LGBT-Propaganda und die Kopftuchträgerinnen

LGBT-Propaganda und die Kopftuchträgerinnen

LGBTQ+-*: ist in aller Munde. Diese Gruppierung wird so dargestellt, als ob sie die einzig Unterdrückten der Gesellschaft wären und als ob sie die einzig wahren Probleme ertragen müssten. Und so wird seit Jahren und Monaten in Werbungen, Musikvideos, Filmen und allen möglichen anderen Plattformen mit diesen Menschen und für diese Menschen geworben und das immer im Zusammenhang mit Weltoffenheit, Akzeptanz, Vielfalt und Ähnlichem. Doch seit geraumer Zeit wird dieser Kontext im selben Zusammenhang auch für Kopftuchträgerinnen missbraucht. Immer wieder da wo die LGBT Regenbogen-Fahne weht, da gibt es auch eine Kopftuchträgerin, die für Vielfalt wirbt.

Was will man damit sagen?

Auf den ersten Blick ist es natürlich auch mal nett, dass man Frauen mit Kopftuch hier in Deutschland als eine unterdrückte Minderheit wahrnimmt. Genau für diesen Zweck wollen Kopftuchträgerinnen in diese Werbespots kommen, um einmal im Leben auch die Frau mit Kopftuch in einem guten Licht zu zeigen. Auf den zweiten Blick aber und der ist leider viel schädigender, steht damit Kopftuch auch im Zusammenhang mit der Pride-Bewegung. Als ob Muslime auch hinter dieser Bewegung gemeinsam mit allen anderen stehen würden. Was für eine Farce!

Einige Muslime denken sich, endlich, endlich, stehen wir auch einmal mit den Anderen auf einer Seite, endlich ziehen wir gemeinsam an einem Strang für Akzeptanz, Weltoffenheit und gegen Rassismus und Intoleranz. Leider falsch gedacht.

Diese Werbemaßnahmen dienen nicht ausschließlich aber insgeheim der Werteveränderung in den Köpfen der Menschen, nicht nur bei Muslimen, aber gerade Muslime fallen auf diesen Trick zu oft rein. 

Was nicht vergessen werden darf, gerade Artikel rund um das LGBT-Thema werden immer häufiger von Scheinmuslimen, die Artikel schreiben, missbraucht. Scheinmuslime deshalb, weil sie die Religion nach ihren eigenen Vorstellungen und Interpretationen ausleben. Dabei entstehen Aussagen wie: Muslime dürfen doch ihr Geschlecht frei ausleben und mit jedem Geschlecht zusammenkommen, aber die muslimischen Extremisten bedrohen uns und deshalb brauchen wir unbedingt Polizeischutz usw.

All das ist natürlich Unsinn, aber leider weit verbreitet. Daher ein Appell an uns alle. Wir dürfen uns nicht verbiegen lassen, nur um den hiesigen Normen der kaputten Gesellschaft gerecht zu werden. Wir werden nie in dieses Schema passen, sei es ein Ahmad Mansour oder eine Seyran Ates. Keiner wird es schaffen. Sie erfahren keine Akzeptanz, mögen sie sich noch so sehr für sie verbiegen. Unsere Bestrebungen liegen viel höher. Möge unser Schöpfer unsere Bestrebungen akzeptieren.

Übergriffe auf Muslime – Längst keine Einzelfälle mehr

Übergriffe auf Muslime – Längst keine Einzelfälle mehr

Die Ressentiments rechts eingestellter Menschen in Deutschland gegenüber Muslimen zeigen sich immer häufiger durch verbale Anfeindungen und Übergriffe auf vor allem kopftuchtragende Musliminnen.

Dunkelziffer der Übergriffe ist weitaus höher

Anfang August wurde eine schwangere Muslimin in einem Berliner Bus von einem 20-Jährigen zunächst verbal angegangen. Anschließend hat er sie dann bespuckt und zuletzt festgehalten und geschlagen. Dabei hat er ihr unter anderem auch das Knie in den Bauch gerammt. Mitfahrer schritten ein und konnten den Täter von der Frau lösen.

