Der Bundestag hat vor wenigen Tagen klammheimlich den § 130 StGB („Volksverhetzung“) verschärft. Selbst die linksalternative TAZ sprach von einer Entscheidung „im Eiltempo“, in „einem völlig intransparenten Verfahren“. Die Tragweite dieser Entscheidung kann nicht hoch genug veranschlagt werden, denn bei genauerer Betrachtung bedeutet dies das Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland. Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet und so ermöglichte man rein politische Prozesse.
Neben der Verharmlosung des Holocaust ist nun auch die öffentliche Leugnung und Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar. Natürlich könnte man jetzt auf die Idee kommen, Anzeigen z.B. gegen Merkel zu stellen, die z.B. den Angriffskrieg gegen den Irak 2003 befürwortete und forderte, dass sich Deutschland daran beteiligen sollte. Es wären unzählige Anzeigen gegen deutsche Politiker und Medienvertreter möglich, die US-Angriffskriege rechtfertigten. Müssen sie jetzt bis an ihr Lebensende Angst haben, vor einem Gericht zu landen?
Natürlich nicht, denn in der Realität wird sich kein Staatsanwalt finden, der hier ermittelt. Darf sich ein Gericht jedoch neutral gesehen überhaupt noch Gericht nennen und ein Staat Rechtsstaat, wenn es bspw. den einen Steuerhinterzieher verurteilt und den andere laufen lässt, weil er mit dem Richter verwandt ist? Wenn zukünftig jemand z.B. die von den Medien behaupteten Kriegsverbrechen bezweifelt, die international noch nicht untersucht sind (Bsp. Butscha), könnte er/sie eine Einladung vom Gericht bekommen.
US/NATO-Propaganda vor Gericht?
Damit könnte jeder Widerspruch gegen die US/NATO-Propaganda vor Gericht landen. Es heißt nun zwar, die Äußerung müsse „geeignet“ sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln. Derartige schwammige Formulierungen öffnen allerdings der Willkür Tür und Tor, denn es entscheiden letztlich die Staatsanwaltschaften, ob und welche politischen Äußerungen sie verfolgen und welche nicht.
Es kommt also somit zu rein politischen Prozessen, in denen man abweichende Meinungen verfolgt. Der gewünschte Effekt wird sein, dass sich niemand mehr trauen soll, der US/NATO-Propaganda zu widersprechen und alle Kriegslügen durch das Strafrecht abgesegnet werden.
Bild: Die Brutkastenlüge 1991. Widerspruch gegen US-Kriegspropaganda kann zukünftig wegen Verharmlosung von Kriegsverbrechen juristisch verfolgt werden. Traut sich noch jemand zukünftig Zweifel anzumelden?