Neutralitätsgesetz – Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch

Neutralitätsgesetz – Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch

Das Neutralitätsgesetz ist laut der vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission eine systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch.

Neutralitätsgesetz ist ein Beispiel für antimuslimischen Rassismus

Der Berliner Senat setzte nach dem Anschlag von Hanau eine Expertenkommission zu antimuslimischem Rassismus ein. Die Experten der Kommission üben in ihrem Abschlussbericht starke Kritik gegenüber das seit 2005 bestehende Neutralitätsgesetz aus. Dieses Gesetz verbietet das Tragen religiöser Symbole in Teilen des öffentlichen Dienstes, insbesondere in der Justiz und im Bildungswesen. Laut der Expertenkommission diskriminiert das Gesetz vor allem Frauen mit Kopftuch und ist somit ein praktisches Beispiel für antimuslimischen Rassismus.

Die Kommission kritisiert auch die Polizei und den Verfassungsschutz

In dem Abschlussbericht kritisieren die Experten, dass die Polizei bei der Aufnahme von Straftaten antimuslimische Motive viel zu oft übersehen, sie nicht als antimuslimisch verstehen oder sie einfach ignorieren. Als Lösung nennen sie eine ständige Fortbildung für die Beamten und auch entsprechende Leitfäden, ähnlich wie es bereits für antisemitische Straftaten gibt.   

Auch der Verfassungsschutz steht in dem Abschlussbericht in keinem guten Licht da. So kritisiert die Expertenkommission, dass der Verfassungsschutz in einer Art Vorverurteilung muslimische Personen und Organisationen beobachtet. Deswegen fordern sie, dass der Verfassungsschutz transparenter arbeiten muss. Sie sollen erklären, wen sie beobachten und aus welchem Grund sie das tun. Hinzu kommt, dass ein Sonderbeauftragter für Rassismuskritikeingesetzt werden sollte, der prüft, ob bei der Beobachtung des Verfassungsschutzes Ansätze rassistischer Tendenzen erkennbar sind.

Außerdem kritisiert die Expertenkommission, dass islamistischer Extremismus häufig mit dem Islam gleichgesetzt wird. Dies erschwert es den Gemeinden und Vereinen Fördergelder zu erhalten oder an Projekten teilzunehmen.

Nicht nur Muslime sind Opfer von antimuslimischem Rassismus

Viele Menschen verbinden mit dem Islam ein bestimmtes äußeres Erscheinungsbild. Dabei denkt man oft das Muslime nicht europäisch sein können und alle aus dem nahen Osten stammen. Dementsprechend werden Menschen aus dieser Gegend, selbst wenn sie keine Muslime sind, als solche wahrgenommen und auch so behandelt. Dies führt dazu, dass sie auch Opfer von antimuslimischem Rassismus werden.

Erkenntnisse der Expertenkommission müssen ernst genommen werden

Justizsenatorin Kreck bedankte sich bei dem Gremium für den Bericht und versprach, dass man “die Anstrengungen zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus verstärken und die Prävention ausbauen” werde. Jedoch darf dies nicht nur ein leeres Versprechen sein, um die Muslime für eine kurze Zeit zu beruhigen. Die Erkenntnisse der Expertenkommission zeigen eigentlich nur das, was viele Muslime schon längst wissen und am eigenen Leib tagtäglich erleben. Umso wichtiger ist es den Ernst der Lage zu erkennen und tatsächlich zu handeln.

Es geht nicht von der Freiheit der Religionsausübung zu sprechen und im gleichen Atemzug Frauen mit Kopftuch zu verbieten beispielsweise als Lehrerin zu arbeiten. Und die Neutralität, die man sich durch solch ein Gesetz erhofft, ist sowieso nur eine Wunschvorstellung. Neutralität sollte in dem Verhalten und dem Ausüben des Berufes angestrebt werden und nicht in dem Aussehen. So kann eine Frau mit Kopftuch genauso neutral sein, wie ein Mann mit Schlips und Krawatte voreingenommen sein kann. 

In Anbetracht der Ergebnisse der Expertenkommission und Zeiten in denen immer mehr Fachkräfte, vor allem Lehrer, fehlen, sollte das Neutralitätsgesetz abgeschafft werden.

Neutralitätsgesetz