Der IGH verkündet sein Zwischenurteil zur Völkermordanklage

(AP Photo/Patrick Post)

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat ein vorläufiges Urteil im Völkermordverfahren gegen Israel verkündet. Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Frage, ob Israel Völkermord begeht, da eine endgültige Entscheidung darüber Jahre dauern könnte. Die Richter haben jedoch die Befugnis, mittels Eilanordnung eine vorübergehende Einstellung der militärischen Aktionen anzuordnen.

Vor diesem Hintergrund betonte Netanjahu zuvor, dass weder Den Haag noch die sogenannte “Achse des Bösen” ihn an der Fortführung seines Verfahrens hindern werde.[1] Israel hat eine Anfrage zum Fallenlassen der Klage gestellt, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Bei der Sitzung waren 16 der 17 Richter des Gerichts anwesend. Richter Robinson konnte aus bestimmten Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen.

Die Anklage, die von der Vertreterin Donoghue vorgetragen wurde, bezieht sich auf die Hamas-Angriffe in Israel am 7. Oktober. Israel habe daraufhin eine umfangreiche Militäroperation in Gaza gestartet, die zu erheblichen zivilen Opfern, massiver Zerstörung der Infrastruktur und zur Vertreibung der Mehrheit der Bevölkerung geführt habe. Das Gericht äußerte seine Besorgnis über die anhaltenden Verluste an Menschenleben und menschlichem Leid in der Region. Sie fährt fort und zitiert eine Erklärung des hochrangigen UN-Beamten Martin Griffiths, in der er sagte: „Gaza ist zu einem Ort des Todes und der Verzweiflung geworden.“

Richter Donoghue erklärte, dass das Gericht für die Entscheidung über Notfallmaßnahmen in diesem Fall zuständig sei. Der vorsitzende Richter betonte, dass der Fall, in dem Israel des Völkermords in Gaza beschuldigt wird, nicht abgelehnt werde.

Richter Donoghue stellte fest, dass einige Vorwürfe gegen Israel unter die Bestimmungen der Völkermordkonvention fallen. Das Gericht erkannte das Recht der Palästinenser auf Schutz vor Völkermord an. In Bezug auf die “entmenschlichende Sprache” hochrangiger israelischer Beamter betonte der IGH-Präsident, dass das Gericht entsprechende Aussagen, wie die des israelischen Verteidigungsministers Yoav Gallant, zur Kenntnis genommen hat.

Der IGH ordnete an, dass Israel alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um einen Völkermord zu verhindern. Israel wurde aufgefordert sicherzustellen, dass seine Streitkräfte keinen Völkermord begehen, und Beweise für einen mutmaßlichen Völkermord aufzubewahren. Innerhalb eines Monats muss Israel dem Gericht berichten, welche Maßnahmen es ergreift, um der Anordnung nachzukommen.

Richter Donoghue betonte, dass das Urteil internationale rechtliche Verpflichtungen für Israel schafft. Das Gericht wies Israel an, Maßnahmen zu ergreifen, um die direkte Anstiftung zum Völkermord im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen. Zudem soll Israel sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung dringend benötigter Grundversorgung und humanitärer Hilfe im Gazastreifen zu ermöglichen.

Somit hat der internationale Gerichthof Südafrikas Antrag stattgegeben. Südafrika dankt dem IGH und versichert, dass er sich weiterhin für die Rechte der Palästinenser einsetzen werde.

Gaza befindet sich seit 110 Tage unter israelischen Militärbeschuss und zeichnet insgesamt 25900 Tote und 64110 Verletzte.[2]


[1] https://twitter.com/IsraeliPM/status/1746277892491727341?lang=en

[2] https://www.unocha.org/publications/report/occupied-palestinian-territory/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-25-january-2024-2359

Namibia erinnert Deutschland eindringlich an den ersten Genozid im 20. Jahrhundert, den das Land begangen hat

Deutschland zeigt Unterstützung für Israels militärische Aktionen in Gaza und steht unbeirrt an seiner Seite. Diese Haltung ist an sich nichts Neues. Doch bemerkenswerter ist die jüngste Ankündigung Deutschlands vom 12.01.2024, Israel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu verteidigen und zu intervenieren.[1]

