Lauterbach plant für die Bürger eine automatische Organspende nach dem Tod

Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert die sinkende Bereitschaft der Bürger für eine Organspende im Falle des (Hirn-)Todes. Deswegen möchte er dies ändern und die sogenannte Widerspruchslösung einführen.

Zahl der Menschen, die sich für eine Organspende entscheiden sinkt

Der Bundesgesundheitsminister beklagt, dass die Deutschen nicht genug Organe spendeten. Entweder seien sie nicht bereit dazu, oder es wurde nicht nachweislich festgehalten, sodass man keine Organe entnehmen darf. Im vergangenen Jahr spendeten 869 Menschen nach ihrem Tod. 2021 waren es noch 933. Nun möchte der Gesundheitsminister entgegenwirken und die sogenannte Widerspruchslösung einführen. Das bedeutet, dass alle Bürger automatisch zu Organspendern werden, es sei denn, sie widersprechen zu Lebzeiten ausdrücklich. Falls man also nicht widersprechen sollte, oder es einfach vergisst und schleifen lässt, bleibt man Organspender.

In den meisten europäischen Ländern greift diese Regel bereits schon. Bereits im Jahre 2020 scheiterte der Plan der Widerspruchslösung im Bundestag. Die Organspende solle freiwillig bleiben, aber stärker beworben werden.

Häufig kommt es zu Fehlern bei der Hirntoddiagnose

Der Hirntod gilt in Deutschland neben dem Herztod als der Tod des Menschen. Nach dem Transplantationsgesetz ist jedoch der Hirntod eine unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende. Einem Herztoten werden keine Organe entnommen. Es gibt in Deutschland strenge Richtlinien, um den Hirntod eindeutig festzustellen. Unter anderem muss er von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Fehldiagnosen. So wertete man 224 Hirnprotokolle zwischen 2000 und Ende 2005 aus. In 70 Fällen konnte man Fehler bei der Hirntoddiagnose feststellen. Beispielsweise wurde eine Hirntoddiagnostik durchgeführt, obwohl der Patient Schlaf- oder starke Schmerzmittel bekommen hatte. Solche Wirkstoffe können einen Hirntod nur vortäuschen. Die Fehler konnten damals rechtzeitig behoben werden.

Eine weitere Ursache für die falsche Ausstellung von Totenscheinen ist die unzureichende Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen. Im Jahre 2014 nannte die Süddeutsche Zeitung einen Fall eines Kleinkindes, bei dem Organe für die Transplantationsmedizin entnommen worden seien, ohne dass der Hirntod richtig diagnostiziert worden sei. In anderen Fällen konnte man die Organentnahme noch rechtzeitig verhindern.

Lauterbach kaschiert mit seinem Vorschlag nur das eigentliche Problem  

Rund 8500 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Damit sich mehr Menschen dazu bereit erklären ihre Organe zu spenden, müsste eine bessere Aufklärung und Werbung stattfinden. Das setzt eine höhere Investition in das Gesundheitssystem und eine Entlastung des Personals voraus. Scheinbar möchte also Lauterbach statt sich intensiver um die eigentliche Problematik – und zwar das überlastete Gesundheitssystem – zu kümmern, dies lieber weiterhin gekonnt ignorieren und sich um die weitere Einschränkung der eigenen Entscheidung der Bürger kümmern, oder komische Empfehlungen für den Alkoholkonsum tätigen. Im islamischen Recht gibt es übrigens eine rege Debatte darüber, ob und wann Organe gespendet werden dürfen und ob der Hirntod dafür ausreicht, die lebenserhaltenden Maschinen abschalten zu dürfen.

Organspende

Lützerath – Polizei setzt Wasserwerfer und Schlagstöcke gegen Klimaaktivisten ein

Tausende Menschen demonstrieren gegen die Abbaggerung des Dorfes Lützerath in NRW. Dabei schreckt die Polizei nicht davor zurück Gewalt in Form von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfer anzuwenden.

