In einem ARD-Tagesschaubericht hatte sich die Autorin dafür entschieden das Wort „Mutter“ mit „entbindende Person“ zu ersetzen. Damit wollte man jeglicher Diskriminierung aus dem Weg gehen. Es hagelte heftige Kritik.

Nach anhaltender Kritik, hat die Autorin den Begriff wieder geändert

In der Berichterstattung, in der die Autorin das Wort „Mutter“ ersetzte, ging es um einen Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums. Dieser soll dafür sorgen, dass nach der Geburt eines Kindes nicht nur die Mutter, sondern auch der zweite Elternteil Sonderferien bekomme.

„Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.“

Kurze Zeit später löste dieser Artikel eine Diskussion aus. Es ging so weit, dass sich die Tagesschau dazu entschied, die Formulierung zu ändern und wieder das Wort Mutter zu verwenden.

Im geänderten und mit einem Korrekturhinweis versehenen Online-Text steht jetzt:

„Zehn Arbeitstage sollen angestellte Partnerinnen oder Partner der Mutter künftig nach der Geburt freigestellt werden.“

Es gibt aber auch Stimmen für die ursprüngliche Verwendung, also „entbindende Person“. Diese Verwendung würde nur in diesem spezifischen Artikel aus gutem Grunde verwendet. Schließlich ginge es darum, dass nach der Geburt eines Kindes nicht nur die Mutter, die gerade entbunden hat, Anspruch auf freie Tage bekommt, sondern auch ihr Partner. Dieser kann in gleichgeschlechtlichen Beziehungen auch eine Partnerin sein. Und da sich in solch einer gleichgeschlechtlichen Beziehung beide Personen als Mutter fühlen dürften, hätte die Tagesschau-Autorin dieses berücksichtigt und deswegen das Wort Mutter ersetzt. Somit würde deutlich werden, dass nicht nur die gebärdende Frau einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, sondern auch die andere „Mutter“, sprich die Partnerin.

Nach dem Bundesgerichtshof ist eine „Mutter“ nur die Person, die ein Kind auf die Welt bringt

Vor kurzem hatte das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall die Beschwerde eines Transmannes zurückgewiesen. Dieser habe, nachdem das Bezirksgericht Schöneberg ihn als Mann anerkannt hatte, die Hormonbehandlung abgesetzt und wurde infolgedessen wieder fruchtbar. 2013 gebar der Transmann ein Kind. Er wünschte jedoch als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Stattdessen trug man ihn, mit dem zum damaligen Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen, als Mutter ein. Er klagte wegen Diskriminierung. Das Straßburger Gericht (EGMR) kam aber nun zum Schluss, dass eine schwerwiegende Diskriminierung nicht gegeben sei.

Eine Beschwerde bei dem Bundesgerichtshof war zuvor ebenfalls abgelehnt worden. Dieses ist nämlich der Auffassung, dass die Mutter eines Kindes die Person sei, die das Kind geboren hat. Außerdem sei das Grundgesetz nicht dazu verpflichtet, ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht zu schaffen, nach dem Vaterschaft und Mutterschaft als rein soziale Rollen gesehen und als rechtliche Kategorien abgeschafft würden.

Die Absurdität, die dieser Genderwahn angenommen hat, ist schwer zu glauben. Scheinargumente und persönliche Empfindungen werden angebracht, um das heilige Gerüst der Familie, bestehend aus einem Vater und einer Mutter, zu zerstören. Zum Glück gibt es noch einige wenige aufgeweckte Menschen und Leser, die sich sowas nicht gefallen lassen und an den natürlichen Konzepten, die Gott vorhergesehen hat, festhalten.

Mutter