Der Eurovision-Song Contest ist vorbei und was bleibt, ist der letzte Platz der deutschen Band. Ganz im Sinne ihres eigenen Namen “Lord of the Lost“, also der Herr der Verlorenen. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Der Eurovision Song Contest ist ein seit 1956 existierender Wettbewerb internationaler Musiker. Trotz des Namens Eurovision nehmen auch nicht europäische Länder an diesem Wettbewerb teil wie Israel, Australien, Aserbaidschan oder früher auch Russland. Geleitet wird der grauenvolle Contest von niemand geringerem als den “Big Five” Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien.
Früher noch sangen die Nationen in ihren eigenen Sprachen, um ihre Nation vorzustellen, heutzutage sind die meisten Lieder auf englisch und keiner der Nationen vertritt noch wirklich ihr Land.
Unpolitisch?
Zudem bezeichnet sich der Eurovision Song Contest als unpolitisch, weshalb der ukrainische Präsident nicht wie sonst bei allen möglichen Events, Festveranstaltungen oder Parlamenten eine Rede halten durfte. Jedoch darf man sich fragen, wieso dann Israel am Contest teilnehmen darf, wieso Russland seit letztem Jahr ausgeschlossen wurde und wieso Ukraine unbedingt letztes Jahr gewinnen musste?
Da die Ukraine letztes Jahr gewann, müsste eigentlich der diesjährige Wettbewerb im Heimatland stattfinden. Aufgrund des Krieges fand es dieses Jahr jedoch in England in Liverpool statt, wodurch die Politsatire ihren natürlichen Lauf nahm und mit dem Lied “You’ll never walk alone” in Richtung Ukraine endete. Fehlen durfte natürlich auch nicht, dass die Abendkleider der Moderatorinnen in Blau und Gelb, den Nationalfarben der Ukraine waren. Wenn sich das alles nicht wie ein fertiges Drehbuch anhört.
Flagge zeigen?
Und was machte Deutschland? Seit 2015 wurden sie einmal 4. Platz und seit dem unbesiegbarer letzter und vorletzter Platz. Dieses Jahr wieder einmal Letzter. Selbst zdf titelt: “Warum wird Deutschland ständig Letzter?”
Ja, wie kann das nur sein? Während in einem Werbevideo für den ESC 23 alle Länder ihre eigene Fahne schwenken, schwenkt Deutschland eine LGBT Flagge. Während am ESC Finale sich alle mit ihrer eigenen Flagge auf der Bühne vorstellen, weht bei Deutschland keine Fahne. Alleine solche Gesten zeigen, dass sie für keine Nation, sondern eine Ideologie antreten, was ist das für eine Repräsentation eines Landes? Da machen sich die deutschen Kommentatoren lustig über die iranische Nationalelf während der WM, die nicht mitsingt, ja aber was ist mit den Deutschen, die haben noch nicht mal eine Flagge hinter der sie stehen.
Weiter im Text, wer ist Erster und warum sind sie Letzter? Schwedens Sängerin wurde erster und Israel sogar 3. Platzierter. Wenn man sich die deutsche Band “Lord of the Lost” mit ihrem Song “Blood & Glitter” einmal ansehen würde, dann wüsste man wieso. Es ist ein gefühlter Vorspann aus der Hölle. Auf der Bühne hüpfen Männer mit langen Haaren, teilweise verstörender Schminke und verstörender Kleidung auf einer Bühne zu einer Rockmusik, die in keinem Horrorfilm Platz finden würde plus Feuer-Effekten.
Es sind immer die Anderen
Selbst die Jury gibt Deutschland nur 3 Punkte, das Publikum 15, macht zusammen 18 Punkte auf dem letzten Platz, dicht gefolgt von Großbritannien mit 24 Punkten auf dem vorletzten Platz.
“Falscher Abend, falsches Publikum, falsche Jurys”, titelte die Welt am Montag. Typisch Deutschland, immer sind alle anderen Schuld.