Demonstrationen in Lützerath richten sich gegen den Energiekonzern RWE

Seit Mittwoch räumt die Polizei das von Aktivisten besetzte Dorf. Grund ist das Kohlevorkommen unter der Erde in Lützerath, den der Energiekonzern RWE abbauen möchte.

Scheinbar eskalierte die Situation vor Ort jedoch, sodass die Polizei Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die Demonstranten einsetzte. Außerdem haben sie sogenannte Mehrzweckstöcke gegen Vermummte eingesetzt, die versucht hätten, eine Polizeikette zu durchbrechen. Per Lautsprecher drohte die Polizei mit dem weiteren Einsatz von Wasserwerfern sowie körperlicher Gewalt, sollten die Aktivisten den Platz nicht räumen.

Zuvor waren die Klima-Demonstranten bei einer Kundgebung aufgefordert worden, bis nach Lützerath vorzudringen. Einige Vermummte hielten sich am Rande des Tagebaus auf. Dabei seien auch Feuerwerkskörper und Schlamm in Richtung der Einsatzkräfte geflogen.

Währenddessen zeigt sich der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach entsetzt, dass hunderte Demonstranten sich unmittelbar an die Kante des Braunkohletagebaus stellen und somit ihr Leben gefährden. Der Aufenthalt sei nun aber gefährlicher als ohnehin schon, da der Boden durch den Dauerregen aufgeweicht sei.

Klimaaktivistin Greta Thunberg spricht den Demonstranten in Lützerath Mut zu

Auch die bekannte Klimaaktivistin Greta Thunberg richtet sich an die Demonstranten und spricht ihnen Mut zu.

 „Lützerath ist noch da, und solange die Kohle noch in der Erde ist, ist dieser Kampf nicht zu Ende“, sagte sie vor einer großen Menschenmenge. Sie bezeichnete auch die Menschen, die in den Baumhäusern sitzen und Lützerath seit Jahren verteidigen als die wahren Führungspersönlichkeiten, anders als die sogenannten Führungspersönlichkeiten der Regierungen und Konzerne. Von ihnen sei keine Veränderung zu erwarten. Sie sieht die große Zahl an Teilnehmern (35.000 laut Veranstalter) als „Zeichen der Hoffnung“.

Auch die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, äußert die Solidarität ihrer Partei den Demonstranten gegenüber.

Polizeigewalt gegen die Demonstranten legitim?

Viele Menschen kritisieren im Netz die Polizeigewalt gegen die Demonstranten. Es gibt aber genauso viele Stimmen, die die Polizeigewalt legitimieren, da die Demonstranten die Polzisten angreifen und nicht bereit sind den Platz zu räumen. Per Gesetz haben die Polizisten das Recht Gewalt anzuwenden.

„Jeder polizeiliche Verwaltungsakt kann grundsätzlich mit Zwang durchgesetzt werden“, erklärt Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der HWR Berlin.

Dabei reicht es nach herrschender Rechtsprechung schon aus, wenn eine Person einer polizeilichen Anordnung nicht nachkommt. „Auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung kommt es dabei im Regelfall nicht an, was rechtsstaatlich natürlich problematisch ist.“, so Arzt.

Wie dem auch sei, dass es hier Meinungsunterschiede gibt, ob die Gewaltanwendungen legitim seien oder nicht, ist deutlich. Die Frage ist nur, wieso dieselben Menschen, den Polizisten hierzulande das Selbstverteidigungsrecht und das Recht die allgemeine Ordnung aufrechtzuerhalten zusprechen, jedoch dieselben Rechte den Polizisten im Iran absprechen? Es gibt eindeutiges Videomaterial, wo iranische Demonstranten Menschen und Polizisten auf offener Straße mit Steinen verletzen, schlagen und sogar töten. Trotzdem kritisiert man dann die Vorgehensweise der Polizei, oder die Urteile, die laut herrschendem Gesetz im Iran getroffen werden. Schnell wird der Botschafter einbestellt, wenn die Todesstrafe vollstreckt wird. Den US-amerikanischen Botschafter hat man beispielsweise nach der letzten Hinrichtung in den USA nicht einbestellt. Es geht wie immer nur um eigene Interessen und nicht um das Einsetzen für Frauenrechte oder Gerechtigkeit!

