Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz mit interessanter Regelung vorgelegt

Entwurf für Selbstbestimmungsgesetz mit interessanter Regelung vorgelegt

Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz soll die bisher aufwendige Änderung des Geschlechtseintrags vereinfachet werden. In dem nun veröffentlichten Entwurf zu dem neuen Gesetz gibt es eine interessante Ausnahme.

Sonderregelungen im geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorhanden

Das Bundesjustiz- und -familienministerium hat ihren fertigen Entwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. In ihm sind einige Sonderreglungen und Klarstellungen unter anderem in Bezug auf Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, Strafvollzug und Quotenregelung vorhanden. Eine Regelung ist jedoch besonders interessant. Und zwar dürfen sich Männer im Verteidigungsfall nicht durch eine Änderung ihres Geschlechtseintrags von einer möglichen Einberufung entziehen, wenn der Antrag „in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird”. 

Nach dem Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und -rat. Ist das Gesetz durch, wird es möglich sein direkt beim Standesamt durch ein einfaches Verfahren das Geschlecht und den Vornamen selbst festzulegen. Die Änderung solle dann nach einer dreimonatigen Wartezeit gültig sein. Dabei rechnet das Familien- und Justizministerium mit etwa 4000 Fällen pro Jahr. Das Gesetz richte sich nämlich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre-Menschen, so die beiden Ministerien. Eine Änderung kann auch mehrmals durchgeführt werden, solange ein Abstand von einem Jahr zwischen jeder Änderung eingehalten wird.

Angst vor Eindringen in Schutzraum der Frauen nicht begründet

Viele äußerten ihre Befürchtungen, dass es Männern durch das neue Selbstbestimmungsgesetz einfacher fallen wird in den Schutzraum der Frauen einzudringen. Beispielsweise in Frauenumkleiden oder Frauengefängnisse. Jedoch tritt der Gesetzentwurf diesen Befürchtungen mit Klarstellungen entgegen. Denn durch das Gesetz entstehe kein Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Das private Hausrecht bleibe dementsprechend unberührt. Das bedeutet das Besitzer von Fitnessstudios oder Saunen für Frauen im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin selbst über den Zugang entscheiden. Jedoch weisen sie gleichzeitig auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hin.

“Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig.”

Etwas anders sehe es bei Haftanstalten aus. Hier dürfe sich die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Einer Verlegung in ein Frauengefängnis könnten Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener entgegenstehen.

Ebenso bleibt ein Transmann im Rechtsverhältnis zu seinem Kind eine Mutter. Jedoch könne man nachträglich in Geburtsurkunden die Bezeichnung „Vater“ oder „Mutter“ in „Elternteil“ ändern.

Kritik nicht nur von Gegnern des Gesetzes

Die AfD aber auch die CDU/CSU kritisieren das neue Gesetz. Allein der Name des Gesetzes suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. Aber auch Befürworter des Gesetzes haben einige Kritikpunkte. So kritisiert Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, dass man überhaupt an einen Kriegsfall gedacht hat. „Damit wird ein ganz neuer Grad der Militarisierung der Gesellschaft erreicht.“

Der Queerbeauftragte Sven Lehmann finde, dass der Entwurf an einigen Stellen verbessert werden müsse. So sei eine Wartezeit von 3 Monaten vor Inkrafttreten der Änderung zu lang. Außerdem kritisiert er den Verweis auf das Hausrecht im neuen Gesetz. Diese löse bei Betroffenen massive Ängste vor neuen Ausschlüssen aus. Ein Gesetz, welches bei den Menschen, die es schützen soll, Angst auslöst, müsse geändert werden.

In diesem Entwurf wird zu viel Spielraum gelassen, um eben doch beispielsweise in den Schutzraum der Frauen einzudringen. Wie beispielsweise der Hinweis auf das Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso die Verlegung in ein Frauengefängnis, welches auch willkürlich nach eigenem Ermessen entschieden werden könnte. Hauptsache man schließt alle Wege für Kriegsverweigerer. Hier ist die eigene Identitätsidentifizierung unerheblich. Das Selbstbestimmungsgesetz ist nur der Anfang. Die Gendercommunity wird ihre Anforderungen und Ansprüche stetig erhöhen. Sie versuchen jetzt schon durch verschiedene Mittel die nächste Generation für sich zu gewinnen. Die Hoffnung bleibt, dass es genug Menschen gibt, die sich dagegenstellen.    