Es stimmt natürlich, der ESC ist ein Schaubild für eine gruselige Gesellschaft, man fragt sich, ob es überhaupt noch normale Menschen außerhalb dieser gibt. Da bekommt man es schon mit der Angst zu tun. Da scheint die schaulustig verkleidete Gesellschaft von den Tributen von Panem gar nicht so weit hergeholt zu sein.
Was schrieb das Netz?
Zurecht machen sich unzählige Twitter-Nutzer lustig. Ein User schrieb:
“Sehe ich das richtig, dass Deutschland, als einziges Land beim #esc (aber eigentlich als einziges Land auf der Welt), nicht im Stande ist, bei einem Wettbewerb zwischen Ländern die eigene Nationalfahne zu zeigen? Dass man stattdessen ’ne Trans-Regenbogen-Flagge wählt? Dass man am gleichen Abend nach erbärmlicher Leistung letzter wird? Und dass die Band passenderweise „Lord of the Lost“ heißt? Das ist alles so hochgradig erbärmlich, dass man eigentlich drüber lachen muss.”
Ein anderer postete: “Alle zeigen ihre Landesfahnen, nur die Ultrawoken von @LordOfTheLost machen das. Der Name ist Programm. Welches Land soll das bitte sein – Dummland? Letzter Platz beim #Esc – absolut verdient. Chapeau.”
Aber das unbelehrbare Deutschland kann sich nicht verbessern. Der ARD-ESC-Chef Andreas Gerling sagte: „Wir sind mit einem außergewöhnlichen Act gestartet, der überhaupt nicht das Ergebnis erzielt hat, das wir uns gewünscht haben. Das ist sehr, sehr enttäuschend und ernüchternd“.
Hätte man mich früher gefragt, hätte ich das von vornherein schon sagen können.
Lehre?
Was kann Deutschland daraus lernen? Der ESC war eine komplette Blamage von vorne bis hinten. Nicht nur, dass Deutschland Unmengen an Geld für die Teilnahme an dieser Blamage zahlt, haben sie sich auch noch selbst ins Knie geschossen.
Nachdem von vielen der Rücktritt Deutschlands aus dem ESC gefordert wurde, teilten zuständige des ARD mit: “Wir sind in jedem Jahr mit großer Freude dabei. Und das bleibt auch so (…) Deutschland ist ein so vielfältiger, spannender und auch innovativer Musikmarkt, es gibt deshalb überhaupt keinen Grund, nicht wieder anzutreten.”
Am Freitag letzter Woche fand die erste mündliche Gerichtsverhandlung über die Klage des IZHamburg gegen den Hamburger Verfassungsschutz statt. Dieser läuft seit 2020, wurde bislang nur schriftlich geführt. Das islamische Zentrum wehrt sich gegen die jahrelangen Anschuldigungen.
IZHamburg ist Treffpunkt für Hisbollah-Anhänger
Der VS ordnet das IZHamburg insgesamt als islamistisch ein. Eine der acht verhandelten Aussagen, die im Verfassungsschutzbericht vorkamen, ist dass es in Hamburg etwa 50 Hisbollah-Anhänger gebe, die im IZH verkehren und dort an den religiösen Veranstaltungen teilnehmen. In Deutschland zählt man die Hisbollah als Terrororganisation. Der Anwalt des IZH konterte jedoch mit der Frage: „Wenn ein RAF-Terrorist im Michel betet, muss die Gemeinde dann in den Verfassungsschutzbericht?“ Ein Besuch beweise also keine Nähe des Zentrums zu der Hisbollah.
Der Anwalt forderte den VS immer wieder auf, „konkrete Anhaltspunkte“ für die Vorwürfe vorzulegen. Dabei betonte er, dass das IZH den schiitischen Islam fördere und keine politische Ausrichtung habe.
Vorgehen des Verfassungsschutzes ist „perfide“
Der VS betonte seinerseits, dass man den schiitischen Glauben respektiert und dieser nicht Verfahrensgegenstand sei. Jedoch sei die politische Einstellung des Irans und somit die des IZH nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der VS stützt sich für seine Behauptungen auf ein Buch des iranischen Revolutionsführers Ayatollah Chomeini, welches in Kooperation mit dem Siegel des IZH verkauft wird.