Lützerath
Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Lützerath

Femizide in Deutschland – Alle drei Tage wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet

Am 24.11.2022 hat die Bundesregierung erstmals den Begriff Femizide als Beschreibung für Tötungsdelikte gegenüber Frauen verwendet. Fast jeden Tag kommt es in Deutschland zum Tötungsversuch des (Ex-)Partners an seine (Ex-)Frau. Alle drei Tage gelingt der Tötungsversuch, sodass im Jahre 2021 insgesamt 109 Frauen den Tod durch ihren (Ex-)Partner fanden.  

Täter sind meist die Partner oder die Ex-Partner

Femizide unterschieden sich von Mord in spezifischer Weise. Meistens sind es die Partner oder Ex-Partner, die die Femizide verüben. Dabei gehen ihnen meist häusliche Gewalt, Drohungen und Einschüchterungen, sexuelle Gewalt oder Situationen, in denen Frauen weniger Macht und Ressourcen haben voraus.

Bundesfamilienministerin Paus beschrieb die bundesdeutsche Realität mit der Feststellung: „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner.“ Allein im Jahre 2021 sind 109 Frauen Opfer eines Femizids geworden.

Dabei ist die Gewalt gegen Frauen keiner bestimmten gesellschaftlichen Gruppierung zuzuordnen. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen lässt sich an keinem Alter, Bildungsgrad oder sozialen Status festmachen.

Bundesregierung verwendet erstmals den Begriff Femizide als Beschreibung für Tötungsdelikte gegenüber Frauen

Seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen alljährlich zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt werden. Diesen Tag haben die Vereinten Nationen im Jahre 1999 als Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bestimmt. Inzwischen ist er unter der Bezeichnung „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ bekannt. 

Am 24.11.2022 hat die Bundesregierung erstmals den Begriff Femizide als Beschreibung für Tötungsdelikte gegenüber Frauen verwendet. Dies ist deswegen so wichtig, um darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei der Gewalt gegenüber Frauen um ein gesellschaftliches und kein rein privates Problem zwischen zwei Menschen handelt.

Femizide oft als Familien- oder Beziehungsdrama betitelt

In den Medien berichtet man nach einem Femizid meist von einem Familien- oder Beziehungsdrama. Dies vermittelt den Eindruck, dass diese Tat etwas Privates an sich hatte und für die breite Masse der Öffentlichkeit nicht relevant sei. Diese Art der Berichterstattung verhindert ein gesellschaftliches Problem zu erkennen und gegen frauenfeindliche Strukturen, die zu solchen Taten führen, präventiv vorzubeugen.

Gerade in Zeiten, in denen sich die deutsche Politik in die Politik anderer Länder einmischt und ihnen erklären möchte, was Menschen- und Frauenrechte sind, sollten ernsthafte Schritte unternommen werden, um die Frauen im eigenen Land vor Gewalt und Mord zu schützen.

Zwar sind Hotlines und Frauenhäuser eine gute Anlaufstelle für die Opfer, jedoch löst das nicht das gesellschaftliche Problem, welches die Ursache dieser Gewalttaten ist.

Nebenbei gibt es für die Medien bei den Muslimen keine Familien- oder Beziehungsdramen. Für die Muslime benutzen sie den Begriff „Ehrenmord“, um deutlich zu machen, dass jeder Gewaltakt eines Muslims etwas mit dem Islam zu tun hat.

