Meinungsfreiheit – Nicht für dich!

Meinungsfreiheit – Nicht für dich!

Letzte Woche Donnerstag ereignete sich in Frankreich an der Ecole de Formation des Barreaux (EFB) in Paris ein islamophobischer Angriff und somit ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Es fand am 6. Januar 2022 eine Diensteid-Zeremonie, organisiert von der Pariser Anwaltsschule im Palais des Congrès für die 1.600 angehenden Anwälte statt.

Während dieser Vereidigung wurde laut Zeugenaussagen besagte Anwältin Sara von mehreren EFB-Mitarbeitern aufgefordert ihr Kopftuch abzulegen.

Selbstverständlich protestierte die Anwältin, woraufhin die Drohung kam, sie müsse entweder den Raum verlassen und dürfe den Eid nicht ablegen oder sie ziehe ihr Kopftuch aus.

Berichten zufolge verteidigten einige Studenten ihre Kommilitonin. Dies führte dazu, dass die Verantwortlichen sie aufforderten, sich in den hinteren Teil des Saals zu begeben, um nicht sichtbar zu sein.

Im hinteren Bereich musste Sara laut eigener Aussage genau vor den Augen eines Richters ihr Kopftuch ablegen. Für sie sei dieser besondere Tag, laut eigener Aussage, zu einem Albtraum und einer Demütigung geworden.

Freiheit?

Zudem sei sie daraufhin mehrfach hingewiesen worden, dass man sich an so eine Behandlung gewöhnen müsse, wenn man Kopftuch trage. Sie hätte nämlich keine andere Wahl als zukünftige Anwältin.

Was ist das für ein System, in dem eine Anwältin Gerechtigkeit und Freiheit verteidigen soll, ihr aber diese verweigert und genommen wird?

Kurze Zeit darauf hielt Richard Malka einen Vortrag, der davon sprach, dass der einzige Ort, an dem man absolute Meinungsfreiheit habe, vor Gericht sei. Jener Richard Malka, der 2007 einen Charlie-Hebdo-Redakteur aufgrund von Rassismusvorwürfen wegen der Muhammad Karikaturen verteidigte. Leider wurde Sara diese Meinungsfreiheit nicht zuteil.

Es wurde sogar noch dreister. Die Beamten der Anwaltsschule behaupteten, dass sich der Ort in einen Gerichtssaal verwandelte, von dem Moment an als die Mitglieder das Berufungsgericht feierlich eröffneten. Und da man in einem Gerichtssaal wie bspw. einer Anhörung kein Unterscheidungsmerkmal akzeptiere, dürfe sie natürlich auch kein Kopftuch tragen. Interessanterweise musste sich an diese Regelung jedoch nur Sara halten, denn alle anderen Studenten durften laut Schulleiter „abgesehen von der Eidesleistung [der Schüler] frei erscheinen […], wie sie es für richtig hielten.“

Kommilitonen geschockt

Bekannt machte den Fall einen siebenteiligen Twitter-Beitrag einer Kommilitonin namens Romane. Sie selbst nahm auch an der Feierlichkeit teil und war schockiert über den Umgang mit einer bekennenden Muslima.

Sie schrieb: “Ich wollte Rechtsanwalt werden, um meine Kenntnisse im Straf-, Arbeits- und Ausländerrecht in den Dienst derer zu stellen, die von diesem System erdrückt werden. Meine Beförderung ist nicht die von R. Malka, sondern von R. Luxembourg, von A. Davis und alle, die sich gegen dieses System stellen.”

Viele unterstützten diese aufrechte Haltung von Romane und lobten sie für ihren Gerechtigkeitssinn.