In Reaktion darauf äußert sich der Twitter-Account des namibischen Präsidiums empört und verfasst einen offenen Brief an Deutschland. Darin wird Deutschland daran erinnert, zwischen 1904 und 1908 den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts verübt und dabei Zehntausende unschuldige Namibier “unter unmenschlichsten und brutalsten Bedingungen” getötet zu haben. Weiter wird Deutschland vorgeworfen, unfähig zu sein, aus dieser schrecklichen Vergangenheit Lehren zu ziehen und bis heute nicht vollständig Wiedergutmachung geleistet zu haben. Der namibische Präsident sei zutiefst besorgt darüber, dass die Bundesregierung die Anklage gegen Israel zurückweist und verteidigt, dabei jedoch den gewaltsamen Tod von über 23.000 Palästinensern in Gaza ebenso ignoriert wie die Vertreibung von 85 % der Zivilbevölkerung. Der Brief betont, dass Deutschland sich nicht zur UN-Konvention gegen Völkermord bekennen und gleichzeitig Sühne für den Völkermord in Namibia leisten könne, während es “das Äquivalent eines Holocausts” und Völkermords in Gaza unterstützt. Im Brief wird auch der namibische Präsident Geingob vom 31. Dezember 2023 zitiert: “Kein friedliebender Mensch kann das Blutbad an den Palästinensern in Gaza ignorieren.” Der Präsident appelliert an die Bundesregierung, die Verteidigung als Drittpartei zur Unterstützung der Völkermordtaten Israels vor dem Internationalen Gerichtshof zu überdenken. [2]

Hintergrund:

Hintergrund: Der Völkermord in Namibia, damals Deutsch-Südwestafrika, fand von 1904 bis 1908 statt, als es eine deutsche Kolonie war. Die Kolonialtruppen führten einen brutalen Krieg gegen die Herero- und Nama-Völker, die sich gegen die deutsche Kolonialherrschaft auflehnten.

Die Herero und Nama wurden auf Anordnung von Lothar von Trotha in Konzentrationslagern interniert, wo sie Zwangsarbeit leisten mussten und unter Unterernährung und Misshandlung litten. Schätzungsweise wurden 65.000 von 80.000 Herero und 10.000 von 20.000 Nama infolge dieser Gewalttaten getötet. Die Überlebenden wurden in die Wüste vertrieben.

Fast 100 Jahre später erkannte Deutschland den Völkermord an und im Mai 2021 verkündete Deutschland ein bilaterales Abkommen, das Namibia unterzeichnet hat, um finanzielle Entschädigungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Nachfahren der Opfer bereitzustellen.[3]


[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erklaerung-der-bundesregierung-zur-verhandlung-am-internationalen-gerichtshof-2252842

[2] https://x.com/nampresidency/status/1746259880871149956?s=46

[3] https://www.deutschlandfunk.de/versoehnungsabkommen-mit-namibia-deutschland-erkennt-100.html; https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/namibia-node/bilateral/208320

Israels Verteidigung in Den Haag / Tag 2

Der zweite Tag der Verhandlungen in Den Haag ist angebrochen, bei dem Südafrika Israel wegen Völkermord anklagt. Seit dem 7. Oktober wurden in Gaza fast 24.000 Menschen getötet, darunter fast 10.000 Kinder.[1] Tausende weitere liegen unter Trümmern und gelten als tot. Durch ein Eilverfahren strebt Südafrika an, eine sofortige Beendigung der Militäraktion herbeizuführen. Derzeit wird ausschließlich über dieses Verfahren verhandelt. Nachdem Südafrika am Donnerstag seine Argumente vorgebracht hat, hat Israel am Freitag seine Position dargelegt.

Die Eröffnungsrede wird von Tal Becker, dem Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, gehalten. Zu Beginn seiner Rede bezieht er sich auf den Holocaust und verweist auf den jüdischen Juristen Ralph Lemkin, der den Begriff des Völkermords erschuf, da es keinen rechtlichen Terminus für das gab, was die Nazis verübten. [2] Südafrika versuche nun, sich auf diesen Begriff gegen Israels zu verwenden, obwohl er den Krieg nicht begonnen habe und nicht wolle. Becker beschreibt Israels Militäraktionen in Gaza als Akte der Selbstverteidigung gegen die Hamas und andere Organisationen. Er argumentiert, dass mögliche Handlungen, die als Völkermord betrachtet werden könnten, eher gegen Israel verübt wurden, und daher seien die Staaten in der Verantwortung, gegen die Hamas vorzugehen. Weiterhin sagt er, dass die Berücksichtigung des Antrags von Südafrika das Engagement zur Bestrafung von Völkermord schwächen und nicht stärken würde. Becker betont, dass das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung aus der Strategie der Hamas resultiert. Die Forderung Südafrikas mache Israel wehrlos gegen die Hamas.

