Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert den Muslimen zum Fest des Fastenbrechens. Nur einen Tag zuvor am 19.April war der Bundespräsident in Warschau auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda gemeinsam mit dem israelischen Präsidenten Isaac Herzog anlässlich der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Aufstands im Warschauer Ghetto in Polen anwesend. Bei der Gedenkrede Steinmeiers zeigte sich erneut die deutsche Haltung gegenüber Israels Politik.
„Das Fest am Ende des Ramadan ist eines der großen religiösen Feste in unserem Land.“
In seiner Grußbotschaft zum Fest des Fastenbrechens am 21. April lobte er die vielen Gemeinden, die in diesem Jahr zum öffentlichen Fastenbrechen eingeladen haben. Er wünsche sich, „dass viele anders- oder nichtgläubige Menschen die Gelegenheit nutzen, um das zweithöchste islamische Fest kennenzulernen und mit Musliminnen und Muslimen ins Gespräch zu kommen. Je mehr wir in unserer vielfältigen Gesellschaft neugierig, offen und respektvoll aufeinander zugehen, desto besser wird das Miteinander der Verschiedenen gelingen!“
Außerdem machte er auf die Pflichtabgabe (Zakāt al-fitr) aufmerksam, die zum Ende des heiligen Monats Ramadan entrichtet und an Arme und Bedürftige verteilt wird und zog eine Verbindung zu den zahlreichen Spenden- und Hilfsaktionen der islamischen Gemeinden und Organisationen aus Deutschland für die Katastrophengebiete nach den Erdbeben in der Türkei und Syrien. Schließlich sei das Ramadanfest „auch ein Fest des Abgebens und Teilens, eine Feier der Mitmenschlichkeit“.
Steinmeier als erster deutscher Staatsgast mit Gedenkrede vor dem Denkmal der Helden des Warschauer Ghettos
Die Grußbotschaft des Bundespräsidenten an die Muslime ist sicherlich als nette Geste zu zählen. Dennoch kann es leicht passieren, dass man nach solchen Nachrichten schnell die andere Seite der Medaille vergisst. Schließlich war Steinmeier nur einen Tag vor seiner Grußbotschaft bei der Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Aufstandes im Warschauer Ghetto gegen die Nationalsozialisten in Polen gewesen. Bei seiner Gedenkrede unterstrich er die wichtigste Lehre aus diesem Ereignis:
„Nigdy więcej! !לעולם לא עוד Nie wieder! Nie wieder Rassenwahn, nie wieder entfesselter Nationalismus, nie wieder ein barbarischer Angriffskrieg. Nie wieder – darauf gründet unser gemeinsames Europa. Uns, die wir heute hier gemeinsam gedenken, uns verbinden der Glaube an unsere gemeinsame Zukunft und unsere gemeinsamen Werte: die Gültigkeit des Völkerrechts, das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Freiheit und Demokratie.“
Natürlich hatte er auch einige Sätze für Putins „völkerrechtswidrigen Angriff“ auf die Ukraine übrig. Außerdem wissen Polen und Israel aus ihrer Geschichte, dass man Freiheit und Unabhängigkeit erkämpfen und verteidigen muss. Es sei überaus wichtig, „dass eine Demokratie sich wehrhaft zeigt“.
Wie wehrhaft die „Demokratie“ Israels ist, hat sie vor allem in den letzten Wochen und Monaten gezeigt. Dass der deutsche Bundespräsident in Anwesenheit des israelischen Präsidenten die Wörter „nie wieder Rassenwahn, nie wieder entfesselter Nationalismus“ ausspricht ohne auf die jahrzehntelange Unterdrückung Israels gegenüber den Palästinensern aufmerksam zu machen, zeigt dass seine Aussage anscheinend nicht für alle gilt. Es wird immer wieder auf die Vergangenheit hingewiesen und dass sich auch zukünftige deutsche Generationen schuldig fühlen müssen. Gleichzeitig verschließt man beide Augen gegenüber der aktuellen und jüngsten deutschen direkten oder indirekten Mittäterschaft bei der Unterdrückung vieler muslimischer Nationen, wie Palästina, Syrien, Jemen u.v.m.
Eine neue Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (ifo) zeigt, dass der Migrationshintergrund kein maßgeblicher Faktor für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen ist.
Bildungs- und nicht Migrationshintergrund der Eltern ist Faktor mit dem größten Einfluss
Die Studienergebnisse zeigen, dass 75,3 Prozent der Kinder ein Gymnasium besuchen, wenn beide Elternteile das Abitur gemacht haben. Hat nur ein Elternteil Abitur, sind es immerhin noch 57,9%. Wenn kein Elternteil die Hochschulreife erlangt hat, sinkt die Zahl auf 28,2%.