 Selbstbestimmungsgesetz
Wie die Gender-Ideologie unsere Kinder manipuliert

Wie die Gender-Ideologie unsere Kinder manipuliert

Zweifelsohne leben wir in einem Teil der Welt, wo man den moralischen Zerfall der Gesellschaft, unter anderem durch die Gender-Ideologie, als fortschrittliches Denken propagiert. Die Ampel-Koalition hat mit ihren Zugeständnissen für die Queer– und Transcommunity einen politischen Weg eingeschlagen, den es so zuvor nicht gab.

Identitätskrise vorherbestimmt

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll es künftig auch Minderjährigen ab 14 Jahren erlaubt sein, ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern zu lassen. Stimmen die Eltern diesem Vorhaben des Kindes nicht zu, kann das Gericht deren Vormundschaft für die Änderung aussetzen. Mit 14 Jahren stecken die meisten Jugendlichen inmitten der Pubertät, die durch die Neuverknüpfung von Nervenzellen und dem Wandel im Hormonhaushalt nicht selten auch zu temporären Verhaltensänderungen und körperlichem Empfinden führt. Die Kinder in diesem Alter selbst über ihr Geschlecht entscheiden zu lassen und das sogar über den Willen der Eltern hinweg, spielt in ihre Identitätsentwicklung unweigerlich mit ein. Doch selbstverständlich erst nach einem „Aufklärungsgespräch“ mit dem Kind. So ist es nicht verwunderlich, dass Medien und Bildungsprogramme die Ideologie immer stärker vertreten.

Trans- und Queerinhalte erhalten Normalität in Kinderfilmen

Die Idee des dritten Geschlechts, oder homosexueller Beziehungen, hat längst auch Einzug in die Medienlandschaft – auch in die für Kinder bekommen. Im Dezember startet „Oskars Kleid“ in den deutschen Kinos. Der Film, der für Kinder ab 6 Jahren freigegeben ist, handelt von einem Jungen, der sich selbst als Mädchen wahrnehme, ein Kleid trage und sich Lili nenne. In der Beschreibung des Films heißt es: „Für Ben [der Vater] und seine kleine Familie ist Lilis Entscheidung der Beginn einer abenteuerlichen Reise und die Chance auf einen Neuanfang.“ Was für eine blumige Beschreibung für einen solchen unnatürlichen Wandel im Leben eines Kindes. Disney hat in einem Film ein homosexuelles Paar und auch im Film „Lightyear“, dem neuesten Ableger des Klassikers „Toy Story“, gibt es einen Kuss zwischen zwei Frauen zu sehen.

Eltern müssen gegen die Gender-Ideologie handeln

Es darf schlichtweg nicht sein, dass diese von oben veranlasste Ideologie ohne Einbeziehung der Eltern als Norm an die Kinder weitergegeben wird. Hiergegen müssen alle Eltern vorgehen, die nicht möchten, dass ihre Kinder durch das Konzept der Vielgeschlechtlichkeit in so jungen Jahren schon verwirrt werden. Es ist enorm wichtig darauf zu achten, was die Kinder sich ansehen. Wenn man nicht möchte, dass die Kinder bereits in jüngsten Jahren mit dieser Ideologie in Kontakt kommen, sollte auch das Umfeld dementsprechend ausgewählt sein. Dies beginnt Beispielsweise schon bei der Auswahl der Kindertagesstätte.

Bestenfalls informiert man sich noch vor der Anmeldung des Kindes über die Durchsetzung der Idee der Vielgeschlechtlichkeit in der entsprechenden Kita. Falls eine aktive Gender-Agenda betrieben wird, kann das Kind in eine andere Kita gehen. Auch, wenn es einen erheblichen Mangel an freien Kitaplätzen gibt, wird man diese Entscheidung im Nachhinein nicht bereuen. Finden Eltern beispielsweise durch die Kinder heraus, dass eine solche Gender-Agenda in der Kita durchgesetzt wird, sollten sie ohne zu zögern mit der Leitung und mit anderen Eltern ins Gespräch kommen und einfordern, dass die Kinder in solch jungen Jahren nicht mit Inhalten verwirrt werden, die sie nicht verstehen. Aufklärung ist Sache der Eltern und bedarf einer gewissen geistlichen Reife des Kindes.