Femizide

Verwüstung muslimischer Gräber von Babys

In der Nacht zum Dienstag wurden in Hannover mehrere Gräber im Abschnitt des muslimischen Kindergräberfeldes geschändet. Die Polizei habe die Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe aufgenommen. Die Ermittlungen gingen in alle Richtungen. Dies bedeutet, dass sowohl ein Verschulden durch Personen, als auch Ursachen durch tierische oder natürliche Ursachen infrage kämen.

Nicht die erste Schändung muslimischer Gräber

In der Vergangenheit kam es bereits zu gezielten Schändungen muslimsicher Gräber in Niedersachsen und NRW. Nach wiederholten Verwüstungen eines muslimischen Grabfeldes im niedersächsischen Northeim, wurden unter anderem Überwachungskameras installiert, um weitere Schäden einzudämmen. Die Stadt reagierte mit den Maßnahmen auf Forderungen der muslimischen Gemeinde. Auch in diesem aktuellen Fall fordern muslimische Gemeinden eine lückenlose Aufklärung. Sollte es einen Zusammenhang zwischen den Verwüstungen der muslimischen Gräber aus der Vergangenheit und den aktuellen Geschehnissen geben, kann dies nicht als Einzeltat untergewertet werden. Weitere Zusammenhänge müssen vonseiten der Sicherheitsbehörden genauer untersucht werden.

Schändungen der Gräber zeugen von Menschenhass

Die Täter der wiederholten Grabschändungen in Northeim blieben bislang unbekannt. Damals war eine rechtsextreme Motivation offensichtlich, denn die Täter hatten die Gräber mit Symbolen des Nationalsozialismus beschmiert. Auch die Täter der rechts-motivierten Grabschändungen von Muslimen in Iserlohn Anfang dieses Jahres blieben bislang unbekannt.

Der Schaden ist nicht nur materiell

Neben dem Sachschaden, der bei derlei Verwüstungen entsteht, bleibt die seelische Verletzung der Angehörigen. Gräber halten die Verbindung der Angehörigen zu den Verstorbenen aufrecht. Sie sind Orte des Trostes und der Stille. Orte an denen die Angehörigen sich und ihre Verstorbenen in Sicherheit wissen müssen. Es darf nicht sein, dass der Menschenhass auf Muslime, welcher sich ohnehin zunehmend durch Übergriffe auf Menschen und Einrichtungen äußert, sich noch durch regelmäßige Übergriffe auf ihre letzten Ruhestätten äußert.

Symbolkraft in der Gewalt gegen muslimische Gräber

Zudem trägt die Zerstörung der muslimischen Gräber eine große Symbolkraft in die Gesellschaft hinein, welche den Muslimen den tiefsitzenden Hass ihnen gegenüber aufzeigt und die Nichtmuslime dazu erwägen müsste, sich mit den muslimischen Gemeinden zu solidarisieren. Zumindest medial bleibt die Empörung über diese diesmal besonders verwerfliche Tat aus.

Möglicher Hass trifft sogar unschuldige Kinder

Falls sich ein islamfeindlicher Hintergrund hinter der Schändung herausstellen sollte, ist die Tat sogar noch verwerflicher, als es Grabschändungen ohnehin schon sind. Denn dieser Hass trifft auf gänzlich unschuldige Seelen, deren Verlust für die Hinterbliebenen gewiss schmerzhaft genug ist. Die Zerstörungswut traf unter anderem die Grabsteine von Babys, deren Geburts- und Todestag dasselbe Datum tragen. Es stellt sich die Frage auf, wie sehr der oder die Täter von ihrer Menschlichkeit abgefallen sein müssen, um solch eine abscheuliche Tat vollbringen zu können. Ihnen fehlt jegliches Einfühlungsvermögen. Sollte ihre Tat tatsächlich politisch motiviert gewesen sein, deutet es ebenfalls darauf hin, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit anderer – muslimischer – Menschen darstellen.

