Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Messerattacken in Berlin auf 3317 Fälle gestiegen (2021: 2777). Dabei haben viele der Angreifer einen deutschen Namen.
Viele Politiker fragen nach Messerattacken oft nach den Vornamen der Täter
Durchschnittlich neun Messerattacken pro Tag gibt es nach der oben genannten Statistik in Berlin. Oft fragen Politiker, seien sie von der Afd, CDU oder einer anderen Partei nach den Vornamen der Angreifer. Solch eine Anfrage gab es auch bei den Randalen in der Silvesternacht. Die CDU-Fraktion hatte nach den Vornamen gefragt, um feststellen zu können, ob Angreifer mit deutschem Pass migrantische Wurzeln haben. Denn wenn in einer Statistik gesagt wird, dass es unter den Angreifern Deutsche gibt, gehen sie stets davon aus, dass das keine „echten“ Deutschen sind, sondern Migranten mit deutschem Pass. Dadurch hätten sich dann die Vorurteile bestätigt.
Nach der Anfrage, gab es auch Kritik und den Vorwurf des Rassismus aus dem linken politischen Lager. Anders als bei der Silvesternacht, gibt es bei der aktuellen Statistik jedoch keine Bedenken, die Vornamen zu nennen. So sagt Thilo Cablitz, Sprecher der Innenverwaltung:
„Seit mehreren Jahren gehen schriftliche Anfragen von Parlamentariern zu Messerangriffen ein. Rechtliche Gründe, die der Benennung der Vornamen entgegenstehen, liegen nicht vor. Silvester gab es deshalb keine Auskunft, weil es möglich gewesen wäre, wegen der Örtlichkeit und der kleinen Täteranzahl die Personen zu identifizieren.“
Nationalität der Angreifer sollte bei der Bekämpfung von Straftaten keine Rolle spielen
Die häufigsten Vornamen der Angreifer lauten: Christian (9), Nico, Ali (je 8), Mohamed, Marcel, Michael (je 7).
Die Nationalitäten der Messer-Tatverdächtigen in der Jahres-Bilanz: 1194 Deutsche, 158 Türken, 114 Syrer, 80 Polen, 65 Bulgaren, 55 Afghanen, 52 Rumänen. Von den deutschen Tatverdächtigen hatten 51 auch noch einen türkischen und 18 einen libanesischen Pass.
Unter den 30 häufigsten Vornamen fand sich 2021 keine einzige weibliche Täterin und 2022 nur eine: Nicole, dafür aber gleich viermal. Unter den 30 häufigsten Vornamen finden sich neun mit einem arabischklingenden Namen.
Ziel der häufigen Anfrage der Vornamen der Täter ist es, wie bereits erwähnt, die bereits bestehenden Vorurteile weiter auszubauen und zu verbreiten. Dadurch schafft man eine Atmosphäre des Misstrauens. Jeder Bürger mit einem Namen aus einer bestimmen Region wird es dann automatisch schwerer haben, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Sei es bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Wohnung.
Diese Statistik zeigt deutlich, dass Straftaten von Menschen aus aller Welt verübt werden. Statt sich auf eine Nation festzubeißen, um seine eigene Agenda durchzusetzen, wäre es sinnvoller die wahre Ursache, die nicht herkunftsbedingt ist, zu ergründen, um Präventivarbeit zu leisten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ab März 2026 ist es in der katholischen Kirche in Deutschland offiziell erlaubt Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare abzuhalten. Der Vatikan kritisiert zwar diese Entscheidung, relativiert aber im selben Atemzug die Sünde der Homosexualität. Diese Relativierung findet sich leider teilweise auch bei islamischen Aktivisten wieder.
Segensfeiern für homosexuelle Paare ist ein Prüfstein für die Veränderungsfähigkeit der katholischen Kirche.
