Wie schafft man ein Sonderrecht für die Muslime, das trotz angeblichen Diskriminierungsverbots am Ende das Kopftuch diskriminiert? Das hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Gutachten letzten Donnerstag vorgeführt. Die Lösung: Generell seien religiöse Symbole erlaubt. „Größere“ religiöse Symbole am Arbeitsplatz können vom Chef jedoch verboten werden, „kleine“ religiöse dagegen nicht. Kreuz um den Hals oder als Anstecker ist okay, das Kopftuch aber wird heute fast ausschließlich nur von Muslimas getragen – und das ist dann eben ein großes religiöses Symbol, das verboten werden darf. Und dann stellt das dann eben “keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung von Arbeitnehmern” dar, heißt es in den veröffentlichten Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH, Athanasios Rantos. Der EuGH ist den Gutachten in der Vergangenheit meist gefolgt.