Außerdem haben aktuelle sowie vergangene IZH-Leiter Gemeinden besucht, die der Hisbollah Nahe stehen sollen. Dies zeige, dass sie in einem islamistischen Netzwerk agieren. Das oft gehörte Argument, das IZH sei der verlängerte Arm der iranischen Regierung, wird dadurch bekräftigt, dass die bisherigen Leiter des Zentrums nach besonderen Kriterien ausgewählt wurden. Schaue man sich diese an, würde auch klar werden, dass es eine inhaltliche und organisatorische Nähe des IZH zu der Regierung in Teheran gebe. Somit könne das IZH gar nicht behaupten, keine politische Agenda zu haben.
Als man den VS konkret nach den 50 Hisbollah-Anhänger befragte, mussten sie darauf hinweisen, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Personenlisten preisgeben dürfen. Dieses Vorgehen nannte Rechtsanwalt Krüger „perfide“. Außerdem warf er dem VS vor, immer wieder „Nebelkerzen“ zu werfen. Der Richter stellte fest, dass der VS sich in einem „sachtypischen Beweisnotstand“ befinde. Weitere Beweise vorzulegen würde die Arbeit des VS gefährden. Trotzdem könne man das Beweismaß nicht herunterschrauben, so der Richter. Zu einer Entscheidung kam es bei der Verhandlung nicht. Der nächste Termin findet am 31.Mai 2023 statt.
Intensität der Hetze gegen das IZH hängt von der politischen Nähe oder Entfernung zum Iran ab
Das islamische Zentrum Hamburg gibt es seit 1965. Die islamische Revolution im Iran fand 1979 statt. Im Jahre 1993 tauchte das IZH erstmals im Verfassungsschutz auf. Die Anschuldigungen gegen das IZH, die Politik und Medien je nach politischem Diskurs mit dem Iran mal schwächer und in den letzten Jahren immer schlimmer propagieren, sind haltlos. Es muss bewiesen werden, dass die Verantwortlichen des Zentrums aktiv gegen das Gesetz verstoßen oder entgegen der Werte des Grundgesetztes agieren. Nur dann kann man rechtliche Schritte einleiten, oder eine Schließung des Zentrums in Erwägung ziehen. Und dass die vermeintliche Nähe zu der Hisbollah bereits ausreicht, um des Landes verwiesen zu werden, ist auch nur dem Fakt geschuldet, dass durch die politische Debatte, die Hisbollah als Terrororganisation eingestuft wurde. Zumal die Hisbollah in der libanesischen Regierung als legitime Partei anerkannt ist und agiert.
Die Agenda gegen das IZH wird somit solange weitergeführt werden, wie der Iran als Feind angesehen wird. Genauso tat man es auch mit Syrien, welches übrigens wieder Mitglied der arabischen Liga geworden ist, nachdem durch den Krieg in Syrien die Mitgliedschaft beendet wurde.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert den Muslimen zum Fest des Fastenbrechens. Nur einen Tag zuvor am 19.April war der Bundespräsident in Warschau auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda gemeinsam mit dem israelischen Präsidenten Isaac Herzog anlässlich der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Ghetto in Polen anwesend. Bei der Gedenkrede Steinmeiers zeigte sich erneut die deutsche Haltung gegenüber Israels Politik.