Bei der Synodalversammlung in Frankfurt am Main hat man einer Reform für offizielle Segensfeiern für homosexuelle Paare zugestimmt. Von den 202 Versammlungsmitgliedern stimmten 176 dafür. Nur 14 waren dagegen, der Rest enthielt sich. Die drei Jahre bis zu der offiziellen Einführung sollen für die Erstellung von Formularen und der liturgischen Form der Zeremonie genutzt werden.
Diese Reform diente auch dazu die Veränderungsfähigkeit der katholischen Kirche in Deutschland zu prüfen. Zwar gibt es bereits in vielen Gemeinden diese Segensfeiern, jedoch finden sie bis dato in einer kirchenrechtlichen Grauzone statt. Dies kritisierten vieler der Synodalen. Auch sollen wiederverheiratete Geschiedene gesegnet werden können.
Vatikan kritisiert Kirchensegnungen
Bereits 2021 hatte der Vatikan klargestellt, dass es nicht erlaubt sei, homosexuelle Partnerschaften zu segnen. Als Grund nannte der Vatikan, dass solche Verbindungen „nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden“ könnten.
Diejenigen, die den Antrag ablehnten, begründeten dies damit, dass es unterschiedliche Positionen diesbezüglich innerhalb der Weltkirche gibt. In Afrika seien die Katholiken strikt dagegen, so etwa der Delegierte Emeka Ani.
In Belgien erfolgte bereits die Einführung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. Der Antwerpener Bischof Johan Bonny erklärte, dass man sich informell mit dem Vatikan und Papst Franziskus abgestimmt hatte. Der Papst soll nur zu ihm gesagt haben: „Das ist Ihre Sache“. Es sei ihm nur wichtig gewesen, dass alle Bischöfe dahintergestanden hätten.
Papst Franziskus relativiert die Sünde der Homosexualität und betet für die Arbeit einer katholischen LGBTQ Gruppe
Die Kritik des Vatikans ist nach den aktuellen Aussagen des Papstes nur schwer anzunehmen. In einem Interview äußerte er sich über die Homosexualität und entkriminalisierte diese. Es sei zwar eine Sünde, aber ebenso sei es eine Sünde, keine Nächstenliebe zueinander zu haben. Daraufhin hat ihm „Outreach“ , eine „LGBTQ Catholic Resource“ Vereinigung, drei klärende Fragen gestellt, auf die er handschriftlich auf Spanisch antwortete.
Hier relativierte er die Sünde der Homosexualität, dass in der christlichen Lehre jeder außereheliche Geschlechtsakt eine Sünde ist. Am Ende seiner Mitteilung betete er für die Arbeit von „Outreach“. Der Papst betet für eine Arbeit, die nach christlicher Lehre unmoralische Werte vertritt und verbreitet.
Dies ist ein Hauptproblem, welches sich bei mittlerweile vielen Vertretern der drei abrahamitischen Weltreligionen finden lässt. Erst relativiert man die Sünde der Homosexualität, als sei es nur eine Sünde wie jede andere, bzw. nur eine Sünde im Kontext der unehelichen Beziehung. Nach weiteren Zugeständnissen kommt es dann früher oder später zu Akzeptanz oder noch schlimmer zur Förderung. In der katholischen Kirche ist man bereits sehr weit fortgeschritten. In islamischen Kreisen, hört man oft relativierende Aussagen.
Dabei haben alle drei Weltreligionen ein ganz striktes Urteil bezüglich der ausgelebten Homosexualität, an der auch kein ernstzunehmender Theologe zweifeln würde. Der gesellschaftliche Druck und die Politik lassen aber mittlerweile immer mehr Vereinigungen und Institutionen einknicken. Es bleibt zu hoffen, dass es weiterhin genug standhafte Gläubige der monotheistischen Religionen geben wird, die sich gegen diesen schändlichen und gesellschaftszerstörenden Lebensstil positionieren und nicht von ihren wahren Überzeugungen abweichen.
