Am Samstag, den 06.08.2022 kam es zu einer Koranverbrennung vor der Imam Ali Moschee in Hamburg. Sogenannte „Exiliraner“ haben den heiligen Koran zerrissen und einige Seiten verbrannt. Zudem wurde der heilige Prophet und seine Familie beleidigt. Es war eine angemeldete Demonstration, an der vielleicht zwanzig Personen teilgenommen haben. Die Polizei war ebenfalls anwesend, schaute aber bloß zu.

Koranverbrennung war eindeutig gegen das Gesetz

Die Koranverbrennung und Beleidigung der Heiligtümer des Islams stellt einen eindeutigen Strafbestand dar. Einerseits ist es eine Volksverhetzung gemäß §130 (StGB). Andererseits trifft der §166 (StGB), und zwar Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, ebenfalls zu. Trotzdem sah die Polizei keinen Grund einzuschreiten. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit werden solche Taten legitimiert. Dabei ist der Rahmen wo die Meinungsfreiheit beginnt und wo sie aufhört klar definiert. Beschimpfungen und Beleidigungen gegen den Islam, fallen ohne Zweifel unter das Recht der freien Meinungsäußerung. Hingegen sind Aussagen gegen Israel oder Menschen mit jüdischen Wurzeln immer antisemitisch. Hier hört dann auch das Recht auf freie Meinungsäußerung auf.

Ähnlich verhält es sich, wenn jemand die LGBTQ-Community öffentlich anprangert. Schnell kann es dann passieren, dass beispielsweise der Arbeitsplatz gefährdet ist, wie vor kurzem geschehen in Frankreich. In diesem Lichte ist es interessant zu sehen, dass die Demonstranten, die den Koran in Hamburg verbrannt haben, Regenbogenflaggen bei sich trugen. Dadurch signalisieren sie, dass sie diese Wertevorstellungen vertreten und bekommen so den Schutz der Unantastbarkeit.


Solch eine Aktion ist nicht der erste Angriff gegen den Islam und die Imam Ali Moschee

Bereits letztes Jahr im Juli wurde die Imam Ali Moschee, auch als blaue Moschee bekannt, durch Unbekannte, Opfer eines Farbanschlags. Dabei haben sie die Wände im Außenbereich mit islamfeindlichen Parolen und politischen Todesdrohungen beschmiert. Immer wieder organisiert ein und dieselbe Gruppe provokante Aktionen und hält diese dann vor der blauen Moschee ab. Der Staat gibt Muslimen in Deutschland das Gefühl, einer Religion zweiter Klasse anzugehören, die es nicht verdient, einen sonderlichen Schutz zu genießen. Während andere Religionsgruppen überaus geschützt werden und es bei solchen Angriffen gegen ihre Gotteshäuser, Sondersendungen im Fernsehen und Schlagzeilen auf der Titelseite gibt, müssen Muslime sich bei solchen Aktionen gegen eine Moschee mit einer kurzen und knappen Berichterstattung am Rande zufriedengeben. Das bedeutet, dass die Medien solche Nachrichten bewusst nicht verbreiten und ausfiltern.

Diese ungleichmäßige Behandlung und das Messen mit zweierlei Maß sorgt für eine große Unmut unter den Muslimen. Es müssen die Gesetze des Landes eingehalten werden. Wenn eine Gruppe von Menschen sich an die Gesetze halten muss, andere Gruppen aber Freipässe für ihr Verhalten bekommen, dann wird letztere sich immer mehr herausnehmen. Dadurch nimmt man in Kauf, dass solche Gruppen nicht nur heilige Bücher und heilige Gebäude schänden, sondern früher oder später auch Personen direkt angreifen.  


Buchverbrennung, Koranverbrennung