Am 26.09.2021 ist Bundestagswahl in der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten, die wir wählen dienen als Vertreter/innen für uns im Parlament. Das Parlament ist das Organ in dem man Gesetze verabschiedet. Ein Abgeordneter wird für eine Zeit von 4 Jahren gewählt. Der Unterschied zwischen dem Bundes- und Landtag ist, dass in den Bundestag der/die Bundeskanzler/in und in den Landtag der/die Ministerpräsident/in gewählt wird. Die Abgeordneten, die in den Bundestag kommen, kontrollieren die Bundesregierung.
Unterschied Erststimme vs Zweitstimme
Was die Erststimme betrifft, so wählt man mit dieser die Person aus dem eigenen Wahlkreis. Die Person geht dann als Vertretung für einen in den Bundestag. Diese Person gilt dann als Wahlkreisabgeordneter. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei bekommt. Insgesamt gibt es 598 Sitze im Bundestag zu vergeben. Die Zweitstimme zählt jedoch nur dann, wenn die Partei mindestens 3 Wahlkreise oder 5% aller Zweitstimmen gewinnt. Mit der Zweitstimme wählt man die Liste einer Partei. Hierbei handelt es sich um eine Liste, auf der die Namen der Personen vermerkt sind, die die jeweilige Partei in den Bundestag schicken möchte.
Von insgesamt 709 Parlamentariern sind davon jedoch lediglich 3 muslimischen Glaubens. Hier wird trotz einer Einwohnerzahl von ca. 5,3 bis 5,6 Millionen Muslim/innen in Deutschland eine Unterrepräsentierung der Muslime sichtbar. Dies liegt auch vielleicht daran, dass die Chancen sehr gering sind, dass die Parteien Personen muslimischen Glaubens oder mit einem Migrationshintergrund auf ihre Listen setzen. Das ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der zeigt, dass die Muslime bzw. Menschen mit einem Migrationshintergrund immer noch nicht als vollwertige Bürger/innen Deutschlands betrachtet werden, um deren Belange sich ebenfalls zu kümmern ist. Wir sollten demnach die Wahlprogramme und die Aufstellung der Parteien gut studieren, um mit Bedacht entscheiden zu können, wen wir zum Vertreter für uns im Bundestag machen möchten und damit die Entscheidungsgewalt in unserem Namen geben.