Die Nachfrage nach einer islamischen Bestattung in Deutschland steigt stetig. Jetzt ist ein ernstzunehmender Platzmangel auf den Berliner Friedhöfen entstanden, der dazu führen wird, dass bald 1 Jahr lang keine islamische Bestattung mehr stattfinden kann.
Muslimische Grabflächen auf dem Landschaftsfriedhof in Gatow/Spandau füllen sich schnell
Durch die hohe Nachfrage nach einer islamischen Bestattung auf dem Landschaftsfriedhof in Gatow wird man laut Spandaus Bau- und Umweltstadtrat Thorsten Schatz (CDU) letztmalig am 24. März Termine für Bestattungen nach islamischem Ritus annehmen können. Dies schrieb er der islamischen Föderation, die als Dachverband 17 Moscheevereine mit verschiedenen Hintergründen vertritt. Ab dem 7. April könne dann der Bezirk Spandau für „voraussichtlich ein Jahr keine weiteren Nutzungsrechte für Bestattungen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow mehr erteilen“, so der Stadtrat. Bis dahin werden voraussichtlich alle Grabstellen belegt sein. Dies bedeutet faktisch ein Stopp für Bestattungen nach islamischem Ritus im Land Berlin, sollten keine alternativen Flächen gefunden werden.
Der Friedhof am westlichen Stadtrand ist seit Jahren fast der einzige Ort für muslimische Beerdigungen in Berlin. Dabei kommt nur jeder zehnte der dort bestatteten Muslime aus Spandau. Somit übernimmt der Friedhof eine Aufgabe für das gesamte Land Berlin. Die Friedhöfe in der Innenstadt sind bereits gefüllt oder reserviert.
Derzeit lässt das Erzbistum auf dem katholischen Alten St. Michael-Friedhof an der Hermannstraße in Berlin Neukölln zusätzliche Flächen für Muslime herrichten. In der Gegend gibt es inzwischen deutlich mehr verstorbene Muslime als Katholiken. Lange dürften die Flächen jedoch nicht reichen.
Die Idee den Friedhof in Gatow zu erweitern sei auch nicht einfach umsetzbar. Einerseits fehle das Geld vom Senat. Andererseits steht der Artenschutz einer Vergrößerung entgegen. Dieses Problem ist nicht erst seit gestern bekannt. Seit zehn Jahren warnt Spandau, dass Gatow nicht unbegrenzt erweiterbar sei, schreibt Schatz. Bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Herbst 2021 schrieb er einen „Brandbrief“ an die zuständige Senatsumweltverwaltung von Senatorin Bettina Jarasch (Grüne). Die Warnungen seien aber ungehört geblieben.
Die Zahl der Überführungen der Muslime in ihre alte Heimat sinkt stetig
Immer wenige Familien lassen ihre Verstorbenen, wie früher üblich, in die alten Heimatländer überführen. Dies ist ein gutes Zeichen dafür, dass die Muslime sich hier auch wirklich heimisch fühlen. So sehr, dass sie Deutschland als ihre letzte Ruhestätte auswählen. Berlin, wo 250.000-300.000 Muslime leben, hat dies bereits 2010 erkannt und früher als andere Bundesländer die Sargpflicht aufgehoben. Muslime beerdigen die Verstorbenen nämlich nur in ein Leichentuch gewickelt. Außerdem müssen Verstorbene sehr viel schneller begraben werden als in Deutschland üblich. Zudem sind Urnenbestattungen untersagt, was den Flächenbedarf erhöht. Außerdem müssen die Gräber Richtung Mekka ausgerichtet sein.
Durch die einfachere Möglichkeit hier begraben zu werden und das verstärkte Heimatsgefühl der Muslime, erhöht sich der Grabbedarf stetig. 2010 schätzte die Senatsverwaltung letztmals den Anstieg der Sterbefälle unter Muslime. Bis zu 2400 Sterbefälle im Jahr 2030 und 3100 im Jahr 2040. Der Flächenbedarf für die Gräber würde sich gegenüber der aktuellen Lage in weniger als 20 Jahren verfünffachen.
