Am kommenden Mittwoch, den 30.11.22, soll der Bundestag den sogenannten „Holodomor“ in der Ukraine als Völkermord anerkennen. Demnach wäre die Hungersnot in der UdSSR von 1932-1933 ein gezielter Vernichtungsversuch der Führung in Moskau gegen die Ukraine gewesen. Wie bereits bei der Einstufung der Deportationen der Armenier 1915/16 im Osmanischen Reich als Völkermord findet auch hier eine politische Instrumentalisierung statt.

Die Hungersnot 1932 in großen Teilen der UdSSR kostete ungefähr 7 Millionen Menschen das Leben. Die Sterberate war in Kasachstan am höchsten, wo mit 1,5 Millionen Menschen etwa ein Drittel der Bevölkerung starben, in der Ukraine waren es ca. 3,5 Millionen. Doch der Bundestag soll dies als Genozid am ukrainischen Volk anerkennen.  Es handelt sich somit um eine absurde historische Faktenverdrehung.

Die Hungersnot, die damals in der ganzen UdSSR herrschte, suchte sich die Opfer nicht unter den Ukrainern aus. Sie begann mit einer starken Dürre und und ging mit der unter Stalin stattfindenden Zwangskollektivierung einher. Doch die Zwangskollektivierung war nicht auf die Ukraine beschränkt, sondern sie wurde in der Landwirtschaft der gesamten damaligen sowj. Agrargebieten umgesetzt. Entscheidend für die Feststellung, dass die im Zuge der Zwangskollektivierung stattfindende Wegnahme von Getreide in den Bauernhäusern kein Völkermord war, ist, dass das Ziel nicht war, eine spezielle Ethnie, in diesem Fall die ukrainische Bevölkerung, zu vernichten, da sie sich ausnahmslos gegen alle Völker der UdSSR – Russen, Kasachen, Ukrainer u.v.m. – richtete. Davon abgesehen war auch die Führung der UdSSR multiethnisch zusammengesetzt, der spätere Staats- und Parteichef Chruschtschow war bekanntlich Ukrainer.

Um was geht es wirklich?

Die Stoßrichtung wurde im ZDF-heute in der Pause des Fußballspiels am Samstag deutlich, wo sich „zufällig“ eine zum „Holodomor“ befragte ukrainische Passantin wie folgt äußerte: „Und so etwas passiert uns heute wieder.“ Und genau darum geht es. Es geht um die politische Instrumentalisierung der Hungertoten in der UdSSR im ideologischen Feldzug gegen das heutige Russland. Die Ukraine wird damit in den immerwährenden Opferstatus versetzt.

Wenn dies einmal als „Völkermord“ anerkannt ist, kann ein Bestreiten oder eine „Verharmlosung“ nach dem reformierten Paragraphen 130 unter Strafe gestellt werden. Ähnlich verhielt es sich bisher ja mit dem Holocaust, der unentwegt politisch instrumentalisiert und mit dem jede legitime Kritik am Vorgehen des israel. Staates abgewehrt wird. Können aus Opfern auch Täter werden? Die Beantwortung dieser Frage im Hinblick auf Israel könnte schon einen Aufschrei auslösen.

Der Anerkennung von Völkermorden im Westen gehen somit politische Erwägungen voraus. Die geheuchelte Empörung und die aufkommende „Erinnerungskultur“ mit allen Ritualen wird in Zukunft auch im Hinblick auf den „Holodomor“ vollzogen, auch wenn alles noch so abwegig ist.

Und da es politisch nicht gewünscht ist, gibt es im Westen bspw. auch keine Anerkennung der Völkermorde an den Indianern oder der Vietnamesen.