„Das Fest am Ende des Ramadan ist eines der großen religiösen Feste in unserem Land.“
In seiner Grußbotschaft zum Fest des Fastenbrechens am 21. April lobte er die vielen Gemeinden, die in diesem Jahr zum öffentlichen Fastenbrechen eingeladen haben. Er wünsche sich, „dass viele anders- oder nichtgläubige Menschen die Gelegenheit nutzen, um das zweithöchste islamische Fest kennenzulernen und mit Musliminnen und Muslimen ins Gespräch zu kommen. Je mehr wir in unserer vielfältigen Gesellschaft neugierig, offen und respektvoll aufeinander zugehen, desto besser wird das Miteinander der Verschiedenen gelingen!“
Außerdem machte er auf die Pflichtabgabe (Zakāt al-fitr) aufmerksam, die zum Ende des heiligen Monats Ramadan entrichtet und an Arme und Bedürftige verteilt wird und zog eine Verbindung zu den zahlreichen Spenden- und Hilfsaktionen der islamischen Gemeinden und Organisationen aus Deutschland für die Katastrophengebiete nach den Erdbeben in der Türkei und Syrien. Schließlich sei das Ramadanfest „auch ein Fest des Abgebens und Teilens, eine Feier der Mitmenschlichkeit“.
Steinmeier als erster deutscher Staatsgast mit Gedenkrede vor dem Denkmal der Helden des Warschauer Ghettos
Die Grußbotschaft des Bundespräsidenten an die Muslime ist sicherlich als nette Geste zu zählen. Dennoch kann es leicht passieren, dass man nach solchen Nachrichten schnell die andere Seite der Medaille vergisst. Schließlich war Steinmeier nur einen Tag vor seiner Grußbotschaft bei der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Aufstandes im Warschauer Ghetto gegen die Nationalsozialisten in Polen gewesen. Bei seiner Gedenkrede unterstrich er die wichtigste Lehre aus diesem Ereignis:
„Nigdy więcej! !לעולם לא עוד Nie wieder! Nie wieder Rassenwahn, nie wieder entfesselter Nationalismus, nie wieder ein barbarischer Angriffskrieg. Nie wieder – darauf gründet unser gemeinsames Europa. Uns, die wir heute hier gemeinsam gedenken, uns verbinden der Glaube an unsere gemeinsame Zukunft und unsere gemeinsamen Werte: die Gültigkeit des Völkerrechts, das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Freiheit und Demokratie.“
Natürlich hatte er auch einige Sätze für Putins „völkerrechtswidrigen Angriff“ auf die Ukraine übrig. Außerdem wissen Polen und Israel aus ihrer Geschichte, dass man Freiheit und Unabhängigkeit erkämpfen und verteidigen muss. Es sei überaus wichtig, „dass eine Demokratie sich wehrhaft zeigt“.
Wie wehrhaft die „Demokratie“ Israels ist, hat sie vor allem in den letzten Wochen und Monaten gezeigt. Dass der deutsche Bundespräsident in Anwesenheit des israelischen Präsidenten die Wörter „nie wieder Rassenwahn, nie wieder entfesselter Nationalismus“ ausspricht ohne auf die jahrzehntelange Unterdrückung Israels gegenüber den Palästinensern aufmerksam zu machen, zeigt dass seine Aussage anscheinend nicht für alle gilt. Es wird immer wieder auf die Vergangenheit hingewiesen und dass sich auch zukünftige deutsche Generationen schuldig fühlen müssen. Gleichzeitig verschließt man beide Augen gegenüber der aktuellen und jüngsten deutschen direkten oder indirekten Mittäterschaft bei der Unterdrückung vieler muslimischer Nationen, wie Palästina, Syrien, Jemen u.v.m.
Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (ifo) zeigt, dass der Migrationshintergrund kein maßgeblicher Faktor für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen ist.
Bildungs- und nicht Migrationshintergrund der Eltern ist Faktor mit dem größten Einfluss
Die Studienergebnisse zeigen, dass 75,3 Prozent der Kinder ein Gymnasium besuchen, wenn beide Elternteile das Abitur gemacht haben. Hat nur ein Elternteil Abitur, sind es immerhin noch 57,9%. Wenn kein Elternteil die Hochschulreife erlangt hat, sinkt die Zahl auf 28,2%.
„Das dürfen wir nicht hinnehmen…Kein Kind sucht sich aus, in welches Umfeld es geboren wird. Aber jedes Kind soll sich entscheiden können, welchen Lebensweg es wählt. Das Aufstiegsversprechen in unserem Land muss wieder mit Leben gefüllt werden.“, so die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei der Vorstellung der Daten.