Berliner Bürgerplattformen rufen zu einer Kundgebung auf
Um auf den Mangel an muslimischen Friedhöfen aufmerksam zu machen, rufen die Berliner Bürgerplattformen, am 3. Februar 2023, zu einer Kundgebung auf den Friedhöfen am Columbiadamm auf. Die Berliner Bürgerplattformen erreichen durch direkte Beziehungen ca. 100.000 Berliner. Dadurch stellen sie einen ernstzunehmenden Partner für Politik, Verwaltung und Wirtschaft dar.
Währenddessen teilte die Senatsumweltverwaltung mit, dass drei Friedhöfe 2023 neue Grabfelder für Muslime öffnen wollen. Die Friedhofsträger würden zu gegebener Zeit darüber informieren. Nur sie oder eben die Bezirke für die städtischen Friedhöfe könnten entscheiden, ob sie Grabflächen für Muslime anbieten wollten. Dies muss jedoch zeitnah geschehen und auch den Bedarf decken, um die angekündigten Engpässe zu vermeiden.
Das mit am meisten gehypte Internet-Tool ist aktuell die künstliche Intelligenz, das Chat GPT.
Was ist das? Das „Chat Generative Pre-trained Transformer“ des US-Startups OpenAI ist seit dem 30. November frei und kostenlos für alle zugänglich. Diese künstliche Intelligenz führt Gespräche und schreibt Texte wie eine andere Person. Gefüttert wurde die künstliche Intelligenz mit Informationen und Daten bis zum Jahr 2021. Aktuelle politische Themen wie der Ukraine Krieg existieren daher nicht in dem Programm.
Der Chat kann Gedichte schreiben, Hausarbeiten erledigen, Texte zusammenfassen, Dinge programmieren und Antworten zu allen möglichen Themenbereichen bereitstellen.
Der Bot erklärt immer wieder, dass er keine eigene Meinung vertritt. Der Zusammenhang zur woken Einstellung des Bots ist jedoch unverkennbar.
Ein Investor war Elon Musk, der mit tesla nun jedoch eine eigene KI programmiert. Ein weiterer Hauptinvestor ist Microsoft, sie versprechen sich damit einen nicht unbeträchtlichen Marktanteil für ihre Suchmaschine.
Bisher gibt es natürlich noch viele Probleme und falsche Informationen vom KI. Die KI soll sich aber im Laufe der Zeit immerw eiter verbessern und dazu lernen.
Heute interessiert uns die Rolle der Frauen im Islam und in Europa. Was kann uns die künstliche Intelligenz dazu sagen, was ist die Haltung der Intelligenz dazu?
Inwiefern wurden Frauen im 18Jh, 19Jh und 20 Jh in Europa unterdrückt
Frauen in Europa wurden im 18. 19. und 20. Jahrhundert in vielerlei Hinsicht unterdrückt. Einige der wichtigsten Formen der Unterdrückung waren:
Bildung: Frauen hatten oft nur begrenzten Zugang zu Bildung und waren von höheren Bildungseinrichtungen ausgeschlossen.
Arbeit: Frauen hatten oft nur begrenzte Möglichkeiten, außerhalb des Haushalts zu arbeiten und wenn sie arbeiteten, waren sie oft schlechter bezahlt als Männer.
Rechtliche Unterdrückung: Frauen hatten oft weniger Rechte als Männer, insbesondere in Bezug auf Eigentum, Erbschaft und politische Beteiligung.
soziale Unterdrückung: Frauen wurden oft von gesellschaftlichen Normen und Erwartungen unterdrückt, die besagten, dass ihre Hauptaufgabe die Hausarbeit und die Pflege der Familie war.
sexuelle Unterdrückung: Frauen wurden oft als moralisch und sexuell unterlegen betrachtet und sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung waren ihnen oft verwehrt.