„Das dürfen wir nicht hinnehmen…Kein Kind sucht sich aus, in welches Umfeld es geboren wird. Aber jedes Kind soll sich entscheiden können, welchen Lebensweg es wählt. Das Aufstiegsversprechen in unserem Land muss wieder mit Leben gefüllt werden.“, so die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei der Vorstellung der Daten.
Deutschlands Bildungssystem gilt im internationalen Vergleich als besonders ungerecht. Hier sind die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsfernen Familien sehr schlecht. Die aktuelle Studie unterstreicht dies nun nochmal.
Einkommen der Eltern spielt signifikante Rolle
Ludger Wößmann, Leiter der Studie und des ifo-Zentrums für Bildungsökonomik ist durch die Studie zum Ergebnis gekommen, dass Bildung und Einkommen der Eltern die entscheidenden Faktoren für die Bildungschancen von Kindern in Deutschland darstellen. Der Migrationshintergrund ist dabei weniger bedeutend.
Wenn beispielsweise beide Elternteile ein Abitur und ein Haushaltsnettoeinkommen über 5500 Euro monatlich haben und ihre Kinder gemeinsam erziehen, ist es nahezu unerheblich für den Besuch des Kindes am Gymnasium, ob die Eltern einen Migrationshintergrund haben oder nicht. Bei denen mit Migrationshintergrund ist die Wahrscheinlichkeit sogar höher (80,6% bei Kindern mit Migrationshintergrund und 80,3% bei Kindern ohne).
Bei Kindern mit Eltern ohne Abitur und einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2600€ pro Monat sieht es viel schlechter aus. Hier schaffen es nur 21,3% der Kinder mit Migrationshintergrund auf das Gymnasium. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund sogar nur 21,1%. In der aktuellen Studie hat man Migrationshintergrund so definiert, dass mindestens ein Eltern- oder Großelternteil nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Einkommen hat dabei einen besonderen Einfluss. Selbst bei alleinerziehenden Eltern mit Migrationshintergrund und ohne Abitur steigt die Chance auf den Gymnasialbesuch mit dem Einkommen enorm. Im unteren Einkommensviertel liegt die Chance bei 21,1%, im obersten Einkommensviertel bei 39,7%. Außerdem sind die Bildungschancen von Mädchen um 6,9% höher als bei Jungen.
Studie hilft „gefühlte Wahrheiten zu zertrümmern“
Der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Bildungsausschusses Kai Gehring findet, dass die Studie hilft, „gefühlte Wahrheiten zu zertrümmern“. Selbst Studienleiter Wößmann ist überrascht von der Klarheit der Ergebnisse. In Deutschland hängt der Bildungserfolg also ganz stark davon ab, in welche Familie das Kind hineingeboren wird.
Das Forschungsteam hat ebenso geeignete Maßnahmen gegen die aktuelle Situation vorgestellt. Dazu gehört das frühkindliche Bildungs- und Nachhilfeangebot für benachteiligte Kinder auszubauen. Außerdem sollten Familien benachteiligter Kinder bei der Erziehung unterstützt werden. Man sollte auch versuchen, die besten Lehrkräfte durch Anreize an Schulen mit vielen benachteiligten Kindern zu bringen. Hinzu kommt, dass die frühe Aufteilung auf weiterführende Schulen nicht zielführend sei. In den meisten Bundesländern wechseln die Schüler nach der vierten Klasse in die Oberschule.
„Im internationalen Vergleich belegt die Forschung, dass die frühzeitige Aufteilung auf weiterführende Schulen die Ungleichheit bei den Schülerleistungen erhöht, ohne das Leistungsniveau zu verbessern.“, so die aktuelle Studie.
Zu Vergleichszwecken hat man die Daten von 2009 und 2019 miteinander verglichen. Das Ergebnis zeigt, dass sich in den letzten zehn Jahren nichts an der Ungleichheit der Bildungschancen geändert hat.
Die gefühlte Wahrheit von der Herr Gehring spricht, dass Kinder mit Migrationshintergrund automatisch schlechter in der Schule abschneiden und das aufgrund ihrer Herkunft stimmt also nicht. Gerade um die zukünftigen Probleme der Gesellschaft zu lösen, ist es umso wichtiger, die Ergebnisse solcher Studien ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Schließlich sollte Deutschland bei dem aktuellen Fachkräftemangel auch daran denken, wie sie am besten die Fachkräfte im eigenen Land schaffen kann.