Als nächstes spricht Professor Malcolm Shaw, der die Ansicht vertritt, dass die Feststellung eines Völkermords erst möglich ist, wenn die klare Absicht besteht, eine bestimmte Gruppe zu vernichten. Dies sei trotz einiger „unspezifischen Kommentare von Premierminister Netanyahu, Verteidigungsminister Yoav Gallant und dem Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben Gvir“[3] nicht vorhanden.  Es sei ein “verzerrtes Bild” über den Krieg und beschuldigt Südafrika „zufällige Zitate zu erstellen, die nicht im Einklang mit der Regierungspolitik stehen und bestenfalls irreführend sind.“ Er betont, dass nur die politischen Entscheidungen des israelischen Kriegskabinetts und des erweiterten Kabinetts entscheidend sind. Insbesondere sei das Sicherheitskabinett maßgeblich für die Festlegung der israelischen Politik im Gaza-Krieg verantwortlich, und Äußerungen einzelner Minister außerhalb dieser Gremien seien daher irrelevant für die Feststellung der völkermörderischen Absicht.  

In der Verteidigung Israels betonte Dr. Galit Raguan, dass die israelische Politik darauf abzielt, palästinensische Zivilisten zur Evakuierung aus Kriegsgebieten aufzurufen und gleichzeitig humanitäre Hilfe zu leisten. Diese humanitären Bemühungen umfassen Maßnahmen wie die Einführung neuer Krankenwagen in den Gazastreifen sowie die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Wasser und Medikamenten über die Grenzübergänge Kerem Shalom und Rafah. Raguan spricht weiter davon, dass die Hamas die zivile Infrastruktur in Gaza für militärische Zwecke nutzt. Es sei außerdem falsch, dass Südafrika über Israels Angriffe auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Gaza spricht, ohne zu erwähnen, warum die IDF solche Operationen durchführte. Sie kritisiert auch die Behauptungen Südafrikas, dass Israels Warnungen an die Zivilbevölkerung, ihre Häuser zu evakuieren, ein Versuch seien, palästinensisches Leben in Gaza zu zerstören und daher als völkermörderischer Akt betrachtet werden sollten, dabei sei dies genau das Gegenteil und ziele auf den Schutz der Palästinenser ab.

Der israelische Verteidigungsberater Omri Sender sagt, dass der israelische Verteidigungsminister erklärt habe, dass Israel den Krieg allmählich in eine neue Phase überführt und eine “neue, weniger intensive” Kampfphase eingeleitet habe und die Truppenpräsenz im Gazastreifen reduziert werde. Er betonte auch, dass Israel bereits gemäß einer Sicherheitsratsmaßnahme mit einem UN-Koordinator kooperiere.

Nach diesen Argumenten ist Dr. Christopher Staker an der Reihe, der die neun einstweiligen Maßnahmen ablehnt, die Südafrika vor dem Gericht gegen Israel fordert.

Staker argumentiert, dass Südafrikas Antrag darauf abziele, die Hamas zu schützen und die Terrorgruppe möglicherweise dazu zu ermutigen, solche Verbrechen zu wiederholen. Er argumentierte außerdem, dass das Gericht dem Antrag Südafrikas auf eine Pause der israelischen Operation nicht stattgeben sollte, da der Gerichtshof kein Ende der militärischen Aktivitäten während des bosnischen Völkermords angeordnet habe.

Dr. Gilad Noam fasst die Verteidigung Israels zusammen und sagt, dass Israel alle seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllt habe und dass jede der neun von Südafrika beantragten vorläufigen Maßnahmen „ungerechtfertigt und nachteilig“ seien. Südafrikas Verhalten sei zudem „unwahrhaftig“. Außerdem argumentierte er, dass die Anerkennung der Behauptungen Südafrikas terroristische Gruppen ermutigen und ihnen einen Vorwand liefern würde, künftige Verbrechen zu begehen. Würde Südafrikas Antrag auf einstweilige Maßnahmen stattgegeben, würde dies den Terrorgruppen signalisieren, dass sie terroristische Verbrechen begehen und dann Schutz beim Gericht suchen könnten. Er bezeichnete den Antrag Südafrikas als „zynischen Versuch“, die Bedeutung des Völkermords zu verzerren.

Die Reaktion auf den Prozess fällt äußerst negativ aus.  Der Sprecher des israelischen Außenministeriums nannte die südafrikanischen Anwälte „Vertreter der Hamas“, [4] und erhebt schwere Anschuldigungen. Ferner diskutieren verschiedene israelische Zeitungen über einen „südafrikanischen Israel- oder Judenhass“.[5] Es besteht eine deutliche Spannung in den Beziehungen zwischen den beiden Ländern aufgrund dieser Vorwürfe.

Es wird erwartet, dass der Internationale Gerichtshof in den kommenden Jahren eine endgültige Entscheidung treffen wird. Die Entscheidung über die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen könnte jedoch bereits in den nächsten Wochen erfolgen.