Deutschlands Bildungssystem gilt im internationalen Vergleich als besonders ungerecht. Hier sind die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsfernen Familien sehr schlecht. Die aktuelle Studie unterstreicht dies nun nochmal.
Einkommen der Eltern spielt signifikante Rolle
Ludger Wößmann, Leiter der Studie und des ifo-Zentrums für Bildungsökonomik ist durch die Studie zum Ergebnis gekommen, dass Bildung und Einkommen der Eltern die entscheidenden Faktoren für die Bildungschancen von Kindern in Deutschland darstellen. Der Migrationshintergrund ist dabei weniger bedeutend.
Wenn beispielsweise beide Elternteile ein Abitur und ein Haushaltsnettoeinkommen über 5500 Euro monatlich haben und ihre Kinder gemeinsam erziehen, ist es nahezu unerheblich für den Besuch des Kindes am Gymnasium, ob die Eltern einen Migrationshintergrund haben oder nicht. Bei denen mit Migrationshintergrund ist die Wahrscheinlichkeit sogar höher (80,6% bei Kindern mit Migrationshintergrund und 80,3% bei Kindern ohne).
Bei Kindern mit Eltern ohne Abitur und einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2600€ pro Monat sieht es viel schlechter aus. Hier schaffen es nur 21,3% der Kinder mit Migrationshintergrund auf das Gymnasium. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund sogar nur 21,1%. In der aktuellen Studie hat man Migrationshintergrund so definiert, dass mindestens ein Eltern- oder Großelternteil nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Einkommen hat dabei einen besonderen Einfluss. Selbst bei alleinerziehenden Eltern mit Migrationshintergrund und ohne Abitur steigt die Chance auf den Gymnasialbesuch mit dem Einkommen enorm. Im unteren Einkommensviertel liegt die Chance bei 21,1%, im obersten Einkommensviertel bei 39,7%. Außerdem sind die Bildungschancen von Mädchen um 6,9% höher als bei Jungen.
Studie hilft „gefühlte Wahrheiten zu zertrümmern“
Der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Bildungsausschusses Kai Gehring findet, dass die Studie hilft, „gefühlte Wahrheiten zu zertrümmern“. Selbst Studienleiter Wößmann ist überrascht von der Klarheit der Ergebnisse. In Deutschland hängt der Bildungserfolg also ganz stark davon ab, in welche Familie das Kind hineingeboren wird.
Das Forschungsteam hat ebenso geeignete Maßnahmen gegen die aktuelle Situation vorgestellt. Dazu gehört das frühkindliche Bildungs- und Nachhilfeangebot für benachteiligte Kinder auszubauen. Außerdem sollten Familien benachteiligter Kinder bei der Erziehung unterstützt werden. Man sollte auch versuchen, die besten Lehrkräfte durch Anreize an Schulen mit vielen benachteiligten Kindern zu bringen. Hinzu kommt, dass die frühe Aufteilung auf weiterführende Schulen nicht zielführend sei. In den meisten Bundesländern wechseln die Schüler nach der vierten Klasse in die Oberschule.
„Im internationalen Vergleich belegt die Forschung, dass die frühzeitige Aufteilung auf weiterführende Schulen die Ungleichheit bei den Schülerleistungen erhöht, ohne das Leistungsniveau zu verbessern.“, so die aktuelle Studie.
Zu Vergleichszwecken hat man die Daten von 2009 und 2019 miteinander verglichen. Das Ergebnis zeigt, dass sich in den letzten zehn Jahren nichts an der Ungleichheit der Bildungschancen geändert hat.
Die gefühlte Wahrheit von der Herr Gehring spricht, dass Kinder mit Migrationshintergrund automatisch schlechter in der Schule abschneiden und das aufgrund ihrer Herkunft stimmt also nicht. Gerade um die zukünftigen Probleme der Gesellschaft zu lösen, ist es umso wichtiger, die Ergebnisse solcher Studien ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Schließlich sollte Deutschland bei dem aktuellen Fachkräftemangel auch daran denken, wie sie am besten die Fachkräfte im eigenen Land schaffen kann.
