Die Ampelfraktion möchte Ausreiseverbote ermöglichen, wenn Personen im Ausland an, nach ihrem Ermessen, radikalen politischen Veranstaltungen teilnehmen. Dafür hat die aktuelle Regierung dem Ausschuss für Inneres ein Entschließungsantrag vorgelegt.

Ampelfraktion möchte Paragrafen ergänzen und konkretisieren

In dem Antrag vom 7.Juni 2023 heißt es, dass es ihnen in bestimmten Fällen möglich sein soll, eine Passversagung zur Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen auszusprechen.

Als Begründung für den Antrag nennt die Ampelfraktion konkrete Beispiele. So gab es Fälle, in denen Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum an Kampfsportveranstaltungen im Ausland teilnahmen. Diese wurden deswegen dort abgehalten, weil die deutschen Behörden diese im Inland untersagt hatten. Um diese Veranstaltungen auch im Ausland zu verhindern, soll nun der Paragraf 7 des Passgesetzes ergänzt und konkretisiert werden. In diesem Paragraf finden sich alle Gründe, weshalb man einen Reisepass versagen oder entziehen könnte.

Aktuell steht in dem ersten Absatz des Paragrafen:

(1) Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber

die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;

Es geht vor allem, um den letzten Teil des Absatzes. Mehrmals hätten deutsche Behörden auf diese Weise versucht, „Extremisten“ an der Ausreise zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu hindern. Jedoch haben die Verwaltungsgerichte dies nicht zugelassen. Es hätte keine hinreichende Tatsachengrundlage gegeben, die ein Vorgehen nach diesem Absatz gerechtfertigt hätte.

Nun möchte man festschreiben, dass bei „einer Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland, deren Inhalte der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen“, eine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland „und damit eines sonstigen erheblichen Belangs“ anzunehmen sei.

Deutschland wird totalitärer

Es geht also nicht mehr um rechtsextremistische Kampfsportveranstaltungen, sondern allgemeiner um alles, was den Inhalten der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwiderläuft. Hier haben die Antragsteller geschickt das obenerwähnte Beispiel genommen, welches die wenigsten Bürger betreffen wird. Dementsprechend wird der Mehrheit eine Änderung des Paragrafens nicht stören, da es sie selbst nicht betrifft.

Durch die Änderung könnten nun jedoch viele Veranstaltungen als Anlass genommen werden, jemandem die Ausreise zu verweigern. So könnte eine Veranstaltung im Ausland, die sich für traditionelle familiäre Werte und gegen die Homoehe ausspricht, als extremistisch gelten, da laut Grundgesetz die Ehe und Familie besonders geschützt werden müssen und darunter fällt in Deutschland auch eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Partnern.

Das bedeutet, alles was gegen den aktuellen Zeitgeist geht und dem Mainstream widerspricht kann unter den neuen allgemeinen Absatz fallen. Es mag für viele immer noch weithergeholt erscheinen, jedoch wird Deutschland immer totalitärer und die Regierung nimmt dem Volk Schritt für Schritt seine Freiheiten, ohne dass sie es wirklich merken.

Ampelfraktion