In dem nun veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2022 für Hamburg zeigt sich eine steigende Tendenz für gewaltorientierte Gruppierungen. Über das IZH wird ebenfalls wieder ausführlich berichtet.

Größte Gefahr geht vom Rechtsextremismus aus

Innensenator Andy Grote (SPD) sieht die größte Gefahr im Rechtsextremismus. Zwar sei die Szene in Hamburg schwach, jedoch sei ihre Reichweite im Internet groß. Der Verfassungsschutz geht für 2022 von 380 Personen in der rechtsextremen Szene aus, darunter auch 130 gewaltbereite Personen.

Auch die linksextremistische Szene sei nach wie vor aktiv. Jedoch gibt es hier einen Strategiewandel, so der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, Torsten Voß. Man konzentriere sich weniger darauf Straftaten auf Demonstrationen zu begehen, dafür attackiere man gezielter Einzelpersonen.

Unter den sogenannten Extremisten stellt der sogenannte Islamismus, laut dem Verfassungsschutz, die größte Gruppierung dar. 2022 habe man 1.755 Personen dem Islamismus zugeordnet, 1.450 gelten als gewaltorientiert, 490 davon waren Salafisten. Man konnte in den vergangenen Monaten mehrere Islamisten in Hamburg verhaften, die Anschläge vorbereitet haben sollen. Jetzt hat man eine neue Spezialeinheit gegründet, die die Aktivitäten radikaler Islamisten im Netz noch intensiver beobachten sollen.

Grote hält eine Schließung des IZH für unwahrscheinlich

Bevor in dem Verfassungsschutzbericht über das IZH berichtet wird, weist man auf die aktuell laufenden Gerichtsverhandlungen mit dem IZH hin. Sollte im Juni 2023 das Urteil zu Gunsten des IZH fallen, würde man dementsprechend gewisse Passagen im Bericht anpassen müssen.

Innensenator Grote hält weiter an der Kritik gegen das IZH, als verlängerter Arm der islamischen Republik Iran zu fungieren, fest und dass trotz aktuell laufender Klage gegen solche Aussagen. Dennoch hält er eine Schließung des IZH für unwahrscheinlich. Die Hürden für eine Schließung des IZH sind sehr hoch. Es handelt sich rechtlich um ein Vereinsverbot und daran sind hohe rechtliche Hürden auch durch die Verfassung geknüpft. Zuständigkeit dafür liegt auf Bundesebene.“, so der Innensenator.

Viele detaillierte Informationen lassen sich in dem aktuellen Verfassungsschutzbericht finden. Nichtsdestotrotz zeigt sich, dass sie schnell Menschen oder Gruppierungen in ein extremes Lager stecken, sobald eigens aufgestellte Kriterien erfüllt sind. So ist ein Merkmal eines „Islamisten“, dass er einen ausgeprägten Antisemitismus hat. Später heißt es über eine Gruppierung, dass sie ihre Online-Beiträge häufig mit negativen antisemitischen Assoziationen darstellt. Sie benutzen nämlich Begriffe wie „Unrechtsregime“ oder „Kindermörder-Staat“.

Dies reicht also aus, um ein Antisemit zu sein und dementsprechend ein Kriterium zu erfüllen, um als potenzieller Islamist zu gelten. In unserem letzten Artikel, sprachen wir über das Vorgehen Israels gezielt Kinder zu töten und dass sie das selber zugeben. Dies bedeutet, dass das bloße Aussprechen von Fakten einen zum Antisemiten und zum potentiellen Islamisten macht, falls man einen muslimischen Hintergrund besitzt. Es ist deshalb wichtig nicht alles was in dem Bericht steht für bare Münze zu nehmen, sondern kritisch zu hinterfragen und sich selber schlau zu machen.

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