Nach dreiwöchigen Verhandlungen haben die CDU und SPD in Berlin ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. In dem 135-seitigen Dokument mit dem Titel: „Das Beste für Berlin“ sind auch einige Punkte enthalten, die die Muslime direkt betreffen.
Mehr Schulen, Lehrer, Kitaplätze, Wohnungen sind einige der Ziele des Koalitionsvertrags
„Wir wollen einen Aufbruch für die Stadt und wir wollen Erneuerung“, so der voraussichtliche künftige regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags. Die bisherige Regierungschefin Franziska Giffey (SPD), bekommt in der neuen Landesregierung einen Senatorenposten. Sie sieht den Koalitionsvertrag als „Richtungsänderung“.
Schwerpunkte des Koalitionsvertrags sind mehr Wohnungsbau, ein Milliardenprogramm für mehr Klimaschutz, eine Verwaltungsreform sowie eine bessere Ausstattung von Polizei und Feuerwehr. Natürlich darf das Bekenntnis zu einer bunten, vielfältigen Stadt nicht fehlen. Dafür muss natürlich ein eigener „Queer-Beauftragter“ her. Im Bereich der Bildung sind unter anderem mehr Schulen, Lehrer und Kitaplätze geplant.
Noch ist das schwarz-rote Bündnis nicht abgesegnet. Es fehlt nämlich unter anderem noch die Abstimmung der SPD-Basis, in der es auch erheblichen Widerstand gibt.
Ziele, die die Muslime direkt betreffen
In dem aktuellen Koalitionsvertrag möchte man sich auch einigen Maßnahmen widmen, die die Muslime konkret betreffen. Darunter gehört beispielsweise die Schaffung neuer Grabflächen für Muslime. Außerdem soll eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet werden, die Bestattungen unter 48 Stunden ermöglichen soll. Im Islam ist nämlich eine schnelle Bestattung nach dem Tod angedacht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in Deutschland ausgebildete Imame die Verantwortung in muslimischen Gemeinden übernehmen sollen. Deswegen möchte man die Ausbildung von Imamen in Berlin, in Kooperation mit den Verbänden, stärker fördern.
Die neue Regierung plant außerdem den Aufbau eines Migrationsmuseums und Dokumentationszentrums, „welches sich mit der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter befasst.“
Im Bereich der Bildung möchte die neue Regierung unter anderem die Lehrkräfte in Bezug auf muslimische Kinder und den Islam sensibilisieren und Stereotype durchbrechen.
„Das Neutralitätsgesetz passen wir gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts an.“ Dabei ist es nicht zu übersehen, dass diese Anpassung nicht gerade aus freiem Willen geschieht.
Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Islamismus
„Die Berliner Muslime sind ein fester Bestandteil unserer Stadt. Aufgrund ihrer florierenden kulturellen und religiösen Vielfältigkeit bereichern sie die Gesellschaft. Dennoch erfahren sie immer wieder Anfeindungen. Die Koalition wird die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen sowie von muslimisch gelesenen Menschen nicht dulden und sämtliche Maßnahmen ergreifen, um jegliche Formen von Gewalt und Hass zu unterbinden.“, heißt es in dem Bericht.
Der Senat möchte, ähnlich wie zum Leitfaden Antisemitismus, ein Leitfaden hinsichtlich Islamfeindlichkeit für Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiten. Außerdem möchte man die Islamismusbekämpfung im Verfassungsschutz stärken. Es soll ein Islamismusmonitor im straf- und vereinsrechtlich relevanten Kontext eingerichtet werden.
Die neue Regierung hat sich viele Ziele vorgenommen. Einige dieser Ziele, sollten jedoch mit einem misstrauischen Auge betrachtet werden. Darunter vor allem die Islamismusbekämpfung. Wer definiert was Islamismus ist und welche Person oder Gemeinde unter diese Definition fällt? Dies könnte zu einer Willkür und verstärkter Überwachung von Personen und Gemeinden führen. Dabei dürfte sicherlich die Kritik an Israel ein Anhaltspunkt sein, um als möglicher Islamist abgestempelt zu werden. Es bleibt abzuwarten ob und inwieweit die neue Regierung die gesetzten Ziele umsetzt.