Nach dreiwöchigen Verhandlungen haben die CDU und SPD in Berlin ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. In dem 135-seitigen Dokument mit dem Titel: „Das Beste für Berlin“ sind auch einige Punkte enthalten, die die Muslime direkt betreffen.
Mehr Schulen, Lehrer, Kitaplätze, Wohnungen sind einige der Ziele des Koalitionsvertrags
„Wir wollen einen Aufbruch für die Stadt und wir wollen Erneuerung“, so der voraussichtliche künftige regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags. Die bisherige Regierungschefin Franziska Giffey (SPD), bekommt in der neuen Landesregierung einen Senatorenposten. Sie sieht den Koalitionsvertrag als „Richtungsänderung“.
Schwerpunkte des Koalitionsvertrags sind mehr Wohnungsbau, ein Milliardenprogramm für mehr Klimaschutz, eine Verwaltungsreform sowie eine bessere Ausstattung von Polizei und Feuerwehr. Natürlich darf das Bekenntnis zu einer bunten, vielfältigen Stadt nicht fehlen. Dafür muss natürlich ein eigener „Queer-Beauftragter“ her. Im Bereich der Bildung sind unter anderem mehr Schulen, Lehrer und Kitaplätze geplant.
Noch ist das schwarz-rote Bündnis nicht abgesegnet. Es fehlt nämlich unter anderem noch die Abstimmung der SPD-Basis, in der es auch erheblichen Widerstand gibt.
Ziele, die die Muslime direkt betreffen
In dem aktuellen Koalitionsvertrag möchte man sich auch einigen Maßnahmen widmen, die die Muslime konkret betreffen. Darunter gehört beispielsweise die Schaffung neuer Grabflächen für Muslime. Außerdem soll eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet werden, die Bestattungen unter 48 Stunden ermöglichen soll. Im Islam ist nämlich eine schnelle Bestattung nach dem Tod angedacht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in Deutschland ausgebildete Imame die Verantwortung in muslimischen Gemeinden übernehmen sollen. Deswegen möchte man die Ausbildung von Imamen in Berlin, in Kooperation mit den Verbänden, stärker fördern.
Die neue Regierung plant außerdem den Aufbau eines Migrationsmuseums und Dokumentationszentrums, „welches sich mit der jüngeren Einwanderungsgeschichte der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter befasst.“
Im Bereich der Bildung möchte die neue Regierung unter anderem die Lehrkräfte in Bezug auf muslimische Kinder und den Islam sensibilisieren und Stereotype durchbrechen.
„Das Neutralitätsgesetz passen wir gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts an.“ Dabei ist es nicht zu übersehen, dass diese Anpassung nicht gerade aus freiem Willen geschieht.
Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Islamismus
„Die Berliner Muslime sind ein fester Bestandteil unserer Stadt. Aufgrund ihrer florierenden kulturellen und religiösen Vielfältigkeit bereichern sie die Gesellschaft. Dennoch erfahren sie immer wieder Anfeindungen. Die Koalition wird die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen sowie von muslimisch gelesenen Menschen nicht dulden und sämtliche Maßnahmen ergreifen, um jegliche Formen von Gewalt und Hass zu unterbinden.“, heißt es in dem Bericht.
Der Senat möchte, ähnlich wie zum Leitfaden Antisemitismus, ein Leitfaden hinsichtlich Islamfeindlichkeit für Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiten. Außerdem möchte man die Islamismusbekämpfung im Verfassungsschutz stärken. Es soll ein Islamismusmonitor im straf- und vereinsrechtlich relevanten Kontext eingerichtet werden.
Die neue Regierung hat sich viele Ziele vorgenommen. Einige dieser Ziele, sollten jedoch mit einem misstrauischen Auge betrachtet werden. Darunter vor allem die Islamismusbekämpfung. Wer definiert was Islamismus ist und welche Person oder Gemeinde unter diese Definition fällt? Dies könnte zu einer Willkür und verstärkter Überwachung von Personen und Gemeinden führen. Dabei dürfte sicherlich die Kritik an Israel ein Anhaltspunkt sein, um als möglicher Islamist abgestempelt zu werden. Es bleibt abzuwarten ob und inwieweit die neue Regierung die gesetzten Ziele umsetzt.
Das Rote Rathaus in Berlin – Sitz des regierenden Bürgermeisters
Das Land Berlin hebt das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf. Lediglich in bestimmten Einzelfällen soll noch ein Verbot gelten. Diese Nachricht stößt wie erwartet nicht nur auf freudige Reaktionen.
