Selbstbestimmungsgesetz – die selbstbestimmte Zerstörung

Selbstbestimmungsgesetz – die selbstbestimmte Zerstörung

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das vierzig Jahre alte Transsexuellen-Gesetz (TSG). Dann ist es möglich einmal im Jahr seinen Geschlechtseintrag direkt beim Standesamt zu ändern. Dies war bis dato nicht so einfach möglich. Über die Änderung entschied ein Gericht. Diesem musste unter anderem ein Gutachten von zwei Sachverständiger, “die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind”, vorliegen.

Dies soll für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich sein. Doch falls die Eltern nicht zustimmen sollten, kann sich das Familiengericht einschalten und ggf. zu Gunsten des Kindes entscheiden. Dann wird der Änderung gegen den Willen der Eltern zugestimmt.

Eine Vielzahl an Problemen entstehen durch das Selbstbestimmungsgesetz

Durch das Selbstbestimmungsgesetz entstehen gleich mehrere Probleme, die nach und nach zum gesellschaftlichen Verfall führen. Es kann sehr leicht eine willkürliche Angelegenheit werden, in der jeder Einzelne aus einer Laune heraus seinen Geschlechtseintrag ändern lässt. Auf diese Weise verschafft man sich gewisse gesellschaftliche Vorteile, die bislang dem anderen Geschlecht vorbehalten waren. Beispielsweise die Teilnahme an Sportwettkämpfen des anderen Geschlechts, wie dem Gewichtheben der Frauen. Auch wenn der Sportverband im Endeffekt über die Teilnahme entscheidet, so stellt bloß die Möglichkeit der Teilnahme, allein aufgrund des veränderten Geschlechtseintrags, ein Problem dar.

Die Desensibilisierung für diese Thematik schritt schleichend, doch nun immer aggressiver voran. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass zukünftig, jeder selber entscheidet, ob er bei den Frauen teilnehmen möchte oder bei den Männern. Die Sportverbände werden aus Angst vor dem gesellschaftlichen Druck nachgeben. Dies wird dann dazu führen, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, dass die „ehemaligen“ Männer den Frauen alle Titel wegnehmen und neue nicht erreichbare Rekorde aufstellen werden.   

Es bleiben noch andere offene Fragen. Dazu gehört die Frage in welches Gefängnis ein Mann kommt, der sich als Frau im Standesamt eintragen lässt und eine Straftat begeht. In Deutschland ist die Sachlage zu diesem Thema noch nicht eindeutig geklärt. Die Schutzräume der Frauen werden jedoch nach und nach aufgelöst.

Das Recht der Eltern auf unabhängige Erziehung wird immer mehr vom Staat eingegrenzt

Der Eingriff des Staates in die Erziehungshoheit der Eltern stellt ebenso ein großes Problem dar. Dies sorgt für eine Unsicherheit der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder, in der sie nicht mehr alleine über das Wohl ihrer Kinder entscheiden können. Sind es sie, die ihr Kind am besten kennen und dementsprechend für ihr Wohl entscheiden sollten.

Der Staat erhebt den Anspruch gegen den Willen der Eltern der Entscheidung des Kindes zuzustimmen. Somit wird eine weitere Tür in Richtung gesellschaftlichen Verfall geöffnet. Eltern wird damit indirekt gedroht sich an den moralischen Regeln des Staates zu halten und den Kindern freien Lauf zu gewähren, ansonsten zwingt der Staat sie dazu. Das führt dazu, dass die Eltern sich nicht mehr trauen werden, ihre Entscheidung durchzusetzen. Aus Angst davor der Staat könne eingreifen und im schlimmsten Fall ihnen sogar die Kinder wegnehmen, da die Kinder bei den eigenen Eltern nicht mehr „sicher“ sind.  Dies ist nur ein weiterer Stein der die Schutzmauer der Familie und somit der Gesellschaft zerstören soll.

Selbstbestimmungsgesetz
„Can`t can“ (englisch= „nicht können (durchgestrichten), können“)