Am Freitag entschied das Gericht in dem Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Verfassungsschutz und dem IZHamburg. Demnach seien wesentliche Aussagen im Verfassungsschutzbericht rechtswidrig. Die Aussage jedoch, dass es sich um eine extremistische Organisation des Islamismus handle, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei rechtlich nicht zu beanstanden.  

Innensenator Andy Grote: „Das IZH ist eine eindeutig extremistische und demokratiefeindliche Institution“

Der Hamburger Innensenator möchte das IZHamburg weiterhin sehr genau im Auge behalten. „Das Urteil zeigt, dass unser Verfassungsschutz im Kampf gegen den religiösen Extremismus gute Arbeit leistet“. Außerdem möchte er auch zukünftig alle rechtstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so wie sie es bei der Ausweisung des stellvertretenden IZH-Leiters getan haben.  Verfassungsschutzchef Torsten Voß begrüßt es, „dass das Verwaltungsgericht Hamburg unsere Einschätzung des IZH bestätigt hat“.

Jedoch gab das Gericht dem Verfassungsschutz nicht in allen Punkten recht. So darf beispielsweise der Satz, dass das IZH mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee in unterschiedlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport sorgt, nicht weiter verbreitet werden. Dieser Satz steht im aktuellen Bericht für das Jahr 2022.

IZHamburg wirft nach dem Urteil offene Fragen in den Raum

In einer aktuellen Pressemeldung des IZH zu dem Gerichtsurteil, betont das Zentrum, dass die Berichte für das Jahr 2022 sowie die der beiden Vorjahre aufgrund solcher Sätze nicht mehr haltbar sein, auch wenn viele Vorwürfe aus dem Bericht 2019 weggelassen wurden.

Der Verfassungsschutz habe die lange Verfahrensdauer genutzt, „um mit unbegründeten Behauptungen weiter rechtswidrig Stimmung gegen das IZH machen zu können“.

Es zeigte sich deutlich, so das IZH, „dass der Verfassungsschutz gerade für besonders schwerwiegende und konkrete Vorwürfe in seinem Bericht Belege schuldig geblieben ist“. Deswegen stelle sich die Frage, ob „eine staatliche Behörde, die nur wahre Tatsachen behaupten soll“, so handeln darf.

Da zu dem aktuellen Gerichtsurteil keine Urteilsbegründung vorliegt, kann das IZH dazu noch nichts sagen. Die Frage bleibt also offen, weshalb das Gericht, „trotz der Rechtswidrigkeit so zentraler Vorwürfe die Einordnung des IZH als „Organisation des Islamismus“ durch den Verfassungsschutz im Jahr 2019 billigt“.

Viele sehen dieses Urteil als erfolgreichen weiteren Schritt Richtung Schließung des IZH. Schließlich fehle nur noch die Unterschrift der Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die jahrelange Hetze der Politik und Medien zeigt die wahre Haltung nicht nur gegen das IZH. Jedes Zentrum und jede Gemeinde, welches nicht mit dem Zeitgeist gehen möchte wird früher oder später unter Druck gesetzt werden. Bei dem IZHamburg wird die vermeintliche Verbindung zum Iran als Ausrede genommen. Bei anderen Gemeinden werden es dann Gründe, wie Homophobie, Antisemitismus oder Ähnliches sein.  

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