Auf dem Bild links der US-Transgender-Gesundheitsminister Rachel Levin und rechts die vegetarische Lesbe Karin Jean-Pierre, Sprecherin des Weißen Hauses. Es stellt sich die Frage, wann noch ein „menstruierender Mann“ in der Biden-Administration aufgenommen wird.

Nach dem von der Biden-Administration forcierten „Equality Acts“ wird schon Kindern das Recht eingeräumt, sich notfalls gegen den Willen ihrer Eltern einer Geschlechtsumwandlung zu unterziehen – womöglich das Vorbild für das gestern von den deutschen Bundesministerien für Justiz und Familie vorgestellte neue „Selbstbestimmungsgesetz“.

Demnach darf jeder in Deutschland lebende Mensch künftig einmal im Jahr sein Geschlecht wechseln. Das Geschlecht und den Vornamen soll man künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung sind keine Voraussetzungen mehr. Den Änderungsantrag können für Minderjährige bis 14 Jahre die Sorgeberechtigten beim Standesamt abgeben, Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung demnach selbst mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. Stimmen die Eltern nicht zu, kann ein Familiengericht die Rolle des Sorgeberechtigten übernehmen und die Zustimmung ersetzen.

Die Folgen von Hormonbehandlungen in jungen Jahren (bei guten Gewinnen der Pharmaindustrie) und Geschlechtsumwandlungen sind keine Themen mehr. Die Professoren Ahrbeck und Felder warnten in einem FAZ-Artikel vor den verheerenden gesellschaftlichen Folgen. Kinder werden aufgrund des Transgender-Wahns bereits in jungen Jahren überfordert und irritiert („Kita-Koffer“).