In Leipzig haben im selben Monat zwei Männer sechs kopftuchtragende Frauen rassistisch beleidigt und verfolgt. Schließlich konnten die Frauen in eine Straßenbahn flüchten. Ihnen kamen auch zwei Männer zur Hilfe. Gegen einen von ihnen wird nun wegen dem Versprühen von Reizgas wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Dies ist keine zuvorkommende Gegenleistung für die gezeigte Zivilcourage, die leider bei der Mehrheit der rassistischen Übergriffe noch immer ausbleibt.

Eine kurze Recherche zeigt, dass allein der August weitere Angriffe auf Muslime zählt. Diverse Anlaufstellen bieten mittlerweile die Meldung islamfeindlicher Übergriffe an. Seit 2017 erfasst das Bundesinnenministerium islamfeindliche Straftaten als gesonderte Kategorie im Rahmen der politisch motivierten Kriminalität. Allerdings gingen in den vergangenen Jahren aus Berichten von islamischen Organisationen, die eigenständige Erhebungen durchführen, höhere Zahlen hervor. Dies mag zum einen daran liegen, dass die Behörden manche Straftaten nicht als islamfeindlich erkennen. Zum anderen bringen die Betroffenen viele Fälle auch nicht zur Anzeige oder melden sie den Behörden, weshalb von einer noch höheren Dunkelziffer ausgegangen wird.

Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten steigt

2021 zählte das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland das Personenpotenzial gewaltorientierter Rechtextremisten auf 13.300. Etwa 300 Personen mehr als im Vorjahr und die höchste registrierte Zahl seit 2015. Folglich liegt auch die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten hoch. Neben der hier auch höher geschätzten Dunkelziffer geht man von über 22.300 Straftaten aus. Trotz der großen historischen Verantwortung, die auf Deutschland in Bezug zum Rechtsextremismus liegt, werden gegenüber diesem großen gesamtgesellschaftlichen Problem nur unzureichende Gegenmaßnahmen ergriffen.

Die immer wieder ans Tageslicht kommenden Verstrickungen von Behördenangehörigen in rechtsextreme Netzwerke lassen zudem das Vertrauen in diverse Sicherheitsapparate schwinden. Innerhalb der Gesellschaft zeigen sich rechtsextreme Einstellungen hemmungslos durch zunehmende Hetze im Netz, durch die steigenden Zahlen an rassistisch motivierten Straftaten und nicht zuletzt durch die politische Einbindung der rechtspopulistischen AfD, deren anfänglichen Erfolge auch einen Rechtsruck der etablierten Parteien motivierten.

Normalisierung antimuslimischer Einstellungen

Antimuslimische Einstellungen sind längst kein Randphänomen mehr. In den vergangenen Jahren haben führende Persönlichkeiten aus Politik, Medien und Wissenschaft das antimuslimische Klima angeheizt. Im öffentlichen Diskurs beleuchtet man den Islam hauptsächlich im Kontext negativer Berichterstattung. Pauschalisierende, diskriminierende Sichtweisen über Muslime erhielten Legitimationen durch geführte Scheindebatten. Im Vorwand der Meinungsfreiheit überträgt man rassistische Markierungen auf Muslime. Der antimuslimische Rassismus wurde anschlussfähig. Die nun messbare gesellschaftliche Diskriminierung von Muslimen in Deutschland ist also nur eine Folge der jahrelangen Normalisierung von diskriminierenden Einstellungen gegenüber Muslimen im öffentlichen und medialen Diskurs. Und nicht zuletzt auch Folge der Symbolwirkung ihrer Benachteiligung in diversen Lebensbereichen, die vom Neutralitätsgesetz getragen und diversen Urteilen dazu gestützt wird.

Politik und Medien müssen endlich umlenken

Dass bei den alltäglichen Übergriffen und Anschlägen auf Muslime und Moscheen nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden darf, liegt auf der Hand. Dies bedarf eines entschlossenen Vorgehens, um diese besorgniserregende, gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland einzudämmen. Beginnen könnten Politik und Medien damit, dem antimuslimischen Populismus mit klaren Worten zu widersprechen und diesem gesamtgesellschaftlichen Problem erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Es darf schlichtweg nicht sein, dass sich rechtsextremistische Anschläge, wie die Morde in Hanau oder des NSU, wiederholen und es darf auch nicht sein, dass sich Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit auf den Straßen nicht mehr sicher fühlen.