[1]     https://www.unocha.org/publications/report/occupied-palestinian-territory/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-12-january-2024-2359

[2]     Anm.: Maßgeblich für die Schaffung des Begriffs “Genozid” durch Lemkin waren eine Vielzahl von historischen Verbrechen. Erstmal war der Völkermord an den Armeniern einer der Schlüsselereignisse, das Lemkin dazu veranlasste, einen rechtlichen Begriff zu prägen.

[3]     https://www.timesofisrael.com/israel-rejects-genocide-claims-at-the-hague-says-south-africas-allegations-baseless/

[4]     https://www.haaretz.com/israel-news/2024-01-11/ty-article/.premium/south-africa-is-hamas-legal-arm-israel-blasts-distorted-icj-gaza-genocide-hearing/0000018c-f898-d30b-a59d-f8dec5b30000

[5]     https://www.jpost.com/opinion/article-781826; https://www.jns.org/they-back-palestine-because-they-hate-jews/; https://www.breitbart.com/africa/2024/01/12/why-south-africas-new-elite-hates-israel/; https://www.jpost.com/israel-hamas-war/article-780152

Anhörung gegen Israel in Den Haag / Tag 1

Der Botschafter der Republik Südafrika in den Niederlanden Vusimuzi Madonsela (rechts) und der Minister für Justiz und Strafvollzugsdienste Südafrikas Ronald Lamola (Mitte) während der Eröffnung der Anhörungen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, Niederlande, am Donnerstag. 11. Januar 2024. (AP Photo/Patrick Post)

Am 29. Dezember 2023 reichte Südafrika in einem Eilantragsverfahren eine Anklage gegen Israel ein. Vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen erheben sie schwere Vorwürfe gegen Israel, dass das Land die Völkermordkonvention verletzt habe. Die umfassende 84-seitige Klageschrift skizziert detailliert die Gewalttaten Israels gegen Palästinenser im Gazastreifen und charakterisiert sie als Handlungen, die den Merkmalen eines Völkermords entsprechen. Die Klageschrift hebt israelische Bombenangriffe, erzwungene Vertreibungen, Angriffe auf medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Geburtskliniken sowie die anhaltende Blockade der Region hervor, die zu einem erheblichen Mangel an lebensnotwendigen Ressourcen wie Nahrungsmitteln und Trinkwasser geführt hat. Südafrika fordert vor dem Gericht der Vereinten Nationen Gerechtigkeit für die Palästinenser und unterstreicht die Dringlichkeit, die mutmaßlichen Verletzungen der Völkermordkonvention durch Israel zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Antrag forderte unter anderem die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes. Unterstützung für den Fall Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof kommt von Ländern und Organisationen wie der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), Malaysia, Türkei, Jordanien, Bolivien, Malediven, Namibia, Pakistan, die Arabische Liga, Kolumbien und Brasilien.

Am Donnerstag, den 11. Januar präsentierte Südafrika seine Argumente in der Anklage wegen Völkermords gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.  

Zunächst wurden der südafrikanische Richter Dikgang Ernest Moseneke und der israelische Richter Aharon Barak durch die Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs Joan Donoghue vorgestellt.

Die Eröffnungsrede wurde von Vusimuzi Madonsela, dem niederländischen Botschafter für Südafrika, gehalten. Nach einer Dankesrede an den Internationalen Gerichtshof machte er deutlich, dass Südafrika die “anhaltende Nakba durch die israelische Kolonialisierung seit 1948” sowie die systematische Diskriminierung und Apartheid anerkennt. Israel verweigere dem palästinensischen Volk sein international anerkanntes Recht auf Selbstbestimmung.

Südafrika erkennt unter anderem an, dass die von Israel begangenen Verbrechen jahrzehntelang völlig ungestraft blieben. Das Land befürchtet, dass ohne Intervention Konsequenzen sowohl für die Palästinenser in Gaza, die weiterhin einem Risiko weiterer Völkermordakte ausgesetzt sind, als auch für die Integrität der Konvention, die Rechte Südafrikas und den Ruf des Internationalen Gerichtshofs drohen.

Als nächstes sprach der Justizminister Südafrikas, Ronald Lamola. Er betonte, dass die Gewalt und Zerstörung nicht erst am 7. Oktober begonnen haben, sondern dass die Palästinenser seit 75 Jahren Unterdrückung erleben. Weiterhin zitierte er Nelson Mandela, indem er sagte, dass die Menschheit eine Einheit ist, und erklärte, dass Südafrika daher dem palästinensischen Volk die Hand reicht. In diesem Bewusstsein sei Südafrika 1998 der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens beigetreten, und im gleichen Bewusstsein seien sie heute Teil dieses Gerichts. Diese Teilnahme sei eine Verpflichtung gegenüber allen. Lamola betonte, dass kein bewaffneter Angriff eine Rechtfertigung für die Verletzung der Völkermordkonvention darstellen könne.