Im Laufe der Zeit gab es jedoch auch Fortschritte in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter in Europa. Es gab Frauenbewegungen und soziale Reformen, die dazu beigetragen haben, die Rechte von Frauen zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Welche Rechte haben die Frauen im Islam?
Die Rechte von Frauen im Islam sind ein komplexes und kontroverses Thema. In den meisten islamischen Ländern gibt es traditionelle Vorstellungen und Praktiken, die die Rechte von Frauen einschränken, wie z.B die Idee das Frauen unter der Vormundschaft von Männern stehen.
Laut der islamischen Lehre haben Frauen jedoch das gleiche Recht auf Bildung und Arbeit wie Männer. Sie haben auch das Recht auf Eigentum und Erbschaft und haben das Recht, eigene Verträge abzuschließen und Zeugnisse abzugeben. Im Gegensatz zu einigen anderen Religionen, ist die Eheschließung im Islam ein gegenseitiger Vertrag zwischen Mann und Frau, und die Ehefrau hat das Recht auf Unterhalt und ein eigenes Vermögen.
Allerdings gibt es auch viele Interpretationen und Auslegungen des Islam, die zu einer Unterdrückung der Rechte von Frauen führen können. In vielen islamischen Ländern werden Frauen noch immer diskriminiert und benachteiligt, insbesondere in Bezug auf Bildung, Arbeit und politische Beteiligung. Es gibt auch Praktiken wie die Zwangsehe, die die Rechte von Frauen einschränken.
Es ist wichtig zu betonen, dass die islamische Lehre die Gleichstellung der Geschlechter unterstützt und diskriminierende Praktiken ablehnt. Es gibt auch viele Muslime, die sich für die Rechte von Frauen einsetzen und für eine progressivere Auslegung des Islams arbeiten.
Da der Islam eine alte Religion ist, hatte die Frau im Islam also mehr Rechte als Frauen zur selben Zeit in Europa, wie kann das sein?
Es ist wahr, dass der Islam eine sehr alte Religion ist und dass die Rechte von Frauen im Islam zu einer Zeit, als die Rechte von Frauen in Europa begrenzt waren, tatsächlich fortschrittlicher waren. Zum Beispiel gab es im frühen Islam das Recht auf Bildung und Arbeit für Frauen, und die Eheschließung war ein gegenseitiger Vertrag zwischen Mann und Frau, was in vielen europäischen Ländern zur selben Zeit nicht der Fall war.
Allerdings ist es auch wichtig zu beachten, dass die Rechte von Frauen im frühen Islam in vielen Fällen von den tatsächlichen Praxissen und den traditionellen Normen abwichen, die in den islamischen Gesellschaften geherrscht haben. In vielen islamischen Ländern wurden Frauen aufgrund von traditionellen Vorstellungen und Praktiken benachteiligt und diskriminiert. Es gibt auch viele Interpretationen und Auslegungen des Islam, die die Rechte von Frauen einschränken.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Rechte von Frauen sowohl im Islam als auch in Europa von vielen Faktoren beeinflusst werden, wie z.B. von kulturellen und gesellschaftlichen Normen, politischen und wirtschaftlichen Umständen und individuellen Erfahrungen. Es gibt keine pauschale Aussage darüber, ob die Frauen im Islam mehr oder weniger Rechte hatten als die Frauen zur gleichen Zeit in Europa.
Interessant, einen Teil der Wahrheit so von einer künstlichen Intelligenz zu lesen. Es ist natürlich klar, dass nicht alle vorgeschriebenen Rechte von allen umgesetzt werden, wie es sein soll. Das beste Beispiel dafür ist der bis heute geltende eklatante Lohnunterschied zwischen arbeitenden Männern und Frauen in Deutschland.
Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert die sinkende Bereitschaft der Bürger für eine Organspende im Falle des (Hirn-)Todes. Deswegen möchte er dies ändern und die sogenannte Widerspruchslösung einführen.
