Gerichtsurteil: IZHamburg darf als „islamistisch“ bezeichnet werden

Gerichtsurteil: IZHamburg darf als „islamistisch“ bezeichnet werden

Am Freitag entschied das Gericht in dem Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Verfassungsschutz und dem IZHamburg. Demnach seien wesentliche Aussagen im Verfassungsschutzbericht rechtswidrig. Die Aussage jedoch, dass es sich um eine extremistische Organisation des Islamismus handle, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sei rechtlich nicht zu beanstanden.  

Innensenator Andy Grote: „Das IZH ist eine eindeutig extremistische und demokratiefeindliche Institution“

Der Hamburger Innensenator möchte das IZHamburg weiterhin sehr genau im Auge behalten. „Das Urteil zeigt, dass unser Verfassungsschutz im Kampf gegen den religiösen Extremismus gute Arbeit leistet“. Außerdem möchte er auch zukünftig alle rechtstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so wie sie es bei der Ausweisung des stellvertretenden IZH-Leiters getan haben.  Verfassungsschutzchef Torsten Voß begrüßt es, „dass das Verwaltungsgericht Hamburg unsere Einschätzung des IZH bestätigt hat“.

Jedoch gab das Gericht dem Verfassungsschutz nicht in allen Punkten recht. So darf beispielsweise der Satz, dass das IZH mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee in unterschiedlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport sorgt, nicht weiter verbreitet werden. Dieser Satz steht im aktuellen Bericht für das Jahr 2022.

IZHamburg wirft nach dem Urteil offene Fragen in den Raum

In einer aktuellen Pressemeldung des IZH zu dem Gerichtsurteil, betont das Zentrum, dass die Berichte für das Jahr 2022 sowie die der beiden Vorjahre aufgrund solcher Sätze nicht mehr haltbar sein, auch wenn viele Vorwürfe aus dem Bericht 2019 weggelassen wurden.

Der Verfassungsschutz habe die lange Verfahrensdauer genutzt, „um mit unbegründeten Behauptungen weiter rechtswidrig Stimmung gegen das IZH machen zu können“.

Es zeigte sich deutlich, so das IZH, „dass der Verfassungsschutz gerade für besonders schwerwiegende und konkrete Vorwürfe in seinem Bericht Belege schuldig geblieben ist“. Deswegen stelle sich die Frage, ob „eine staatliche Behörde, die nur wahre Tatsachen behaupten soll“, so handeln darf.

Da zu dem aktuellen Gerichtsurteil keine Urteilsbegründung vorliegt, kann das IZH dazu noch nichts sagen. Die Frage bleibt also offen, weshalb das Gericht, „trotz der Rechtswidrigkeit so zentraler Vorwürfe die Einordnung des IZH als „Organisation des Islamismus“ durch den Verfassungsschutz im Jahr 2019 billigt“.

Viele sehen dieses Urteil als erfolgreichen weiteren Schritt Richtung Schließung des IZH. Schließlich fehle nur noch die Unterschrift der Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die jahrelange Hetze der Politik und Medien zeigt die wahre Haltung nicht nur gegen das IZH. Jedes Zentrum und jede Gemeinde, welches nicht mit dem Zeitgeist gehen möchte wird früher oder später unter Druck gesetzt werden. Bei dem IZHamburg wird die vermeintliche Verbindung zum Iran als Ausrede genommen. Bei anderen Gemeinden werden es dann Gründe, wie Homophobie, Antisemitismus oder Ähnliches sein.  

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Erste mündliche Verhandlung über eine Klage des IZHamburg gegen den Verfassungsschutz

Erste mündliche Verhandlung über eine Klage des IZHamburg gegen den Verfassungsschutz

Am Freitag letzter Woche fand die erste mündliche Gerichtsverhandlung über die Klage des IZHamburg gegen den Hamburger Verfassungsschutz statt. Dieser läuft seit 2020, wurde bislang nur schriftlich geführt. Das islamische Zentrum wehrt sich gegen die jahrelangen Anschuldigungen.