Übergriffe




Neutralitätsgesetz vs Kopftuch

Neutralitätsgesetz vs Kopftuch

Eine Referendarin darf in Berlin mit Kopftuch unterrichten, sobald sie jedoch den akademischen Abschluss als Lehrerin erhält, darf sie es nicht mehr. Dies gebietet das Berliner-Neutralitätsgesetz.

Eine Berliner Referendarin mit Kopftuch unterrichtete in einer Grundschule in Kreuzberg. Nach bestandenem Examen musste sie die Schule jedoch verlassen, da das Neutralitätsgesetz eine kopftuchtragende Arbeitskraft im öffentlichen Dienst verbietet.

Ist das neutral?

Die Begründung des Neutralitätsgesetzes der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lautet: 

„Aus dem Wortlaut § 2 des Neutralitätsgesetz ergibt sich, dass religiöse oder weltanschauliche Symbole sichtbar sein und eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren müssen. (Aber Achtung) die Sichtbarkeit eines religiösen Symbols ist allein nicht ausreichend, um das Neutralitätsgesetz zu verletzen.“

Eine Lehrerin mit Kreuz-Kette ist nach diesem Ansatz also erlaubt.

„Vielmehr muss das „Demonstrieren“ hinzukommen, was eine hinreichend starke Bekundungswirkung voraussetzt, die über das bloße Tragen des Symbols hinausgeht.“

Okay und was ist das Demonstrieren?

„Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen stellt stets ein derartiges Demonstrieren dar.“

Natürlich, eine Frau mit Kopftuch ist demonstrativ.

„Aus Sicht eines objektiven Betrachters muss auf Grund der entsprechend starken religiösen Bekundung jedenfalls die Möglichkeit einer Beeinflussung der Schulkinder oder von Konflikten mit Eltern, was zu einer Gefährdung oder Störung des Schulfriedens führen und damit den Erziehungsauftrag gefährden kann, gegeben sein.“

Dieser Absatz ist interessant. Ein objektiver Betrachter ist der Maßstab. Müsste ein objektiver Betrachter hier nicht einer Frau mit Kopftuch und einer Frau ohne Kopftuch mindestens die gleichen Rechte zusprechen?

„Die Möglichkeit einer Beeinflussung.“ Jeder Lehrer hat die Möglichkeit zu beeinflussen und tut es auch. Gerade im Russland-Ukraine-Krieg oder bei der Impfdebatte missbrauchten Lehrer diesen Umstand aufs höchste. Frauen mit Kopftuch könnten jedoch auch beeinflussen und das könnte zu einer Gefährdung des Schulfriedens führen.

„Von einer Gefährdung des Schulfriedens kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn zu befürchten ist, dass über Fragen des richtigen weltanschaulichen oder religiösen Verhaltens kontroverse Positionen derart nachdrücklich vertreten werden, dass schulische Abläufe und die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages ernsthaft beeinträchtigt werden.“

Der Islam nicht erwünscht?

Das heißt, eine Frau mit Kopftuch würde in diesen Fällen ihre religiösen und weltanschaulichen kontroversen Positionen nachdrücklich vertreten. Damit suggeriert man direkt, sie würde den Unterricht nach ihren weltanschaulichen Gedanken ausrichten und nicht nach dem Lehrplan. Welcher anderen Menschengruppe außer den Muslimen wird so etwas vorgeworfen? Ein rechtsextremer Lehrer darf unterrichten aber eine Frau, die für sich und die Gesellschaft nur das Beste wünscht, könnte den staatlichen Erziehungsauftrag ernsthaft beeinträchtigen.

„Symbole, die als Schmuckstücke getragen werden und auch als solche von einem objektiven Betrachter erkennbar sind, dürfen getragen werden, solange sie den Schulfrieden nicht gefährden.“

Wie gesagt um einen objektiven Betrachter geht es hier nicht, sondern um einen subjektiven Betrachter, der sich nur von Kopftüchern gestört fühlt.

Auf der Website Jura-Online liest man vom Bundesverfassungsgericht folgendes:

„Ein generelles Verbot, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz normiert ist, (…) ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit (sei).“

Die Grundschule der Referendarin startete auf change.org eine Online-Petition um dagegen anzugehen.

Zum Glück gibt es noch Kinder und Menschen mit Verstand die Veränderungen wünschen und sich dafür einsetzen. Mögen sie inschallah erfolgreich sein.