Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat in Berlin ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Dabei soll beispielsweise jemand, der bei der Wohnungssuche abgelehnt wird, weil er oder sie Sozialleistungen bezieht, künftig dagegen klagen können.
Nachweis von Diskriminierung soll erleichtert werden
In dem vorgeschlagenen Papier heißt es: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“ Wie jedoch diese überwiegende Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden soll, ist nicht ganz klar. Es darf jedoch nicht dazu führen, dass eine erdrückende Atmosphäre entsteht. Beispielsweise, dass auf dem Arbeitsplatz jedes Wort auf die goldene Waage gelegt und der schnelle Vorwurf der Diskriminierung ausgesprochen wird.
Außerdem möchte Ataman, dass die sogenannte Kirchenklausel aus dem Gleichstellungsgesetz gestrichen wird. Bislang räumte diese Klausel konfessionellen Arbeitgebern die Möglichkeit der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung ein. Auch soll die Möglichkeit, Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten zu stellen, gestrichen werden.
Ziel des AGG in seiner derzeitigen Form ist es, Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“.
Ataman möchte diesen Katalog um die Merkmale „sozialer Status“ und „Staatsangehörigkeit“ erweitern. Außerdem soll die Formulierung „aus Gründen der Rasse“ durch „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ ersetzt werden. Zusätzlich möchte sie die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen in Fällen von Diskriminierung von 2 auf 12 Monate verlängern.
Diversity Kompetenz als Qualifikationsanforderung
Die Antidiskriminierungsbeauftragte möchte im öffentlichen Dienst des Bundes ein „Gebot zur Förderung der Wertschätzung von Vielfalt und Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung“ verankern. Außerdem soll es möglich sein bei öffentlichen Stellen des Bundes eine Diversity-Kompetenz als Qualifikationsanforderung bei der Beurteilung von Eignung und fachlicher Leistung zu berücksichtigen. Was solch eine Kompetenz für einen Sinn machen soll ist nicht klar. Es ist eine Sache, reale Diskriminierungen bekämpfen zu wollen. Es ist jedoch etwas anderes, wenn jede Lebensweise und jedes Auftreten toleriert und gefördert wird. Insbesondere auch wenn sie gegen die Natur des Menschen und der Moral spricht. Dadurch bekommen unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung immer komischerer Lebensweisen Einzug in die Mehrheitsgesellschaft.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“