Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz soll die bisher aufwendige Änderung des Geschlechtseintrags vereinfachet werden. In dem nun veröffentlichten Entwurf zu dem neuen Gesetz gibt es eine interessante Ausnahme.

Sonderregelungen im geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorhanden

Das Bundesjustiz- und -familienministerium hat ihren fertigen Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. In ihm sind einige Sonderreglungen und Klarstellungen unter anderem in Bezug auf Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, Strafvollzug und Quotenregelung vorhanden. Eine Regelung ist jedoch besonders interessant. Und zwar dürfen sich Männer im Verteidigungsfall nicht durch eine Änderung ihres Geschlechtseintrags von einer möglichen Einberufung entziehen, wenn der Antrag „in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird”. 

Nach dem Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und -rat. Ist das Gesetz durch, wird es möglich sein direkt beim Standesamt durch ein einfaches Verfahren das Geschlecht und den Vornamen selbst festzulegen. Die Änderung solle dann nach einer dreimonatigen Wartezeit gültig sein. Dabei rechnet das Familien- und Justizministerium mit etwa 4000 Fällen pro Jahr. Das Gesetz richte sich nämlich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre-Menschen, so die beiden Ministerien. Eine Änderung kann auch mehrmals durchgeführt werden, solange ein Abstand von einem Jahr zwischen jeder Änderung eingehalten wird.

Angst vor Eindringen in Schutzraum der Frauen nicht begründet

Viele äußerten ihre Befürchtungen, dass es Männern durch das neue Selbstbestimmungsgesetz einfacher fallen wird in den Schutzraum der Frauen einzudringen. Beispielsweise in Frauenumkleiden oder Frauengefängnisse. Jedoch tritt der Gesetzentwurf diesen Befürchtungen mit Klarstellungen entgegen. Denn durch das Gesetz entstehe kein Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Das private Hausrecht bleibe dementsprechend unberührt. Das bedeutet das Besitzer von Fitnessstudios oder Saunen für Frauen im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin selbst über den Zugang entscheiden. Jedoch weisen sie gleichzeitig auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hin.

“Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig.”

Etwas anders sehe es bei Haftanstalten aus. Hier dürfe sich die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Einer Verlegung in ein Frauengefängnis könnten Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener entgegenstehen.

Ebenso bleibt ein Transmann im Rechtsverhältnis zu seinem Kind eine Mutter. Jedoch könne man nachträglich in Geburtsurkunden die Bezeichnung „Vater“ oder „Mutter“ in „Elternteil“ ändern.

Kritik nicht nur von Gegnern des Gesetzes

Die AfD aber auch die CDU/CSU kritisieren das neue Gesetz. Allein der Name des Gesetzes suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. Aber auch Befürworter des Gesetzes haben einige Kritikpunkte. So kritisiert Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, dass man überhaupt an einen Kriegsfall gedacht hat. „Damit wird ein ganz neuer Grad der Militarisierung der Gesellschaft erreicht.“

Der Queerbeauftragte Sven Lehmann finde, dass der Entwurf an einigen Stellen verbessert werden müsse. So sei eine Wartezeit von 3 Monaten vor Inkrafttreten der Änderung zu lang. Außerdem kritisiert er den Verweis auf das Hausrecht im neuen Gesetz. Diese löse bei Betroffenen massive Ängste vor neuen Ausschlüssen aus. Ein Gesetz, welches bei den Menschen, die es schützen soll, Angst auslöst, müsse geändert werden.

In diesem Entwurf wird zu viel Spielraum gelassen, um eben doch beispielsweise in den Schutzraum der Frauen einzudringen. Wie beispielsweise der Hinweis auf das Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso die Verlegung in ein Frauengefängnis, welches auch willkürlich nach eigenem Ermessen entschieden werden könnte. Hauptsache man schließt alle Wege für Kriegsverweigerer. Hier ist die eigene Identitätsidentifizierung unerheblich. Das Selbstbestimmungsgesetz ist nur der Anfang. Die Gendercommunity wird ihre Anforderungen und Ansprüche stetig erhöhen. Sie versuchen jetzt schon durch verschiedene Mittel die nächste Generation für sich zu gewinnen. Die Hoffnung bleibt, dass es genug Menschen gibt, die sich dagegenstellen.    

 Selbstbestimmungsgesetz