Adila Hassim argumentiert, dass Israel gegen Artikel II der Konvention verstoßen habe, indem es Handlungen begangen hat, die die Definition von Völkermord erfüllen, und dabei ein systematisches Verhaltensmuster zeigt, welches auf Völkermord hindeutet. Sie präsentiert ein Bild, das den Gazastreifen zeigt, und hebt hervor, dass Gaza eines der beiden Gebiete der besetzten palästinensischen Gebiete ist, das seit 1967 von Israel kontrolliert wird. Trotz eines formellen Rückzugs im Jahr 2005 behält Israel weiterhin die Kontrolle über verschiedene Aspekte des Gazastreifens, einschließlich Luftraum, Hoheitsgewässer, Landübergänge, Infrastruktur und wichtige Regierungsfunktionen. Die Ein- und Ausreise nach Gaza ist beschränkt, wobei Israel die einzigen Grenzübergänge betreibt.

Die Palästinenser in Gaza seien nicht nur unmittelbarer Todesgefahr durch israelische Bombenangriffe ausgesetzt, sondern auch der Gefahr von Hunger, Dehydrierung und Krankheiten aufgrund der fortlaufenden Belagerung, der Zerstörung von Städten, der begrenzten durchgelassenen Hilfe und der Herausforderungen bei der Verteilung von Hilfsgütern während der Angriffe.

In ihrer Präsentation bezieht sie sich auf Videomaterial, das die entsetzlichen Zustände vor Ort in Gaza dokumentiert, einschließlich eines Hilfswagens, der von verzweifelten Zivilisten umringt ist. Sie stellt systematisch dar, wie Israels Verhalten gegen Artikel II(a), II(b), II(c) und II(d) des Völkermordübereinkommens verstößt. Zum Abschluss betont sie, dass nichts das Leiden stoppen könne, außer einem Befehl des internationalen Gerichts.

Der südafrikanische Anwalt Tembeka Ngcukaitobi erklärt, dass israelische Amtspersonen absichtlich und systematisch eine entmenschlichende Sprache verwenden, um die Rhetorik des Völkermords zu normalisieren. Ngcukaitobi verwies auf Premierminister Benjamin Netanjahus Anspielungen auf gewalttätige biblische Passagen („Amalek“) sowie auf Äußerungen des israelischen Verteidigungsministers. Dabei betonte er insbesondere ein Video, in dem israelische Soldaten zu sehen waren, wie sie die biblischen Passagen und Äußerungen Netanjahus wiederholten und ihre Angriffe enthusiastisch feierten.

Des Weiteren erklärte er, dass die betroffenen Palästinenser in Gaza während der Angriffe Israels keinen sicheren Zufluchtsort hatten. Sie wurden nicht nur in ihren Häusern, sondern auch in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen und Moscheen getötet, selbst wenn sie versuchten, Schutz zu suchen.

John Dugard, südafrikanischer Professor für internationales Recht, betonte, dass die Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention “erga omnes” seien, das heißt, Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft als Ganzes. Die Vertragsstaaten dieser Konvention seien nicht nur dazu verpflichtet, völkermörderische Handlungen zu unterlassen, sondern auch aktiv zu ihrer Verhinderung beizutragen. Dugard fügte hinzu, dass Südafrika versucht habe, die israelische Regierung über diplomatische Verbindungen zu kontaktieren, bevor es den Fall vor den Internationalen Gerichtshof gebracht hat.

Prof. Max du Plessis wies auf das Existenzrecht der Palästinenser hin und betonte die Bedrohung dieses Rechts durch Israel. Die gegenwärtige Situation solle nicht als “Konflikt zweier Parteien” dargestellt werden, sondern vielmehr handle es sich um langjährige Gewaltakte gegen die Palästinenser und eine fortlaufende Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts. Diese Verstöße ereignen sich in einer Welt, in der Israel sich als über dem Gesetz stehend betrachtet. Du Plessis unterstrich zudem, dass diverse Erklärungen von UN-Gremien, Experten sowie verschiedenen Organisationen, Institutionen und Staaten gemeinsam die Taten Israels als Völkermord betrachtet oder zumindest vor der Gefahr eines solchen Akts gegenüber dem palästinensischen Volk gewarnt haben. Auf Grundlage der dem Gericht vorliegenden Unterlagen könnten die von Israel beanstandeten Taten als zumindest versuchter Völkermord eingestuft werden. Der Beweis für die spezifische völkermörderische Absicht ergebe sich eindeutig aus den Aussagen israelischer Regierungsbeamter und Soldaten gegenüber den Palästinensern in Gaza und könne als zumindest eindeutig völkermörderisch betrachtet werden. Diese mindestens eindeutige völkermörderische Absicht lasse sich ebenfalls aus dem Verhaltensmuster gegenüber Palästinensern in Gaza ableiten.

