Zu der oben gestellten Frage muss man zunächst einmal feststellen, dass es im Islam verboten ist, Menschen, die sich als Muslime bezeichnen, als Nichtmuslime zu bezeichnen. Nur der Muslim bzw. die Muslimin, die sich öffentlich vom Islam abwendet, darf als Nichtmuslim/in bezeichnet werden. Aber genau dies machen die Taliban.
Die Verkörperlichung Gottes
Sie befürworten eine wortwörtliche Auslegung des Korans. So beharren sie selbst an den Stellen im Koran und in den Hadithe auf eine wortwörtliche Interpretation. D. h. wenn da von Händen und Füßen die Rede ist, beharren sie darauf, dass Allah wirklich Hände und Füße hat. Der Koran aber an anderer Stelle betont, dass nichts Ihm gleicht.
Fehlendes Theologieverständnis
Im Islam ist es verboten, ohne die dafür nötige Bildung und Kenntnis fatwās (Rechtsurteile) zu sprechen. Weiterhin ist verboten, einen Teil aus dem Koran oder eines Verses zu verwenden, ohne den ganzen Rest des Korans und der Hadithe bei der jeweiligen Angelegenheit zu berücksichtigen. Sie picken sich gerne das aus Koran und Hadithen heraus, was ihre Ideologie stützt und lassen alles andere gern beiseite. Aus diesem Grund missachten sie bspw., dass der kämpferische Jihad im Islam ein reiner Verteidigungskrieg ist. Es ist im Islam außerdem verboten, Menschen zu foltern oder Tote zu entstellen.
Zahlreich sind zudem weiterhin die Hadithe, nach denen es im Islam verboten ist, Frauen ihre Rechte zu verwehren. So ist das Streben nach Wissen eine Pflicht für jeden Muslim. Diese Aussage geht aus vielen Überlieferungen hervor, und es wird dabei nicht zwischen Mann und Frau unterschieden. Frauen das Recht auf den Besuch von Schule oder Universität zu verweigern, ist daher nicht mit dem Islam vereinbar.
Wenn wir auf die Frage vom Anfang zurückkommen, so muss man feststellen, dass wir nicht das Recht haben, die Taliban als Nichtmuslime zu bezeichnen. Ihre Taten haben aber in der Vergangenheit gezeigt, dass sie dem Islam durch ihr falsches Verständnis dieser Religion unermesslichen Schaden zugefügt haben und daher kein Recht haben, im Namen dieser Religion zu sprechen.