Wichtig ist, dass wir diejenigen sind, die die unterschiedlichen Geschlechter – Mann und Frau – unseren Kindern erklären und vermeiden, dass Verfechter der Ideologie bereits im Kleinkindalter unsere Jüngsten manipulieren. Wir werden in Deutschland nicht drumherum kommen, unseren Kindern das Konzept der Vielgeschlechtlichkeit zu erklären. Jedoch sollten sie geistig soweit sein, zu erkennen, dass es keine Idee ist, die ohne weiteres mit der menschlichen Moral vereinbar ist.

Gender





Transgender-Frau schwängert zwei Mithäftlinge

Transgender-Frau schwängert zwei Mithäftlinge

Ein 27-jähriger Mann namens Demi Minor identifiziert sich als Frau. Deswegen darf er seine Haftstrafe in einem Frauen-Gefängnis in New Jersey/USA absitzen. Dort hat die Transgender-Frau aber zwei Mitgefangene geschwängert. Daraufhin wurde Demi Minor in ein Jugendgefängnis für Männer verlegt.

Aufenthalt im Frauengefängnis war durch ein im Jahre 2021 erlassenes Gesetz möglich

Der Aufenthalt im Frauengefängnis ist für Transgender-Personen in New Jersey erst seit 2021 möglich. Seitdem haben Transgender-Personen nämlich die Wahl zu entscheiden, ob sie in ein Männer- oder Frauengefängnis wollen. Als Demi Minor mit 16 Jahren ihren Pflegevater erstach, war sie noch ein Junge. Er soll ihn damals sexuell missbraucht haben. Heute sieht sich Demi Minor jedoch als Frau. Deswegen soll die 30 Jahre lange Haftstrafe, wegen Totschlags, in dem einzigen Frauengefängnis in New Jersey abgesessen werden.

Auf dem Weg zum Jugendgefängnis versuchte die Transgender-Frau sich das Leben zu nehmen

Bereits auf dem Weg versuchte die Transgender-Frau sich im Gefangenentransport zu erhängen. Die Entscheidung zur Verlegung sei ungerecht. Natürlich gibt es von außen Unterstützung gegen die Entscheidung der Verlegung. Demi Minor selbst äußerte sich und sagte, “Sie haben mein Recht auf Sicherheit und Freiheit von sexueller Belästigung verletzt, indem sie mich in eine der gewalttätigsten Jugendstrafanstalten gesteckt haben.”

Situation im Jugendgefängnis sei unzumutbar für die Transgender-Frau

Demi Minor wird laut eigener Aussage im neuen Gefängnis von den Insassen und Wärtern ständig beleidigt. Mehrfach würden die falschen Pronomen verwendet werden. Die Transgender-Frau findet, dass das ein Skandal sei. Außerdem gibt es weder Klimaanlage, noch Kabelfernseher im neuen Gefängnis. Auch eine LGBTQ-Gruppe sucht Demi Minor dort vergebens. Der Staat nehme in Kauf, dass Demi Minor irreparable psychische Schäden zugefügt werden.

Seit 2020 identifiziert sich Demi Minor als Frau

Interessanterweise identifiziert sich die Transgender-Frau erst seit 2020 als Frau. Ein leichter Widerspruch lässt sich zu der folgenden Aussage von Demi Minor nicht leugnen: “Ich weiß nicht, wie es ist, als Mann zu leben, und ich weigere mich, jemals wieder zu solchen Gewohnheiten oder Verhaltensweisen zurückzukehren”.

Individuelle Identifikationen beeinflussen die Mehrheitsgesellschaft

Wie so oft auch ist die USA uns gesellschaftlich gesehen um einige Jahre voraus. Eigentlich eine Chance für uns, denn wir können von weitem beobachten, welche Auswirkungen gewisse Gesetze auf die Gesellschaft haben. Das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland und die Entscheidung, in welches Gefängnis Männer kommen, die sich als Frau identifizieren, wird in Zukunft, auch bei uns, zu solchen Schlagzeilen führen.

Der Schutzraum der Frau wird immer weiter eingegrenzt. Die Entscheidung einiger weniger, die sich als Mann oder Frau identifizieren, obwohl sie biologisch dem anderen Geschlecht zugehören, beeinflusst die Mehrheitsgesellschaft. Es wird ihnen aufgezwungen ihre Sprache gendergerecht anzupassen, ihre Schutzräume aufzugeben, Unisex-Toiletten an den Schulen zu tolerieren und jeden Lebensstil gutzuheißen. Ansonsten drohen gesellschaftliche Nachteile, wie die Kündigung vom Arbeitsplatz oder dem Abstempeln als Rassist und rückständiger Mensch. Wie weit wird dieser Wahn noch gehen und wie viel soll in einer vermeintlichen Demokratie die Mehrheit noch von ihrer Privatsphäre und Freiheit einbüßen?