Blinne Ni Ghralaigh, eine weitere Anwältin, die Südafrika vertritt, betonte vor dem Internationalen Gerichtshof, dass es notwendig sei, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, um die Palästinenser in Gaza vor den irreparablen Schäden zu schützen, die durch die Verletzung der Völkermordkonvention durch Israel verursacht wurden. Sie hob hervor, dass weiterhin Zivilisten, darunter Frauen, Kinder, UN-Mitarbeiter und Journalisten, getötet würden. Die Gefahr einer Hungersnot nehme täglich zu, ebenso wie die Ausbreitung von Infektionskrankheiten aufgrund des katastrophalen öffentlichen Gesundheitszustands.

Prof. Vaughan Lowe KC listete die von Südafrika beim Internationalen Gerichtshof beantragten einstweiligen Maßnahmen auf. Diese beinhalten die sofortige Einstellung israelischer Militäroperationen in und gegen Gaza sowie die Unterlassung des Entzugs des Nahrungs- und Wasserzugangs. Die Maßnahmen umfassen auch humanitäre Hilfe für die Bevölkerung des Gazastreifens, einschließlich Treibstoff, Unterkünften, Kleidung, Hygiene, sanitären Einrichtungen sowie medizinischer Versorgung und Hilfe. Prof. Lowe argumentiert, dass Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung regelt, nicht auf den israelischen Krieg in Gaza anwendbar ist, da Israel seiner Meinung nach den Gazastreifen weiterhin besetzt und kontrolliert. Auf die Frage, warum Südafrika keinen Gerichtsbeschluss gegen die Hamas beantragt, antwortet er, dass die Hamas weder ein Staat noch eine Vertragspartei der Völkermordkonvention ist. Es existieren andere Gremien und Prozesse, die sich mit Schritten im Hinblick auf vergangene Taten gegen die Hamas befassen. Südafrika kann rechtlich gesehen vor dem UN-Gericht keinen Beschluss gegen die Hamas fordern. Außerdem gibt es keine Begründung für einen Völkermord. Abschließend erläutert er die Gerichtsordnung des Internationalen Gerichtshofs, die auf fünf Voraussetzungen für einstweilige Maßnahmen hinweist, und zeigt, wie der Fall Südafrika diese Anforderungen erfüllt hat.

Abschließend spricht Vusimuzi Madonsela das Schlusswort, in dem er dem Gericht erneut seinen Dank ausspricht. Es liege nun in den Händen des Gerichts, über die Angelegenheit und die Verurteilung eines Völkermords zu entscheiden.

Am Freitag, den 12.11.2024 wird Israel Gelegenheit haben, in der Anhörung Stellung zu nehmen. Zuvor hat die israelische Regierung die Vorwürfe bereits zurückgewiesen. Gleichzeitig wird Südafrika “kriminelle Mitschuld” an der Hamas, Verleumdungen und Heuchelei vorgeworfen[1]. Außenministerin Annalena Baerbock und stellvertretender Bundeskanzler Robert Habeck von den Grünen können die Anschuldigungen Südafrikas gegen Israel nicht nachvollziehen.[2]

Eine Entscheidung über den Eilantrag für vorläufige Maßnahmen wird in einigen Wochen erwartet.

Video zum Prozess: https://webtv.un.org/en/asset/k11/k11gf661b3


[1] https://www.reuters.com/world/middle-east/israel-face-gaza-genocide-charges-world-court-2024-01-11/

[2] https://www.juedische-allgemeine.de/politik/baerbock-aeussert-sich-zu-voelkermord-vorwurf-gegen-israel/

Der lebende Märtyrer: Wael Al-Dahdouh

Der 53-jährige Wael Al-Dahdouh ist ein renommierter palästinensischer Journalist und Büroleiter des arabischen Senders al-Jazeera in Gaza.