Das Rote Rathaus in Berlin – Sitz des regierenden Bürgermeisters
Das Land Berlin hebt das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf. Lediglich in bestimmten Einzelfällen soll noch ein Verbot gelten. Diese Nachricht stößt wie erwartet nicht nur auf freudige Reaktionen.
Verbot gilt nur noch, wenn Lehrerinnen mit Kopftuch verbal für ihren Glauben werben und damit den Schulfrieden gefährden
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres gegen eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot, musste nun das Land Berlin das Neutralitätsgesetz ändern. Dies bedeutet, dass in Zukunft muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches nicht ohne weiteres verboten werden darf. In einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen hat die Senatsbildungsverwaltung angekündigt, dass sie von ihrer bisherigen „wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücken“ werde.
Sollte jedoch konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität gegeben sein, so werden sie das Tragen religiöser Symbole verbieten.
„Solange die Lehrkräfte, die nur ein äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt“, so das Bundesverfassungsgericht.
Die in dem Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit müsse auch gelebt werden dürfen
In dem Schreiben heißt es weiter, dass es zu den Aufgaben der Schulen gehört, „den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln, da Schule offen zu sein hat für christliche, für muslimische und andere religiöse und weltanschauliche Inhalte und Werte“. Dieses Ideal müsse auch gelebt werden dürfen.
Außerdem hätten die Erfahrungen anderer Bundesländer gezeigt, dass die religiöse Kleidung nicht zu erheblichen Konflikten an Schulen geführt hat. Das Tragen des Kopftuches einzelner Lehrerinnen führe nach dem Bundesverfassungsgericht nicht dazu, dass der Staat sich mit einem bestimmten Glauben identifiziert und damit die staatliche Neutralitätspflicht beeinträchtigt wäre.
Diverse Schulleitungen kritisieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Dieser Entscheid kommt gerade passend. In Zeiten von Lehrermangel, kann das Land Berlin jede kompetente Lehrkraft gebrauchen. Bis zum Sommer muss Berlin nämlich 3000 Lehrkräfte neu einstellen.
Jedoch warnen bereits die ersten Schulleitungen vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
„Das Neutralitätsgesetz war letztlich ein Filter, um eine mögliche direkte Einflussnahme durch weibliche Lehrkräfte mit sichtbarem muslimischem Kleidungsstil abzuwehren“, lautet die Einschätzung des Neuköllner Schulleiters Detlef Pawollek. Er finde, dass eine Überführung „religiöser Brandstifter“ nur eine abstrakte Größe und in der Realität nicht leistbar sei.
„Das offensive Tragen religiöser Symbole gibt der Religion in der Schule eine Bedeutung, die per se den Schulfrieden gefährdet“, findet gar Ronald Rahmig, der für die Schulleitungen berufsbildender Schulen spricht.
Ein anderer Kritikpunkt, ist das durch das Tragen des Kopftuches der Lehrerinnen, das religiöse Mobbing von muslimischen Mädchen, die kein Kopftuch tragen wollen, steigen würde. Sie wären dann dadurch gezwungen, aufgrund sozialen Drucks das Kopftuch anzuziehen.
Die selben Kritiker haben sicherlich nichts gegen die geschlechtersensible Bildung und Genderindoktrination. Diese stellen keine Probleme dar. Man fordert eine absolute Toleranz für jeden Lebensstil, naja nur nicht für die Frau mit Kopftuch. Sie ist stets unterdrückt und gefährdet pauschal den Schulfrieden. Das hier sozialer Druck entsteht, das Kopftuch deswegen abzulegen, erwähnen die Kritiker nicht. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes scheint doch noch ein klein Fünkchen Hoffnung da zu sein.
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