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Der Gerichtsfall um den Nationalsozialistischen Untergrund, kurz NSU, ist vorläufig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Terroristin Beate Zschäpe und ihre Helfer Wohlleben und Holger G. verworfen. Damit ist das Urteil von 2018 gegen die überlebenden NSU-Mitglieder rechtskräftig. Wegen zehnfachen Mordes an Migranten zwischen 2000 und 2007 und weiteren schweren Straftaten, wie Mordversuchen, Anschlägen und Raubüberfällen, ist Beate Zschäpe, die einzige Überlebende der drei Hauptpersonen des NSU, zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.
Während der Gerichtsfall abgeschlossen ist, bleibt der Fall selbst weitestgehend ungeklärt. Was ist der Fall kurzgefasst?
Der NSU war eine rechtsextreme Vereinigung, mit den Hauptpersonen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Die Organisation ermordete zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin, begangen zahlreiche Mordversuche, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle. Ihr stützendes Umfeld schätzt man jedoch auf dutzende Personen, darunter auch Parteifunktionäre rechtsextremer Parteien, aber auch V-Männer, d. h. staatliche Agenten, deren Beteiligung an den Terrorangriffen des NSU bis heute nicht aufgeklärt ist.
Der NSU ist bekannt durch den Tod der beiden Führer Mundlos und Böhnhardt. Im Jahre 2011 begangen beide angeblich Selbstmord in einem Wohnmobil nach einem Banküberfall. Beate Zschäpe brannte daraufhin ihre Wohnung ab und versandte Bekennervideos.
Die jahrelange Mordserie an den Migranten wurde bis dahin zu keinem Zeitpunkt ernsthaft mit Rechtsextremismus in Verbindung gebracht. Man vermutete vonseiten der Polizei private Motive zwischen den Migranten, verdächtigte Angehörige und das persönliche Umfeld der Opfer. Gar Bandenkriminalität und sogar der iranische Geheimdienst wurden als Täter einzelner Straftaten vermutet.
V-Männer und der Verfassungsschutz
Schnell aber wurde in den Ermittlungen klar, dass der Verfassungsschutz mit den Hauptpersonen des NSU in enger Verbindung stand. Bevor die Staatsanwaltschaft jedoch die relevanten Akten des Verfassungsschutzes analysieren konnte, wurden diese auf Anweisung des Leiter der Landesverfassungsschutzämter von Thüringen, Sachsen und Berlin vernichtet.
Zudem ist ein interner Bericht aus dem Jahre 2014 des hessischen Verfassungsschutzes zum Fall NSU und der möglichen Bedeutung von V-Leuten zunächst mit einer Sperrfrist von 120 Jahren versehen, diese ist jetzt nach massiver Kritik auf 30 Jahre gesenkt. Frühestens im Jahre 2044 darf also die Öffentlichkeit mehr über die Verbindungen des Inlandsgeheimdienstes mit der NSU erfahren.
Was ein Jahrzehnt nach der Entdeckung des NSU bleibt, ist der fade Beigeschmack, dass Staat und Verfassungsschutz möglicherweise die Kontrolle über eine Organisation entglitten ist, deren Führungsoffiziere sie gestellt hatten – um es vorsichtig zu formulieren. Sperrfristen und rechtswidrig eiligst geschredderte Akten legen diesen Verdacht nahe.
International bleibt der Fall NSU eine Schande für die deutsche Polizeiarbeit, Geheimdienst sowie Transparenz nach einer Mordserie, dessen Auftraggeber und Leitungen wohl nie öffentlich aufgeklärt werden.