Zahl der Menschen, die sich für eine Organspende entscheiden sinkt
Der Bundesgesundheitsminister beklagt, dass die Deutschen nicht genug Organe spendeten. Entweder seien sie nicht bereit dazu, oder es wurde nicht nachweislich festgehalten, sodass man keine Organe entnehmen darf. Im vergangenen Jahr spendeten 869 Menschen nach ihrem Tod. 2021 waren es noch 933. Nun möchte der Gesundheitsminister entgegenwirken und die sogenannte Widerspruchslösung einführen. Das bedeutet, dass alle Bürger automatisch zu Organspendern werden, es sei denn, sie widersprechen zu Lebzeiten ausdrücklich. Falls man also nicht widersprechen sollte, oder es einfach vergisst und schleifen lässt, bleibt man Organspender.
In den meisten europäischen Ländern greift diese Regel bereits schon. Bereits im Jahre 2020 scheiterte der Plan der Widerspruchslösung im Bundestag. Die Organspende solle freiwillig bleiben, aber stärker beworben werden.
Häufig kommt es zu Fehlern bei der Hirntoddiagnose
Der Hirntod gilt in Deutschland neben dem Herztod als der Tod des Menschen. Nach dem Transplantationsgesetz ist jedoch der Hirntod eine unabdingbare Voraussetzung für eine Organspende. Einem Herztoten werden keine Organe entnommen. Es gibt in Deutschland strenge Richtlinien, um den Hirntod eindeutig festzustellen. Unter anderem muss er von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Fehldiagnosen. So wertete man 224 Hirnprotokolle zwischen 2000 und Ende 2005 aus. In 70 Fällen konnte man Fehler bei der Hirntoddiagnose feststellen. Beispielsweise wurde eine Hirntoddiagnostik durchgeführt, obwohl der Patient Schlaf- oder starke Schmerzmittel bekommen hatte. Solche Wirkstoffe können einen Hirntod nur vortäuschen. Die Fehler konnten damals rechtzeitig behoben werden.
Eine weitere Ursache für die falsche Ausstellung von Totenscheinen ist die unzureichende Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen. Im Jahre 2014 nannte die Süddeutsche Zeitung einen Fall eines Kleinkindes, bei dem Organe für die Transplantationsmedizin entnommen worden seien, ohne dass der Hirntod richtig diagnostiziert worden sei. In anderen Fällen konnte man die Organentnahme noch rechtzeitig verhindern.
Lauterbach kaschiert mit seinem Vorschlag nur das eigentliche Problem
Rund 8500 Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. Damit sich mehr Menschen dazu bereit erklären ihre Organe zu spenden, müsste eine bessere Aufklärung und Werbung stattfinden. Das setzt eine höhere Investition in das Gesundheitssystem und eine Entlastung des Personals voraus. Scheinbar möchte also Lauterbach statt sich intensiver um die eigentliche Problematik – und zwar das überlastete Gesundheitssystem – zu kümmern, dies lieber weiterhin gekonnt ignorieren und sich um die weitere Einschränkung der eigenen Entscheidung der Bürger kümmern, oder komische Empfehlungen für den Alkoholkonsum tätigen. Im islamischen Recht gibt es übrigens eine rege Debatte darüber, ob und wann Organe gespendet werden dürfen und ob der Hirntod dafür ausreicht, die lebenserhaltenden Maschinen abschalten zu dürfen.
Tausende Menschen demonstrieren gegen die Abbaggerung des Dorfes Lützerath in NRW. Dabei schreckt die Polizei nicht davor zurück Gewalt in Form von Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfer anzuwenden.
Demonstrationen in Lützerath richten sich gegen den Energiekonzern RWE
Seit Mittwoch räumt die Polizei das von Aktivisten besetzte Dorf. Grund ist das Kohlevorkommen unter der Erde in Lützerath, den der Energiekonzern RWE abbauen möchte.
