Eine Referendarin darf in Berlin mit Kopftuch unterrichten, sobald sie jedoch den akademischen Abschluss als Lehrerin erhält, darf sie es nicht mehr. Dies gebietet das Berliner-Neutralitätsgesetz.
Eine Berliner Referendarin mit Kopftuch unterrichtete in einer Grundschule in Kreuzberg. Nach bestandenem Examen musste sie die Schule jedoch verlassen, da das Neutralitätsgesetz eine kopftuchtragende Arbeitskraft im öffentlichen Dienst verbietet.
Ist das neutral?
Die Begründung des Neutralitätsgesetzes der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lautet:
„Aus dem Wortlaut § 2 des Neutralitätsgesetz ergibt sich, dass religiöse oder weltanschauliche Symbole sichtbar sein und eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren müssen. (Aber Achtung) die Sichtbarkeit eines religiösen Symbols ist allein nicht ausreichend, um das Neutralitätsgesetz zu verletzen.“
Eine Lehrerin mit Kreuz-Kette ist nach diesem Ansatz also erlaubt.
„Vielmehr muss das „Demonstrieren“ hinzukommen, was eine hinreichend starke Bekundungswirkung voraussetzt, die über das bloße Tragen des Symbols hinausgeht.“
Okay und was ist das Demonstrieren?
„Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen stellt stets ein derartiges Demonstrieren dar.“
Natürlich, eine Frau mit Kopftuch ist demonstrativ.
„Aus Sicht eines objektiven Betrachters muss auf Grund der entsprechend starken religiösen Bekundung jedenfalls die Möglichkeit einer Beeinflussung der Schulkinder oder von Konflikten mit Eltern, was zu einer Gefährdung oder Störung des Schulfriedens führen und damit den Erziehungsauftrag gefährden kann, gegeben sein.“
Dieser Absatz ist interessant. Ein objektiver Betrachter ist der Maßstab. Müsste ein objektiver Betrachter hier nicht einer Frau mit Kopftuch und einer Frau ohne Kopftuch mindestens die gleichen Rechte zusprechen?
„Die Möglichkeit einer Beeinflussung.“ Jeder Lehrer hat die Möglichkeit zu beeinflussen und tut es auch. Gerade im Russland-Ukraine-Krieg oder bei der Impfdebatte missbrauchten Lehrer diesen Umstand aufs höchste. Frauen mit Kopftuch könnten jedoch auch beeinflussen und das könnte zu einer Gefährdung des Schulfriedens führen.
„Von einer Gefährdung des Schulfriedens kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn zu befürchten ist, dass über Fragen des richtigen weltanschaulichen oder religiösen Verhaltens kontroverse Positionen derart nachdrücklich vertreten werden, dass schulische Abläufe und die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages ernsthaft beeinträchtigt werden.“
Der Islam nicht erwünscht?
Das heißt, eine Frau mit Kopftuch würde in diesen Fällen ihre religiösen und weltanschaulichen kontroversen Positionen nachdrücklich vertreten. Damit suggeriert man direkt, sie würde den Unterricht nach ihren weltanschaulichen Gedanken ausrichten und nicht nach dem Lehrplan. Welcher anderen Menschengruppe außer den Muslimen wird so etwas vorgeworfen? Ein rechtsextremer Lehrer darf unterrichten aber eine Frau, die für sich und die Gesellschaft nur das Beste wünscht, könnte den staatlichen Erziehungsauftrag ernsthaft beeinträchtigen.
„Symbole, die als Schmuckstücke getragen werden und auch als solche von einem objektiven Betrachter erkennbar sind, dürfen getragen werden, solange sie den Schulfrieden nicht gefährden.“
Wie gesagt um einen objektiven Betrachter geht es hier nicht, sondern um einen subjektiven Betrachter, der sich nur von Kopftüchern gestört fühlt.
Auf der Website Jura-Online liest man vom Bundesverfassungsgericht folgendes:
„Ein generelles Verbot, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz normiert ist, (…) ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit (sei).“
Die Grundschule der Referendarin startete auf change.org eine Online-Petition um dagegen anzugehen.
Zum Glück gibt es noch Kinder und Menschen mit Verstand die Veränderungen wünschen und sich dafür einsetzen. Mögen sie inschallah erfolgreich sein.