Über Islamfeindlichkeit muss mehr gesprochen werden

Obwohl sich Anfeindungen und Übergriffe auf Muslime in Deutschland häufen, gibt es noch immer vorwiegend negative Berichterstattung über den Islam und das muslimische Leben in Deutschland. Einige große Medienhäuser hören nicht auf, das Feindbild weiterhin mit haltlosen Zusammenhängen zwischen abzulehnenden Taten oder Einstellungen von Personen an den Islam zu knüpfen. Das Ergebnis zeigt sich in Studien: Die Befragungen des „Religionsmonitors“ der Bertelsmannstiftung zeigten auch im Frühjahr 2019, dass lediglich ein Drittel der Bevölkerung den Islam als Bereicherung betrachtet. Christentum, Judentum, Hinduismus und Buddhismus hingegen werden von einer Mehrheit als bereichernd empfunden. Und rund die Hälfte der Befragten wertet den Islam als Bedrohung. In Ostdeutschland ist dieser Anteil mit 57 Prozent noch höher als in Westdeutschland (50 Prozent). Befragungen aus den Jahren 2013, 2015 und 2017 zeigen vergleichbare Ergebnisse.

Ein Umlenken ist erforderlich

Ein Umlenken der negativen Debatte und öffentlichen Meinung über den Islam und die Muslime ist zwingend notwendig, damit nicht weitere Muslime durch blanken, haltlosen Hass zuschulden kommen. Politik und Medien müssen sich mit klaren Worten gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit aussprechen. Außerdem müssen sie sich mit den muslimischen Bürgern und Gemeinden solidarisieren – anstelle sie stets weiter zu marginalisieren und zu kriminalisieren, wie wir es aktuell am Beispiel des Islamischen Zentrum Hamburgs mitverfolgen können.


Gräber

Untersuchung zeigt: Von Polizei getöteter Mohammed hatte keine Chance

In dem Fall des getöteten Flüchtlings aus Senegal, Mohammed D., sind nun genaue Details des Tathergangs veröffentlicht worden. Diese zeigen, dass der 16-Jährige bei dem Polizeieinsatz gar keine Chance hatte, lebend aus der Situation zu kommen.

Von Mohammed ging laut Untersuchung keine Gefährdung anderer Personen aus

Anfang August erschoss ein 29-jähriger Polizeikommissar den 16-jährigen Senegalesen im Hof einer Dortmunder Jugendeinrichtung mit einer Maschinenpistole (MP5). Zwölf Polizeibeamte seien angerückt, nachdem sie ein Mann von der Jugendhilfe St. Elisabeth im Norden der Stadt alarmierte.

Eine aktuelle gründliche Untersuchung zeigt, dass von Mohammed D., der womöglich suizidgefährdet war, keine Gefährdung anderer Personen ausging. Bei der Untersuchung konnte man den Tathergang sehr genau rekonstruieren. Dies war durch Zeugenaussagen, aber auch durch Tonaufzeichnungen eines Zeugen, der sich in der Leitung mit der Polizei befand, möglich.

Die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes war die Kernfrage der strafrechtlichen Ermittlung. Dies hat man im Ausschlussprotokoll der Sondersitzung im Landtag vom 7. September 2022 diskutiert.

Polizeikommissar schoss mit der Maschinenpistole 0,717 Sekunden nach Tasereinsatz

Als die zwölf Polizisten eintrafen haben sie Mohammed zuerst mit Pfefferspray attackiert und unmittelbar darauf mit zwei Tasern beschossen. Diese lähmen das Nervensystem des Getroffenen für vier bis fünf Sekunden. Die Analyse der Tonaufnahme ergab, dass der Schuss aus der Maschinenpistole 0,717 Sekunden nach dem wahrnehmbaren Tasergeräusch abgegeben wurde. Dabei handele es sich bei der Zeitangabe um eine maximale Schätzung. Das bedeutet, der Abstand zwischen Tasereinsatz und Schussabgabe könnte auch noch kürzer gewesen sein. Weniger als eine Sekunde bis den Jungen sechs Projektile trafen, von denen fünf, laut Obduktion, tödlich waren. Zwischen Pfefferspray und Taser-/Maschinenpistoleneinsatz lagen nicht einmal 20 Sekunden.

