Das Land Berlin hebt das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf. Lediglich in bestimmten Einzelfällen soll noch ein Verbot gelten. Diese Nachricht stößt wie erwartet nicht nur auf freudige Reaktionen.

Verbot gilt nur noch, wenn Lehrerinnen mit Kopftuch verbal für ihren Glauben werben und damit den Schulfrieden gefährden

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres gegen eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot, musste nun das Land Berlin das Neutralitätsgesetz ändern. Dies bedeutet, dass in Zukunft muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches nicht ohne weiteres verboten werden darf. In einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen hat die Senatsbildungsverwaltung angekündigt, dass sie von ihrer bisherigen „wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücken“ werde. 

Sollte jedoch konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität gegeben sein, so werden sie das Tragen religiöser Symbole verbieten.

„Solange die Lehrkräfte, die nur ein äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt“, so das Bundesverfassungsgericht.

Die in dem Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit müsse auch gelebt werden dürfen

In dem Schreiben heißt es weiter, dass es zu den Aufgaben der Schulen gehört, „den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln, da Schule offen zu sein hat für christliche, für muslimische und andere religiöse und weltanschauliche Inhalte und Werte“. Dieses Ideal müsse auch gelebt werden dürfen.

Außerdem hätten die Erfahrungen anderer Bundesländer gezeigt, dass die religiöse Kleidung nicht zu erheblichen Konflikten an Schulen geführt hat. Das Tragen des Kopftuches einzelner Lehrerinnen führe nach dem Bundesverfassungsgericht nicht dazu, dass der Staat sich mit einem bestimmten Glauben identifiziert und damit die staatliche Neutralitätspflicht beeinträchtigt wäre.  

Diverse Schulleitungen kritisieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Dieser Entscheid kommt gerade passend. In Zeiten von Lehrermangel, kann das Land Berlin jede kompetente Lehrkraft gebrauchen. Bis zum Sommer muss Berlin nämlich 3000 Lehrkräfte neu einstellen.

Jedoch warnen bereits die ersten Schulleitungen vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

„Das Neutralitätsgesetz war letztlich ein Filter, um eine mögliche direkte Einflussnahme durch weibliche Lehrkräfte mit sichtbarem muslimischem Kleidungsstil abzuwehren“, lautet die Einschätzung des Neuköllner Schulleiters Detlef Pawollek. Er finde, dass eine Überführung „religiöser Brandstifter“ nur eine abstrakte Größe und in der Realität nicht leistbar sei.

„Das offensive Tragen religiöser Symbole gibt der Religion in der Schule eine Bedeutung, die per se den Schulfrieden gefährdet“, findet gar Ronald Rahmig, der für die Schulleitungen berufsbildender Schulen spricht.

Ein anderer Kritikpunkt, ist das durch das Tragen des Kopftuches der Lehrerinnen, das religiöse Mobbing von muslimischen Mädchen, die kein Kopftuch tragen wollen, steigen würde. Sie wären dann dadurch gezwungen, aufgrund sozialen Drucks das Kopftuch anzuziehen.

Die selben Kritiker haben sicherlich nichts gegen die geschlechtersensible Bildung und Genderindoktrination. Diese stellen keine Probleme dar. Man fordert eine absolute Toleranz für jeden Lebensstil, naja nur nicht für die Frau mit Kopftuch. Sie ist stets unterdrückt und gefährdet pauschal den Schulfrieden. Das hier sozialer Druck entsteht, das Kopftuch deswegen abzulegen, erwähnen die Kritiker nicht. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes scheint doch noch ein klein Fünkchen Hoffnung da zu sein.

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