In weniger als vier Wochen sind Bundestagswahlen in Deutschland. Grund genug, auf einige Aspekte hinzuweisen, die für religiöse Menschen von Bedeutung sind. Einer dieser Aspekte ist das Thema über die Abtreibung.

SPD und Grüne unterstützen die seit März dieses Jahres laufende Kampagne „Weg mit §218“. Die ersatzlose Streichung der §§ 218 und 219 StGB bedeutet nichts anderes als die vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt.

Die Befürworter reden vom Recht der Frau auf Selbstbestimmung („Mein Bauch gehört mir“), obwohl das Kind doch ein eigenes Leben besitzt und z.B. häufig über eine andere Blutgruppe verfügt. Rechte hat dieses Ungeborene demnach nicht. Eine der GRÜNEN-Politikerinnen, die dies deutlich ausspricht, ist Laura Sophie Dornheim, Direktkandidatin der GRÜNEN im Berliner Wahlkreis Lichtenberg bei der Bundestagswahl. Mit einer beklemmenden Kälte schrieb sie auf Twitter wörtlich: „Schwangerschaftsabbrüche müssen straffrei sein. Immer. Und ja, sie müssen auch im dritten Trimester noch möglich sein.”

In Sure 17,31 wird explizit das Töten von Kindern verboten: «Und tötet nicht eure Kinder aus Furcht vor Verarmung. Ihnen und euch bescheren wir (Gott) doch den Lebensunterhalt. Sie zu töten ist eine große Sünde.» Eine entscheidende Frage im Islam ist, wann die Beseelung des menschlichen Lebens angenommen wird (nach einem Hadith am 42. Tag, die Meinungen differieren aber zwischen dem 40. und 120. Tag der Schwangerschaft). Die von den Befürwortern der Kampagne geforderten Abtreibungen bis zur Geburt sind jedenfalls nach allen islam. Lehrmeinungen nicht nur verwerflich, sondern (auch nach Sure 17,31) als große Sünde zu bezeichnen.

Mord?

Auf dem Juso (Jugendorganisation der SPD)-Bundeskongress 2018 kam es dabei zu einer interessanten Diskussion, als eine Medizinstudentin die Folgen dieser Forderung erklärte. Die ersatzlose Streichung des §218 bedeutet demnach die Legalisierung der Abtreibung für die Dauer der gesamten Schwangerschaft – auch ohne medizinische Indikation. Spätabtreibung kann auch zu Frühgeburten führen, d.h. dazu, dass das Baby auf dem OP-Tisch lebt. Der Chirurg müsste dann zur Tötung des Kindes auf dem OP-Tisch übergehen.