Mohammed D. stand laut toxikologischem Gutachten nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Er saß teilnahmslos auf dem Hof unter freiem Himmel mit dem Rücken an einer Kirchenmauer und hielt sich ein Messer vor den Bauch. Ein 16-jähriger Junge unter Stress, der womöglich suizidgefährdet war und kein Deutsch sprach.

Oberstaatsanwalt Carsten Dombert sagte dazu bereits Anfang September: „Die Lage war statisch. Der Jugendliche saß da und tat nichts.“ Einen Übersetzer oder psychologische Unterstützung haben die Polizisten ebenfalls nicht angefordert.

Anfangs sprach NRW-Innenminister noch von Notwehr der Polizei

Kurz nach dem Einsatz sprach man von einer Notwehrsituation. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte sich beeilt eine mutmaßliche Bedrohungslage zu konstruieren. Es hieß unter anderem, dass Mohammed D. mit gezücktem Messer in Richtung der Polizisten lief. Jedoch konnte nach der Untersuchung nicht mal mit letzter Gewissheit geklärt werden, in welcher Hand der Jugendliche das Messer gehalten habe. Die Ermittlungen ergaben auch nicht, dass er von der Polizei dazu aufgefordert wurde das Messer wegzulegen. Genauso konnte man, nach Auswertung des Polizeifunkverkehrs, nicht feststellen, dass eine Warnung, weder vor dem Einsatz des Pfeffersprays, noch vor dem Einsatz von Tasern und MP5, ausgesprochen wurde.

Ob nun Fremdenhass, blinder Aktionismus oder Inkompetenz der Grund für diesen tragischen Vorfall war, ein junger Mann, der eigentlich Hilfe gebraucht hätte, musste mit seinem Leben bezahlen. Es bleibt zu hoffen, dass der Staat die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht und die Polizei Maßnahmen ergreift, damit sowas nie wieder passiert.

Mohammed

Aktuelle Studie: Hass auf Muslime steigt

Laut der aktuellen Autoritarismus Studie nahmen rechtsextreme Einstellungen in Deutschland in den letzten zwei Jahren ab, jedoch stieg der Hass auf Muslime.

Zufriedenheit mit der Demokratie ist gestiegen

Die Autoritarismus-Studien von Forschern der Universität Leipzig sind repräsentative Erhebungen zu autoritären und rechtsextremen Einstellungen in Deutschland. Sie werden seit 2002 alle zwei Jahre von einer Arbeitsgruppe der Universität Leipzig unter Leitung von Sozialpsychologen durchgeführt.

In Ostdeutschland stieg der Anteil der Menschen, die mit der verfassungsmäßigen Demokratie zufrieden sind, von 65 auf 90%. Der bundesweite Schnitt liegt bei 82%. Nichtsdestotrotz bleibt den Bürgern trotzdem das Gefühl, keinen politischen Einfluss zu haben, so Studienleiter Oliver Decker.

Bei den kürzlich veröffentlichten Ergebnissen der aktuellen Studie ist ein Anstieg der Zufriedenheit der Bürger mit der Demokratie in Deutschland zu verzeichnen. Zugleich stieg aber auch der Hass auf Muslime und Migranten. Interessanterweise sank das rechtsextreme Weltbild der Ostdeutschen von 20 auf 2 Prozent im Vergleich zu 2020. Somit sticht der Osten Deutschlands nicht mehr gegenüber dem Westen hervor, wie es der Studienleiter Elmar Brähler erklärte.

