Durch die kaum vorhandenen Probleme in Deutschland – vor allem in unserem Gesundheitssystem – hat Gesundheitsminister Lauterbach genug Zeit, sich mit der Gendersprache zu beschäftigen. So unterstützt er den Vorschlag die Aussage „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ gendergerecht anzupassen.
Mehrere Verbände stören sich an der rein männlichen Formulierung
Jeder kennt die Aussage am Ende einer Medikamentenwerbung sich zu Risiken und Nebenwirkungen an einen „Arzt oder Apotheker“ zu wenden. Diese Aussage ist gesetzlich vorgegeben und darf von den Werbeproduzenten nicht verändert werden. Viele Verbände gefällt es nicht, dass hier anscheinend nur die männlichen Ärzte und Apotheker angesprochen werden und fordern eine Anpassung. Nun zieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach und unterstützt diese Forderung. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“.
Zuvor hatte sich unter anderem Ärztepräsident Klaus Reinhardt für eine entsprechende Anpassung des Hinweises ausgesprochen. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“.
Rund die Hälfte der Ärzteschaft sei weiblich. Bei den Apothekern seien es sogar fast 90%. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. Schließlich denkt man beim Hören des Wortes „Arzt“ oder „Apotheker“ stets an einen Mann, der diesen Beruf praktiziert, oder?
Änderungsvorschläge sind den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „… oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen. Eine andere Möglichkeit wäre es auch mehrere Varianten gesetzlich zuzulassen. So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ eine gute Alternative sein.
Keine anderen Probleme im Land außer die Gendersprache
Nachdem sich Lauterbach zu dieser Thematik geäußert hatte gab es prompt Kritik aus den Reihen der CDU. So kommentierte CDU-Bundestagsabgeordnete Jana Schinke Lauterbachs Wünsche wie folgt:
„Das schlägt dem Fass den Boden aus. Die Kinderstationen sind überfüllt, es fehlt an wichtigen Medikamenten, wir erleben die seit langem stärkste Infektionswelle – und schon wieder solch ein Vorschlag, den keiner braucht.“
Außerdem fügte sie hinzu, dass die Menschen genug davon hätten und die Politik und Verbände sich um die „wirklichen Probleme dieses Landes“ kümmern sollten.
Die Liste der Vorschläge und Wünsche Lauterbachs wird immer länger. Die Frage bleibt offen, wann er sich dazu entschließt, die wirklichen Probleme des Landes ernsthaft in Angriff zu nehmen. Vielleicht arbeitet er lieber doch weiter daran oben genannte Liste zu erweitern.
Die Gendersprache, also den Gebrauch geschlechtergerechter Formulierungen zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in der Sprache, wird vielerorts bereits verwendet. Jedoch fordern immer mehr Institutionen die Verwendung der Gendersprache, auch auf persönlicher Ebene, trotz fragwürdiger Rechtsgrundlage.
35% aller Unternehmen nutzen in ihrer externen Kommunikation die Gendersprache
Das ifo-Institut veröffentlichte im Juli 2021 eine umfassende Befragung für den Bereich der freien Wirtschaft. Laut der Erhebung nutzen 35% aller Unternehmen in ihrer externen Kommunikation die Gendersprache; in der internen Kommunikation sind es 25%. In einer anderen Umfrage der „Wirtschaftswoche“ vom Juni 2022 gaben 28 von 40 befragten Dax-Konzernen Auskunft über die Verbindlichkeit der Nutzung der Gendersprache. Zwei Drittel der 28 Unternehmen haben eigene Leitlinien, bei einem Viertel der Konzerne sind sie auch verpflichtend.
Rechtsgrundlage für die Verpflichtung der Gendersprache ist nicht eindeutig
Der Arbeitsrechtler Arnd Diringer äußert sich zu der Rechtsgrundlage der Verwendung der Gendersprache. „Solang es nur um Textbausteine beispielsweise für die Website eines Unternehmens geht, wird der Arbeitgeber die Verwendung von Gendersprache im Rahmen seines Direktionsrechts wohl verlangen können“. Jedoch ist es nicht zulässig, wenn Unternehmen Mitarbeiter verpflichten, auch dann die Gendersprache zu nutzen, wenn sie mit eigenem Namen und nicht dem Namen des Unternehmens auftreten. „Eine persönliche Unterwerfung unter eine bestimmte Weltsicht oder Ideologie, und nichts Anderes ist das Gendern, darf von Arbeitnehmern nicht verlangt werden“, so Diringer. „Anders ist es nur in Tendenzbetrieben, also Unternehmen, bei denen nicht wirtschaftliche, sondern politische Ziele im Vordergrund stehen.“
Das Einhalten der Gendersprache fließt an mancher Uni in die Note ein
An den Universitäten hält man auf der Verwaltungsebene die Gendersprache ein. Dies wird auch von vielen Landesgleichstellungsgesetzen im Grundsatz vorgeschrieben. Einzelne Fakultäten erlassen eigene Leitfäden, die von ihren Angehörigen erwarten, geschlechterneutral zu kommunizieren. Ein Fall an der Uni Tübingen sorgte jedoch für Aufsehen. In den Bearbeitungshinweisen zu einer Hausarbeit in einem Pflichtmodel der katholisch-theologischen Fakultät wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der geschlechterneutralen Sprache in den schriftlichen Arbeiten in die Korrektur einfließt und dementsprechend bei der Notenvergabe eine Rolle spielt. Drei Studenten die sich weigerten dies umzusetzen seien im Erst- und Zweitversuch durchgefallen. Erst im letzten Anlauf hätten zwei von Ihnen nachgegeben und somit bestanden.
Eine kleine Minderheit zwingt der Mehrheitsgesellschaft seine Ideologie auf
Laut dem dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) liegt die Anzahl der Transgender Personen in Deutschland bei 0,6% der Gesamtbevölkerung. Der Gebrauch des generischen Maskulinums stellt für sie, aber auch beispielsweise für eingesessene Feministinnen, ein Problem dar. Bei diesen Bewegungen geht es nicht mehr um das bloße Einfordern von Respekt, Toleranz und Akzeptanz in der breiten Gesellschaft. Eine kleine Minderheit zwingt 99,4% der Gesellschaft ihre Ideologie auf, sodass die komplette Sprache angepasst werden soll.
Es geht soweit, dass man im Studium oder auf dem Arbeitsplatz mit harten Folgen für den eigenen Werdegang rechnen muss, wenn man sich dieser Ideologie nicht unterordnet. Es wird solange psychischer und sozialer Druck ausgeübt, bis der Widerstandswille bricht. Problematisch ist dies vor allem in der gesprochenen Sprache. Ständig auf die Gendersprache achten zu müssen, erschwert das Führen und dem Zuhören eines flüssigen Gespräches.
Die aggressive Art die diese Bewegung mit sich bringt, wird nicht bei der Sprache aufhören. Sie werden früher oder später immer mehr Einschnitte in das Entscheidungsrecht der Bürger fordern. Man stelle sich vor die fünf Millionen Muslime würden der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland aufzwingen wollen, dem anderen Geschlecht bei der Begrüßung nicht mehr die Hand zu reichen.
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