Israels Angriff auf den Iran – Völkerrechtliche Bruchlinien

In der Nacht auf Freitag hat Israel eine weitreichende militärische Aktion gegen Ziele im Iran gestartet. Dabei wurden nicht nur militärische Ziele angegriffen und auch nachvollziehbare Gründe fehlen für den Angriff. Bereits aus den offiziellen Reaktionen und der Berichterstattung ergeben sich erhebliche völkerrechtliche Bedenken:

1. Angriff auf zivile Atomanlagen (Art. 56 HK I)
Laut Haager Landkriegsordnung sind „Zivile Anlagen, die für das Überleben der Zivilbevölkerung notwendig sind (z. B. Wasser, Strom, Nahrungsmittelversorgung, Gesundheitsversorgung oder Atomenergieanlagen)“ geschützt. Israel bombardierte Nuklear- und Forschungsanlagen – auch Fordow und Natanz – was als Bruch des Schutzes gilt.

2. Präventivschlag ohne immanente Selbstverteidigung  
Bis heute ist unklar, wann der Iran tatsächlich Israel direkt angegriffen hätte, ohne dass Israel zuvor den Iran oder seine Souveränität attackierte. Ohne akute Bedrohung wäre ein Angriff völkerrechtswidrig.

3. Iran strebt laut IAEA offenbar keine Bombe an
Iran weist zwar laut dem letzten IAEA-Bericht Mängel bei der Einhaltung der Richtlinien auf. Dies hatten sie jedoch angekündigt. Ebenfalls schreibt die IAEA in ihren Bericht, dass es keinen Beleg für heimliches Atomwaffenstreben des Irans gibt.

4. Angriff auf zivile Infrastruktur und Nicht-Militärs
Bei den Angriffen Israels auf Teheran gab es Tote unter Zivilisten und Wissenschaftlern, die nichts mit dem Militär zu tun hatten. Beim gestrigen Angriff auf die nationale Medienanstalt des Irans meldet die iranische Regierung drei getötete Mitarbeiter. Dass Journalisten Ziel von israelischen Angriffen sind, ist nichts Neues. In Gaza tötete Israel gezielt bisher über 200 Journalisten seit Beginn der israelischen Offensive in Gaza.

Israel beruft sich bei seinem Vorgehen immer wieder auf Selbstverteidigung, wirft sich selbst dauerhaft in die Opferrolle. Die G7-Staaten stehen Israel bei seiner Argumentation und bei seinem Vorgehen bei. Statements von G7 und pressewirksame Appelle der westlichen Medien zielen darauf ab, den Angriff als notwendig zu legitimieren, ohne auch nur eine milde Kritik an das sich immer wiederholende verstoßen gegen internationales Völkerrecht anzuschließen.

Gazastreifen – Völkermord in Zeitlupe geht weiter

Während die Weltöffentlichkeit auf den Iran blickt, setzt Israel im Gazastreifen unvermindert sein brutales Vorgehen fort. Die Lage ist verheerend. Weiterhin werden Palästinenser gezielt bei den Hilfsverteilungen getötet. Gestern wurden mindestens 30 Zivilisten von israelischen Soldaten erschossen, als sie versuchten, Lebensmittel zu erhalten.

Dabei haben die Palästinenser keine Wahl. Sie werden systematisch ausgehungert. Die Hilfslieferungen bleiben blockiert und medizinische Versorgung fehlt. Die Menschen stehen vor der Frage: verhungern oder totgeschossen werden um Nahrung zu bekommen.

Das Vorgehen im Gazastreifen entspricht klar international definierten Verbrechen: Die systematische Tötung Zivilisten wird mittlerweile von westlichen Politikern zwar stärker kritisiert, aber ohne tatsächliche Handlung gegen Israel können diese Worte nur noch belächelt werden. Der West hat kein Interesse an der Rettung palästinensischer Leben – dieses Zeichen sendet er.

Doppelmoral und Doppelstandard des Westens

Diese Doppelstandards offenbaren ein moralisches und rechtliches Vakuum:

Iran-Angriff – kein kritisches Wort. Israel bleibt unangreifbar.

Gazastreifen – Monate humanitäre Blockade, Erschießungen bei Nahrungsabgabe – kein Aufschrei, keine Sanktionen.

Internationale Reaktionen – leere Worte statt Forcierung von Recht und Konsequenzen.

Fazit

Während Israel für den Angriff auf Iran von westlichen Regierungen weitgehend unterstützt wird, wird gleichzeitig ein brutaler Krieg gegen die Palästinenser in Gaza fortgesetzt – mit null Konsequenzen. Diese selektive Empörung und Duldung eskalierender Gewalt spiegelt nicht nur Doppelmoral wider, sondern untergräbt das Fundament des Völkerrechts und verletzt die Glaubwürdigkeit internationaler Ordnung. Der Westen ist Mittäter.