Muslime sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden

Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es jedoch bei der Ablehnung von Menschen, die als „anders“ empfunden werden. So möchten 46,6% der Menschen in Ostdeutschland, dass den Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland untersagt wird. In Westdeutschland sind es immerhin 23,6%. Außerdem sehen 40% der Ostdeutschen und 23% der Westdeutschen, dass Deutschland durch die vielen Ausländer überfremdet.

Weniger Kontakt zu Muslimen sorgt in der Regel für eine höhere Ablehnung

Die Autoren der Studie betonen aber, dass bei der Interpretation dieser Werte, der deutlich niedrigere Bevölkerungsanteil an Menschen muslimischen Glaubens in den ostdeutschen Bundesländern beachtet werden muss (Ost: 0,7 %–2,9 %, West: 4,4 %–10,8 %). Ausschlaggebend einer Erhöhung der Abneigung gegenüber Muslimen kann also nicht ein häufigerer Kontakt mit ihnen sein, vielmehr ist das Gegenteil der Fall.

Zwei wichtige Thesen aus der Vorurteilsforschung argumentieren ebenfalls mit Kontextfaktoren, um die Entstehung bzw. die Verbreitung von Vorurteilen zu erklären: die Kontakthypothese und die Threat-Hypothese. Bereits 1954 argumentierte Gordon Allport, dass der regelmäßige Kontakt zu einer Fremdgruppe Vorurteile gegenüber dieser reduzieren kann. Im Jahre 2006 konnten Forscher diese Kontakthypothese durch viele Studien bestätigen.

Insbesondere Vorurteile von besonders autoritären Menschen werden durch den Kontakt mit Fremdgruppen stark beeinflusst. Jedoch kommt es auf die Art und Weise des Kontaktes an. Ein positiver Kontakt mit Fremdgruppen verringert einerseits die Vorurteile der autoritären Personen besonders stark. Andererseits erhöht ein negativer Kontakt die Vorurteile auch viel höher als bei weniger autoritären Personengruppen. Hinzu kommt, dass autoritäre Personengruppen den Kontakt zu Fremdgruppen vermeiden und häufiger über den negativen Kontakt sprechen.

Eine andere Hypothese ist die Threat (Gefahr)-Hypothese. Diese argumentiert, dass eine große Fremdgruppe (in dem Fall Muslime) die Bedrohungswahrnehmung und damit indirekt die Vorurteilsneigung erhöhe. Zudem versucht dann die dominierende Bevölkerungsgruppe, dieser wahrgenommenen politischen, kulturellen oder kriminellen Gefahr durch Maßnahmen entgegenzuwirken.

Medien und Verhalten der Muslime spielen eine große Rolle bei der Entstehung von Vorurteilen

Die Medien spielen eine große Rolle dabei gewisse Stereotypen über Fremdgruppen in Umlauf zu bringen. Dadurch setzt sich dann ein gewisses Bild bei allen Menschen fest, die entweder wenig bis gar keinen Kontakt zu dieser Fremdgruppe haben und/oder die diesen Stereotyp durch das Fehlverhalten einiger Weniger dieser Fremdgruppe auf alle übertragen.

Dies bedeutet, dass die Fremdgruppe, in dem Fall die Muslime, durch ihr Verhalten und ihr gesellschaftliches Engagement, dieser falschen Wahrnehmung entgegenwirken muss. Außerdem muss man durch Aufklärung und Medienarbeit, der hiesigen Medienpropaganda entgegenwirken. Aber auch die Mehrheitsgesellschaft, darf sich nicht durch die Medien blenden lassen und sollte unvoreingenommen das Gespräch mit den Muslimen suchen und sich aus erster Hand ein Bild machen. Dafür eignet es sich beispielsweise eine lokale Moschee zu besuchen, oder einfach den Nachbarn (falls man einen hat) anzusprechen.

Muslime