Am 25. Oktober 2023 verübt die israelische Luftwaffe im Flüchtlingslager al-Nusairat im Zentrum Gazas ein Massaker an der Familie von Al-Dahdouh, das zum Tod von mindestens 13 Familienmitgliedern führte. Sie waren dorthin geflohen, nachdem Israel den Norden des Gazastreifens evakuieren ließ. Unter den 13 Toten waren seine Frau Amina, sein Sohn Mahmud (14), seine Tochter Sham (6) und sein Enkel Adam (45 Tage). Acht weitere Verwandte starben ebenfalls bei dem Angriff: Mayar, Malik, Mays, Majd, Hadir, Ayman, Nada und Amina.[1]

Am 15. Dezember wurde er zusammen mit seinem Kameramann Samer Abu Daqqa (45) durch einen israelischen Drohnenangriff schwer verletzt, als sie über die Folgen von Artilleriebeschuss auf eine UNRWA-Mädchenschule in Khan Yunis berichteten. Viele Menschen hatten dort Schutz gesucht. Abu Daqqa, ein preisgekrönter belgisch-palästinensischer Kameramann, verblutete, weil er nicht rechtzeitig gerettet werden konnte.

Israelische Soldaten hätten die Schule umstellt und hinderten Ärzte daran, vorbeizufahren.[2] Während ihrer Berichterstattungen trugen sie Pressewesten und trafen Vorsichtsmaßnahmen. Abu Daqqa hinterlässt eine Tochter und drei Söhne.

Am 7. Januar 2024 verlor er auch seinen ältesten Sohn Hamza (24), der ebenfalls ein bekannter Journalist war. Er wurde zusammen mit seinem Kollegen Mustafa Thuraya bei einem Drohnenangriff getötet. Das Komitee zum Schutz von Journalisten zählt nun mindestens 79 getötete, 16 verletzte, 3 vermisste und 21 verhaftete Journalisten im Gazakrieg.[3]

Die Person Wael Al-Dahdouh

Al-Dahdouh verbrachte sieben Jahre seines Lebens im israelischen Gefängnis, nachdem er 1988 wegen seiner Teilnahme an der ersten palästinensischen Intifada (palästinensischer Aufstand) verhaftet wurde. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis setzte er sein Studium an der Universität in Gaza fort und erwarb 1998 einen Bachelor-Abschluss in Journalismus und Medien. Als er versuchte, außerhalb Palästinas zu reisen, um sein Studium fortzusetzen, wurde ihm die Ausreise verweigert. Dies hinderte ihn nicht daran, einen Master-Abschluss an der Abu Dis-Universität im Westjordanland zu erwerben.

Nach seinem Studium begann er seine Karriere als Korrespondent für mehrere palästinensische Medien, bevor er ab 2004 als Korrespondent zum Al-Jazeera-Büro in Palästina wechselte und dann Direktor des Al-Jazeera-Büros in Gaza wurde.

Im Laufe der Jahre beteiligte sich Al-Dahdouh zusammen mit seinen Kollegen an der Berichterstattung über alle Kriege in Gaza. Auch nach dem Verlust seines Sohnes Hamza Al-Dahdouh setzt er seine journalistische Tätigkeit fort. In seinem letzten Video sagte er:

„Ich gebe zu, dass der Schmerz sehr groß ist und das Opfer sehr, sehr, sehr kostbar ist. Hamza war nicht nur ein Teil von mir, er war mein Alles. Er war mein Geist und meine Seele. Vor allem nachdem ich meine Frau, seinen Bruder Mahmud, Sham und Adam verloren habe, sowie meine Verwandten und meinen Kollegen Samir. Aber natürlich lässt uns all dieser Schmerz nicht aufgeben, unseren Weg (der Wahrheitsverbreitung) weiterzugehen. Es ist eine schwierige Angelegenheit. Aber wie ich schon sagte, werden wir nicht zögern, keinen Moment. Wir werden nicht aufhören, solange wir leben. Und solange wir in der Lage sind, diese Aufgabe zu erfüllen. Wir werden uns dafür einsetzen, ohne zu zögern. Es ist eine noble und heilige humanitäre Botschaft, die durch alle internationalen und humanitären Gesetze und Verträge geschützt wird. Und aus diesem Grund, weil viele Opfer dafür gebracht wurden, für Hamza, seine Mutter, seinen Bruder und Sham, sie haben das ihnen Liebste geopfert, damit ich weitermache, was meine Pflicht ist und mit dem Höchstmaß erfülle. Und Friede sei mit Euch.“

Al-Dahdouh verkörpert wohl die Begriffe von Geduld und Standhaftigkeit in ihrer unendlichen Dimension. Er ist Vorbild des wahren Journalismus, ein Licht in der unterdrückten Berichterstattung und ein Fenster nach Gaza.