Verbot gilt nur noch, wenn Lehrerinnen mit Kopftuch verbal für ihren Glauben werben und damit den Schulfrieden gefährden
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres gegen eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot, musste nun das Land Berlin das Neutralitätsgesetz ändern. Dies bedeutet, dass in Zukunft muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches nicht ohne weiteres verboten werden darf. In einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen hat die Senatsbildungsverwaltung angekündigt, dass sie von ihrer bisherigen „wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücken“ werde.
Sollte jedoch konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität gegeben sein, so werden sie das Tragen religiöser Symbole verbieten.
„Solange die Lehrkräfte, die nur ein äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt“, so das Bundesverfassungsgericht.
Die in dem Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit müsse auch gelebt werden dürfen
In dem Schreiben heißt es weiter, dass es zu den Aufgaben der Schulen gehört, „den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln, da Schule offen zu sein hat für christliche, für muslimische und andere religiöse und weltanschauliche Inhalte und Werte“. Dieses Ideal müsse auch gelebt werden dürfen.
Außerdem hätten die Erfahrungen anderer Bundesländer gezeigt, dass die religiöse Kleidung nicht zu erheblichen Konflikten an Schulen geführt hat. Das Tragen des Kopftuches einzelner Lehrerinnen führe nach dem Bundesverfassungsgericht nicht dazu, dass der Staat sich mit einem bestimmten Glauben identifiziert und damit die staatliche Neutralitätspflicht beeinträchtigt wäre.
Diverse Schulleitungen kritisieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Dieser Entscheid kommt gerade passend. In Zeiten von Lehrermangel, kann das Land Berlin jede kompetente Lehrkraft gebrauchen. Bis zum Sommer muss Berlin nämlich 3000 Lehrkräfte neu einstellen.
Jedoch warnen bereits die ersten Schulleitungen vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
„Das Neutralitätsgesetz war letztlich ein Filter, um eine mögliche direkte Einflussnahme durch weibliche Lehrkräfte mit sichtbarem muslimischem Kleidungsstil abzuwehren“, lautet die Einschätzung des Neuköllner Schulleiters Detlef Pawollek. Er finde, dass eine Überführung „religiöser Brandstifter“ nur eine abstrakte Größe und in der Realität nicht leistbar sei.
„Das offensive Tragen religiöser Symbole gibt der Religion in der Schule eine Bedeutung, die per se den Schulfrieden gefährdet“, findet gar Ronald Rahmig, der für die Schulleitungen berufsbildender Schulen spricht.
Ein anderer Kritikpunkt, ist das durch das Tragen des Kopftuches der Lehrerinnen, das religiöse Mobbing von muslimischen Mädchen, die kein Kopftuch tragen wollen, steigen würde. Sie wären dann dadurch gezwungen, aufgrund sozialen Drucks das Kopftuch anzuziehen.
Die selben Kritiker haben sicherlich nichts gegen die geschlechtersensible Bildung und Genderindoktrination. Diese stellen keine Probleme dar. Man fordert eine absolute Toleranz für jeden Lebensstil, naja nur nicht für die Frau mit Kopftuch. Sie ist stets unterdrückt und gefährdet pauschal den Schulfrieden. Das hier sozialer Druck entsteht, das Kopftuch deswegen abzulegen, erwähnen die Kritiker nicht. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes scheint doch noch ein klein Fünkchen Hoffnung da zu sein.
In einem gemeinsamen Papier des Nachwuchses der Regierungsparteien wird der „Sturz des Terrorregimes in Teheran“ gefordert. Außerdem fordern sie die Schließung des islamischen Zentrums in Hamburg (IZH).
„Umfassende Bedrohung durch das iranische Regime“ müsse endlich ernst genommen werden
Das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft initiierte das Aufsetzen dieses Papiers. Unterschrieben haben der Nachwuchs von CDU, SPD, FDP und Grünen. Unter anderem fordern sie noch schärfere Sanktionen gegen die Regierung in Teheran.
„Die EU und die Bundesregierung müssen die umfassende Bedrohung durch das iranische Regime endlich ernst nehmen und dementsprechend handeln“, heißt es in dem Aufruf.
Sie fordern Maßnahmen, damit, als kurzfristiges Ziel, die iranische Regierung dazu bewogen wird, die Gewalt gegenüber den Protesten zu beenden, die politischen Gefangenen freizulassen und das Atomprogramm zu stoppen.