Scheinbar eskalierte die Situation vor Ort jedoch, sodass die Polizei Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die Demonstranten einsetzte. Außerdem haben sie sogenannte Mehrzweckstöcke gegen Vermummte eingesetzt, die versucht hätten, eine Polizeikette zu durchbrechen. Per Lautsprecher drohte die Polizei mit dem weiteren Einsatz von Wasserwerfern sowie körperlicher Gewalt, sollten die Aktivisten den Platz nicht räumen.
Zuvor waren die Klima-Demonstranten bei einer Kundgebung aufgefordert worden, bis nach Lützerath vorzudringen. Einige Vermummte hielten sich am Rande des Tagebaus auf. Dabei seien auch Feuerwerkskörper und Schlamm in Richtung der Einsatzkräfte geflogen.
Währenddessen zeigt sich der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach entsetzt, dass hunderte Demonstranten sich unmittelbar an die Kante des Braunkohletagebaus stellen und somit ihr Leben gefährden. Der Aufenthalt sei nun aber gefährlicher als ohnehin schon, da der Boden durch den Dauerregen aufgeweicht sei.
Klimaaktivistin Greta Thunberg spricht den Demonstranten in Lützerath Mut zu
Auch die bekannte Klimaaktivistin Greta Thunberg richtet sich an die Demonstranten und spricht ihnen Mut zu.
„Lützerath ist noch da, und solange die Kohle noch in der Erde ist, ist dieser Kampf nicht zu Ende“, sagte sie vor einer großen Menschenmenge. Sie bezeichnete auch die Menschen, die in den Baumhäusern sitzen und Lützerath seit Jahren verteidigen als die wahren Führungspersönlichkeiten, anders als die sogenannten Führungspersönlichkeiten der Regierungen und Konzerne. Von ihnen sei keine Veränderung zu erwarten. Sie sieht die große Zahl an Teilnehmern (35.000 laut Veranstalter) als „Zeichen der Hoffnung“.
Auch die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, äußert die Solidarität ihrer Partei den Demonstranten gegenüber.
Polizeigewalt gegen die Demonstranten legitim?
Viele Menschen kritisieren im Netz die Polizeigewalt gegen die Demonstranten. Es gibt aber genauso viele Stimmen, die die Polizeigewalt legitimieren, da die Demonstranten die Polzisten angreifen und nicht bereit sind den Platz zu räumen. Per Gesetz haben die Polizisten das Recht Gewalt anzuwenden.
„Jeder polizeiliche Verwaltungsakt kann grundsätzlich mit Zwang durchgesetzt werden“, erklärt Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der HWR Berlin.
Dabei reicht es nach herrschender Rechtsprechung schon aus, wenn eine Person einer polizeilichen Anordnung nicht nachkommt. „Auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung kommt es dabei im Regelfall nicht an, was rechtsstaatlich natürlich problematisch ist.“, so Arzt.
Wie dem auch sei, dass es hier Meinungsunterschiede gibt, ob die Gewaltanwendungen legitim seien oder nicht, ist deutlich. Die Frage ist nur, wieso dieselben Menschen, den Polizisten hierzulande das Selbstverteidigungsrecht und das Recht die allgemeine Ordnung aufrechtzuerhalten zusprechen, jedoch dieselben Rechte den Polizisten im Iran absprechen? Es gibt eindeutiges Videomaterial, wo iranische Demonstranten Menschen und Polizisten auf offener Straße mit Steinen verletzen, schlagen und sogar töten. Trotzdem kritisiert man dann die Vorgehensweise der Polizei, oder die Urteile, die laut herrschendem Gesetz im Iran getroffen werden. Schnell wird der Botschafter einbestellt, wenn die Todesstrafe vollstreckt wird. Den US-amerikanischen Botschafter hat man beispielsweise nach der letzten Hinrichtung in den USA nicht einbestellt. Es geht wie immer nur um eigene Interessen und nicht um das Einsetzen für Frauenrechte oder Gerechtigkeit!
Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Lützerath
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