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Am 25. August hat der Bundestag erneut die “Epidemische Lage von nationaler Tragweite” beschlossen. Allerdings nicht einmal mit der absoluten Mehrheit der Bundestagsabgeordneten. Mehr als ein Sechstel aller Bundestagsabgeordneten stimmten nicht einmal ab. Ausgesprochene Kritiker dieses Beschlusses wie Sahra Wagenknecht von den Linken und Wolfgang Kubicki von der FDP waren an diesem Tag verhindert.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz kann der Bundestag die sog. Epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen. Dabei handelt es sich um eine Ermächtigung der Regierung, weitreichende Befugnisse zu erlangen, die ohne diese Feststellung der Mitwirkung des Bundestags und der Bundesländer vorbehalten wären. Die Bundesregierung wird damit ermächtigt, eigenmächtig die inzwischen alltäglichen Maßnahmen zu beschließen, wie Maskengebote, Abstandsvorschriften, Kontaktbeschränkungen und – verbote, Qaurantänen, Einreisebestimmungen, Einschränkungen oder Verbote für einzelne Berufsgruppen wie Friseure und vieles weitere, was ohne demokratische Beschlüsse dank dieser Feststellung der epidemischen Lage von der Bundesregierung beschlossen werden konnte. Die tatsächlichen Befugnisse reichen noch weit darüber hinaus, bis hin zu Änderungen von Ausbildungsverläufen und staatlichen Anerkennungen medizinisch relevanter Berufsgruppen, Import- und Exportbeschränkungen oder -anweisungen etc.
In seiner Machtbefugnis handelt es sich also bei diesem Bundestagsbeschluss gemäß dem Infektionsschutzgesetz um eine historische Abstimmung. Ein Beschluss, der alle drei Monate neu festgestellt und damit verlängert werden muss, da er sonst ausläuft.
Kritiker haben nicht abgestimmt
Trotzdem wird sie protokollarisch wie jedes andere Gesetz und jeder andere Beschluss behandelt: eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht für den Beschluss aus. Das bedeutet schlicht: Mehr Ja- als Nein-Stimmen. Tatsächlich haben am 25. August nur 325 der 709 Abgeordneten mit Ja gestimmt, also weniger als 50%. 252 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt, bis auf 18 Abgeordnete alle aus der Opposition, und 5 haben sich enthalten – aber ganze 127 haben gar nicht an der Abstimmung teilgenommen. Darunter beispielsweise auch Sahra Wagenknecht, eine scharfe Kritikerin des Beschlusses. Sie begründete das mit terminlichen Überschneidungen, die aufgrund der sehr kurzfristig angesetzten Sitzungswoche nicht absehbar waren. Dies wird vermutlich für mehrere Abgeordnete gelten.
Verantwortung der Opposition
Trotzdem stellt sich die Frage nach der Verantwortung der Opposition. Das Argument, ihre Stimme hätte am Beschluss nichts geändert, greift in einer Demokratie zu kurz. In diesem konkreten Fall handelt es sich darüber hinaus um einen Beschluss von historischer Bedeutung mit mannigfaltigen Auswirkungen auf alle Bürger, von Grundschülern bis zu Altenheimbewohnern. Ein stärkeres Engagement im Sinne des Mandats, dem alle anderen Verpflichtungen untergeordnet werden sollten, wäre da sehr zu wünschen.