„Das mittel- und langfristige Ziel deutscher und europäischer Außenpolitik muss der Sturz des Terrorregimes in Teheran sein.“
Außerdem fordern sie die Schließung des Islamischen Zentrums in Hamburg (IZH). Unter den weiteren Gründen für verschärfte Sanktionen nennen sie das iranische Atomprogramm und die Unterstützung Russlands in dem Krieg gegen die Ukraine. Außerdem auch die Angriffe auf jüdische Einrichtungen und das obwohl sie lediglich vermuten, dass die iranische Revolutionswächter dafür verantwortlich waren. Konkrete Beweise haben sie also dafür nicht. Das reicht aber anscheinend unter anderem als Grund aus, um solch harte Forderungen zu stellen.
Propaganda über den Iran flacht nicht ab
Die Erzählungen über Gewaltexzesse und Vergewaltigungen von Gefangenen im Iran werden weiterhin verbreitet und ausgeschmückt, um den Ruf der islamischen Republik Iran zu schaden. Dieser Methode bedient man sich häufig, um ein Land zu diskreditieren und seine eigenen Interessen durchzusetzen. Ein bekanntes Beispiel aus der Vergangenheit war die sogenannte Brutkastenlüge. Es wird systematisch versucht die Feindbilder des bösen Iraners, Russen, Chinesen aufrechtzuerhalten. Als Grund werden dann meist die Einhaltung von Menschenrechten und der Demokratie genannt. Dass man aber in Wirklichkeit an Rohstoffen interessiert ist oder US-amerikanische Interessen vertritt, verschweigt man gekonnt.
Auch der politische Nachwuchs der Regierungsparteien springt auf diesen Zug der Propaganda auf, der ihnen nebenbei auch sicherlich für den weiteren Karriereverlauf behilflich sein wird.
Nach den neuen Lernplan-Entwürfen des Bildungsministeriums in NRW sollen die Schulen künftig einen noch stärkeren Fokus auf geschlechtersensible Bildung legen. Gender-orientiertes Denken soll nicht nur in den Fächern Deutsch, Englisch und den Geisteswissenschaften verankert werden, sondern auch in den naturwissenschaftlichen Fächern und Mathematik.
Keine konkreten Lernmaterialen, aber die Lehrer sollen gendergerecht sprechen
In dem Entwurf für den neuen Lernplan für alle Schulformen heißt es, dass „die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen, für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einstehenden Persönlichkeit“ auch Aufgabe des Mathematikunterrichtes sei. Dazu gehören neben der geschlechtersensiblen Bildung auch Menschenrechtsbildung, politische Bildung und Demokratieerziehung.
Lernmaterialien gibt es in dem neuen Entwurf noch nicht. Jedoch fordert man die Lehrer dazu auf, geschlechtergerecht zu sprechen. Zusätzlich sollen sie über nicht-geschlechtergerechtes Material reflektieren. Dazu gehört beispielsweise, dass in den Schulbüchern überdurchschnittlich häufig Männer abgebildet und zitiert werden. So auch in der Mathematik. Grundlegende Lerninhalte, wie der Satz des Pythagoras, lassen sich nämlich überwiegend auf Männer zurückführen.
Genderideologie ist für das Bildungsministeriumin NRWwichtiger alsdie Verbesserung des Lerninhalts
Deutschland liegt weltweit im Unterrichtsfach Mathematik nur im Mittelfeld. In der 2020 veröffentlichten Timss-Studie für die ersten vier Schuljahre belegte Deutschland Platz 25 von 64.
Auch bei den Abiturienten sieht es nicht viel besser aus. Der Mathematikprofessor Bernhard Krötz von der Universität Paderborn kritisiert ebenfalls den neuen Lehrplan. Zwar ginge es in dem Lehrplan auch um Mathematik, allerdings auf einem deutlichen geringeren Niveau als in Indien. Zuvor verglich er nämlich die indische Joint Entrance Examination (JEE) mit den Anforderungen an deutsche Abiturienten. Er ist davon überzeugt, dass kein deutscher Abiturient in der Lage wäre, die JEE zu bestehen. Dies bedeutet, dass kein deutscher Abiturient in Indien Ingenieurwesen studieren könnte, denn das Bestehen der JEE ist für den Antritt des Studiums notwendig. Laut dem neuen Lehrplan in NRW sei also laut Professor Bernhard Krötz keine Besserung der Leistungen von Abiturienten zu erwarten.
Das ist also unsere aktuelle Bildungspolitik. Statt sich intensiver mit den relevanten Lehrinhalten der Fächer, wie beispielsweise Mathematik auseinanderzusetzen und zu versuchen die fehlenden Wissenslücken zu schließen, kümmert man sich jetzt lieber um genderspezifische Themen. Wie man dadurch einen besserer Lernerfolg erzielen möchte ist nicht bekannt. Hauptsache die Schüler können richtig gendern.
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