[1] https://arabic.cnn.com/middle-east/article/2024/01/07/wael-al-dahdouhs-son-killed-al-jazeeras-gaza-correspondent; https://www.theguardian.com/world/2023/dec/17/al-jazeera-to-refer-killing-of-cameraman-in-gaza-to-war-crimes-court

[2] https://cpj.org/2023/12/al-jazeera-cameraperson-samer-abu-daqqa-killed-correspondent-wael-al-dahdouh-injured-in-drone-attack-in-khan-yunis/

[3] https://cpj.org/2024/01/journalist-casualties-in-the-israel-gaza-conflict/amp/

Israel tötet Zivilisten – palästinensische sowie israelische

Bis zum 15. Dezember wurden 18.800 Palästinenser[1] in Gaza von den israelischen Streitkräften (IDF) getötet. Internationales Aufsehen erregte jedoch erst die versehentliche Tötung von israelischen Geiseln in Gaza (Shuja’iyya).

Ein israelischer Soldat bemerkte drei Personen mit freien Oberkörpern, die einen langen Stock mit weißem Stoff hielten. Dies sah der Soldat als Bedrohung und tötete zwei von ihnen sofort. Die dritte Person floh in ein nahegelegenes Gebäude. Ein anderer Soldat folgte ihm und tötete auch ihn, obwohl er mehrmals um Hilfe auf hebräisch schrie. Der Soldat vermutete eine Falle. Schon Tage zuvor hatte man auf dasselbe Gebäude hingewiesen, an dem Flaggen mit der Aufschrift „SOS“ und auf Hebräisch „Hilfe“ angebracht waren. Auch das wurde als potenzielle Falle betrachtet. Laut der Jüdischen Allgemeinen führte erst das offensichtlich europäische Aussehen eines der Getöteten zu einer Untersuchung. [2] Erst dann stellte sich heraus, dass es sich um drei israelische Geiseln handelte, die getötet wurden, obwohl sie eine weiße Fahne hielten und ihren Oberkörper freimachten, um zu demonstrieren, dass sie unbewaffnet sind.

Der Träger des internationalen Schutzsymbols der weißen Fahne hat gemäß Artikel 32 der Haager Landkriegsordnung einen völkerrechtlich geschützten Status, der einzuhalten ist. Die Befürchtung der israelischen Streitkräfte, dass es sich um eine Falle handelte, ist nicht gerechtfertigt. Wurden die israelischen Geiseln einfach nur mit palästinensischen Zivilisten verwechselt? Bereits 2009 veröffentlichte Human Rights Watch einen 62-seitigen Bericht mit dem Titel „White Flag Deaths“[3], der beschreibt, wie Israel im Dezember 2008 und Januar 2009 mindestens 11 palästinensische Zivilisten tötete, darunter 5 Frauen und 4 Kinder, die erkennbar weiße Flaggen hielten.

Zu Recht fragt sich Sari Bashi, Programm-Direktorin von Human Rights Watch:

„Wieso untersuchen die israelischen Behörden die Tötung israelischer Zivilisten, wie sie sollten, aber nicht die Tötung palästinensischer Zivilisten?“ Oder die Tötung der mindesten 27 libanesischer Zivilisten, darunter 3 Journalisten[4] und 3 Kinder[5], im Libanon?

Die Behauptung, dass die Militärschläge zur Rettung von Geiseln oberste Priorität hätten, steht im Widerspruch zur Realität. Seit 73 Tagen wird Gaza beschossen, und abgesehen von mehr als 18.800 getöteten palästinensischen Zivilisten, 51.000 Verletzten, 1,9 Millionen Flüchtlingen und 52.500 vollständig zerstörten Wohngebäuden[6] hat das israelische Militär nichts erreicht.

Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung hat sich die deutsche Unterstützung für Israels Militarismus bisher nicht verändert. Die fortgesetzten israelischen Angriffe sind ein riskantes Glücksspiel, bei dem rücksichtslose Gewalt gegenüber Zivilisten in Kauf genommen wird. Die deutsche Regierung muss diese Vorfälle kritisch hinterfragen und sich für eine endgültige Waffenruhe einsetzen. Es ist schon längst überfällig, dass Israel sich einer umfassenden Verantwortlichkeit stellt.


[1] https://www.ochaopt.org/content/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-day-70

[2]  https://www.juedische-allgemeine.de/israel/idf-erschiessen-versehentlich-drei-geiseln-in-gaza/

[3] https://www.hrw.org/sites/default/files/reports/ioptwf0809webwcover_2.pdf

[4] https://www.hrw.org/news/2023/12/07/israel-strikes-journalists-lebanon-apparently-deliberate

[5] https://www.hrw.org/news/2023/11/14/lebanon-israeli-strike-apparent-war-crime

[6] https://www.unocha.org/publications/report/occupied-palestinian-territory/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-15-december-2023-2359

https://www.unocha.org/publications/report/occupied-palestinian-territory/hostilities-gaza-strip-and-israel-reported-impact-15-december-2023-2359