Transgender-Frau
Auf dem Bild ist Demi Minor zu sehen © Montage: 123rf/Sergey Novikov, Twitter/justice4demi
Selbstbestimmungsgesetz – die selbstbestimmte Zerstörung

Selbstbestimmungsgesetz – die selbstbestimmte Zerstörung

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das vierzig Jahre alte Transsexuellen-Gesetz (TSG). Dann ist es möglich einmal im Jahr seinen Geschlechtseintrag direkt beim Standesamt zu ändern. Dies war bis dato nicht so einfach möglich. Über die Änderung entschied ein Gericht. Diesem musste unter anderem ein Gutachten von zwei Sachverständiger, “die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind”, vorliegen.

Dies soll für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich sein. Doch falls die Eltern nicht zustimmen sollten, kann sich das Familiengericht einschalten und ggf. zu Gunsten des Kindes entscheiden. Dann wird der Änderung gegen den Willen der Eltern zugestimmt.

Eine Vielzahl an Problemen entstehen durch das Selbstbestimmungsgesetz

Durch das Selbstbestimmungsgesetz entstehen gleich mehrere Probleme, die nach und nach zum gesellschaftlichen Verfall führen. Es kann sehr leicht eine willkürliche Angelegenheit werden, in der jeder Einzelne aus einer Laune heraus seinen Geschlechtseintrag ändern lässt. Auf diese Weise verschafft man sich gewisse gesellschaftliche Vorteile, die bislang dem anderen Geschlecht vorbehalten waren. Beispielsweise die Teilnahme an Sportwettkämpfen des anderen Geschlechts, wie dem Gewichtheben der Frauen. Auch wenn der Sportverband im Endeffekt über die Teilnahme entscheidet, so stellt bloß die Möglichkeit der Teilnahme, allein aufgrund des veränderten Geschlechtseintrags, ein Problem dar.

Die Desensibilisierung für diese Thematik schritt schleichend, doch nun immer aggressiver voran. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass zukünftig, jeder selber entscheidet, ob er bei den Frauen teilnehmen möchte oder bei den Männern. Die Sportverbände werden aus Angst vor dem gesellschaftlichen Druck nachgeben. Dies wird dann dazu führen, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, dass die „ehemaligen“ Männer den Frauen alle Titel wegnehmen und neue nicht erreichbare Rekorde aufstellen werden.   

Es bleiben noch andere offene Fragen. Dazu gehört die Frage in welches Gefängnis ein Mann kommt, der sich als Frau im Standesamt eintragen lässt und eine Straftat begeht. In Deutschland ist die Sachlage zu diesem Thema noch nicht eindeutig geklärt. Die Schutzräume der Frauen werden jedoch nach und nach aufgelöst.

Das Recht der Eltern auf unabhängige Erziehung wird immer mehr vom Staat eingegrenzt

Der Eingriff des Staates in die Erziehungshoheit der Eltern stellt ebenso ein großes Problem dar. Dies sorgt für eine Unsicherheit der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder, in der sie nicht mehr alleine über das Wohl ihrer Kinder entscheiden können. Sind es sie, die ihr Kind am besten kennen und dementsprechend für ihr Wohl entscheiden sollten.

Der Staat erhebt den Anspruch gegen den Willen der Eltern der Entscheidung des Kindes zuzustimmen. Somit wird eine weitere Tür in Richtung gesellschaftlichen Verfall geöffnet. Eltern wird damit indirekt gedroht sich an den moralischen Regeln des Staates zu halten und den Kindern freien Lauf zu gewähren, ansonsten zwingt der Staat sie dazu. Das führt dazu, dass die Eltern sich nicht mehr trauen werden, ihre Entscheidung durchzusetzen. Aus Angst davor der Staat könne eingreifen und im schlimmsten Fall ihnen sogar die Kinder wegnehmen, da die Kinder bei den eigenen Eltern nicht mehr „sicher“ sind.  Dies ist nur ein weiterer Stein der die Schutzmauer der Familie und somit der Gesellschaft zerstören soll.

Selbstbestimmungsgesetz
„Can`t can“ (englisch= „nicht können (durchgestrichten), können“)