IZHamburg ist Treffpunkt für Hisbollah-Anhänger

Der VS ordnet das IZHamburg insgesamt als islamistisch ein. Eine der acht verhandelten Aussagen, die im Verfassungsschutzbericht vorkamen, ist dass es in Hamburg etwa 50 Hisbollah-Anhänger gebe, die im IZH verkehren und dort an den religiösen Veranstaltungen teilnehmen. In Deutschland zählt man die Hisbollah als Terrororganisation. Der Anwalt des IZH konterte jedoch mit der Frage: „Wenn ein RAF-Terrorist im Michel betet, muss die Gemeinde dann in den Verfassungsschutzbericht?“ Ein Besuch beweise also keine Nähe des Zentrums zu der Hisbollah.

Der Anwalt forderte den VS immer wieder auf, „konkrete Anhaltspunkte“ für die Vorwürfe vorzulegen. Dabei betonte er, dass das IZH den schiitischen Islam fördere und keine politische Ausrichtung habe.

Vorgehen des Verfassungsschutzes ist „perfide“

Der VS betonte seinerseits, dass man den schiitischen Glauben respektiert und dieser nicht Verfahrensgegenstand sei. Jedoch sei die politische Einstellung des Irans und somit die des IZH nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der VS stützt sich für seine Behauptungen auf ein Buch des iranischen Revolutionsführers Ayatollah Chomeini, welches in Kooperation mit dem Siegel des IZH verkauft wird.

Außerdem haben aktuelle sowie vergangene IZH-Leiter Gemeinden besucht, die der Hisbollah Nahe stehen sollen. Dies zeige, dass sie in einem islamistischen Netzwerk agieren. Das oft gehörte Argument, das IZH sei der verlängerte Arm der iranischen Regierung, wird dadurch bekräftigt, dass die bisherigen Leiter des Zentrums nach besonderen Kriterien ausgewählt wurden. Schaue man sich diese an, würde auch klar werden, dass es eine inhaltliche und organisatorische Nähe des IZH zu der Regierung in Teheran gebe. Somit könne das IZH gar nicht behaupten, keine politische Agenda zu haben.  

Als man den VS konkret nach den 50 Hisbollah-Anhänger befragte, mussten sie darauf hinweisen, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Personenlisten preisgeben dürfen. Dieses Vorgehen nannte Rechtsanwalt Krüger „perfide“. Außerdem warf er dem VS vor, immer wieder „Nebelkerzen“ zu werfen. Der Richter stellte fest, dass der VS sich in einem „sachtypischen Beweisnotstand“ befinde. Weitere Beweise vorzulegen würde die Arbeit des VS gefährden. Trotzdem könne man das Beweismaß nicht herunterschrauben, so der Richter. Zu einer Entscheidung kam es bei der Verhandlung nicht. Der nächste Termin findet am 31.Mai 2023 statt.

Intensität der Hetze gegen das IZH hängt von der politischen Nähe oder Entfernung zum Iran ab

Das islamische Zentrum Hamburg gibt es seit 1965. Die islamische Revolution im Iran fand 1979 statt. Im Jahre 1993 tauchte das IZH erstmals im Verfassungsschutz auf. Die Anschuldigungen gegen das IZH, die Politik und Medien je nach politischem Diskurs mit dem Iran mal schwächer und in den letzten Jahren immer schlimmer propagieren, sind haltlos. Es muss bewiesen werden, dass die Verantwortlichen des Zentrums aktiv gegen das Gesetz verstoßen oder entgegen der Werte des Grundgesetztes agieren. Nur dann kann man rechtliche Schritte einleiten, oder eine Schließung des Zentrums in Erwägung ziehen. Und dass die vermeintliche Nähe zu der Hisbollah bereits ausreicht, um des Landes verwiesen zu werden, ist auch nur dem Fakt geschuldet, dass durch die politische Debatte, die Hisbollah als Terrororganisation eingestuft wurde. Zumal die Hisbollah in der libanesischen Regierung als legitime Partei anerkannt ist und agiert.

Die Agenda gegen das IZH wird somit solange weitergeführt werden, wie der Iran als Feind angesehen wird. Genauso tat man es auch mit Syrien, welches übrigens wieder Mitglied der arabischen Liga geworden ist, nachdem durch den Krieg in Syrien die Mitgliedschaft beendet wurde.   

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