strenge Richtlinien, um den Hirntod eindeutig festzustellen. Unter anderem muss er von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Fehldiagnosen. So wertete man 224 Hirnprotokolle zwischen 2000 und Ende 2005 aus. In 70 Fällen konnte man Fehler bei der Hirntoddiagnose feststellen. Beispielsweise wurde eine Hirntoddiagnostik durchgeführt, obwohl der Patient Schlaf- oder starke Schmerzmittel bekommen hatte. Solche Wirkstoffe können einen Hirntod nur vortäuschen. Die Fehler konnten damals rechtzeitig behoben werden.

Eine weitere Ursache für die falsche Ausstellung von Totenscheinen ist die unzureichende Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen. Im Jahre 2014 nannte die Süddeutsche Zeitung einen Fall eines Kleinkindes, bei dem Organe für die Transplantationsmedizin entnommen worden seien, ohne dass der Hirntod richtig diagnostiziert worden sei. In anderen Fällen konnte man die Organentnahme noch rechtzeitig verhindern.

Lauterbach kaschiert mit seinem Vorschlag nur das eigentliche Problem  

Rund 8500 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Damit sich mehr Menschen dazu bereit erklären ihre Organe zu spenden, müsste eine bessere Aufklärung und Werbung stattfinden. Das setzt eine höhere Investition in das Gesundheitssystem und eine Entlastung des Personals voraus. Scheinbar möchte also Lauterbach statt sich intensiver um die eigentliche Problematik – und zwar das überlastete Gesundheitssystem – zu kümmern, dies lieber weiterhin gekonnt ignorieren und sich um die weitere Einschränkung der eigenen Entscheidung der Bürger kümmern, oder komische Empfehlungen für den Alkoholkonsum tätigen. Im islamischen Recht gibt es übrigens eine rege Debatte darüber, ob und wann Organe gespendet werden dürfen und ob der Hirntod dafür ausreicht, die lebenserhaltenden Maschinen abschalten zu dürfen.

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