Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat in Berlin ein Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Dabei soll beispielsweise jemand, der bei der Wohnungssuche abgelehnt wird, weil er oder sie Sozialleistungen bezieht, künftig dagegen klagen können.
Nachweis von Diskriminierung soll erleichtert werden
In dem vorgeschlagenen Papier heißt es: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“ Wie jedoch diese überwiegende Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden soll, ist nicht ganz klar. Es darf jedoch nicht dazu führen, dass eine erdrückende Atmosphäre entsteht. Beispielsweise, dass auf dem Arbeitsplatz jedes Wort auf die goldene Waage gelegt und der schnelle Vorwurf der Diskriminierung ausgesprochen wird.
Außerdem möchte Ataman, dass die sogenannte Kirchenklausel aus dem Gleichstellungsgesetz gestrichen wird. Bislang räumte diese Klausel konfessionellen Arbeitgebern die Möglichkeit der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung ein. Auch soll die Möglichkeit, Mindest- und Höchstanforderungen an das Alter von Beschäftigten zu stellen, gestrichen werden.
Ziel des AGG in seiner derzeitigen Form ist es, Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“.
Ataman möchte diesen Katalog um die Merkmale „sozialer Status“ und „Staatsangehörigkeit“ erweitern. Außerdem soll die Formulierung „aus Gründen der Rasse“ durch „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ ersetzt werden. Zusätzlich möchte sie die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen in Fällen von Diskriminierung von 2 auf 12 Monate verlängern.
Diversity Kompetenz als Qualifikationsanforderung
Die Antidiskriminierungsbeauftragte möchte im öffentlichen Dienst des Bundes ein „Gebot zur Förderung der Wertschätzung von Vielfalt und Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung“ verankern. Außerdem soll es möglich sein bei öffentlichen Stellen des Bundes eine Diversity-Kompetenz als Qualifikationsanforderung bei der Beurteilung von Eignung und fachlicher Leistung zu berücksichtigen. Was solch eine Kompetenz für einen Sinn machen soll ist nicht klar. Es ist eine Sache, reale Diskriminierungen bekämpfen zu wollen. Es ist jedoch etwas anderes, wenn jede Lebensweise und jedes Auftreten toleriert und gefördert wird. Insbesondere auch wenn sie gegen die Natur des Menschen und der Moral spricht. Dadurch bekommen unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung immer komischerer Lebensweisen Einzug in die Mehrheitsgesellschaft.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“
Bei einem Drag-Marsch in New York City liefen einige LGBTQ-Aktivisten durch die Straßen. Dabei gaben sie bekannt, dass sie kommen um unsere Kinder zu holen.
„So sieht also das Böse aus“
In den Videos, die in den sozialen Netzwerken verbreitet werden, skandierten einige LGBTQ-Aktivisten: „Wir sind hier, wir sind queer, wir kommen, um eure Kinder zu holen.“
Auch die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten.
„So sieht also das Böse aus….“, schrieb der konservative Podcaster Graham Allen. Donald Trumps (77) Ex-Anwältin Jenna Ellis meinte: „Erinnerst du dich an die Sache, von der sie sagten, dass sie sie auf keinen Fall tun werden?“
Besonders scharf reagierte die Abgeordnete Marjorie Taylor Greene (49): „Diese Bewegung züchtet Minderjährige für Mastektomien und Kastrationen und treibt eine milliardenschwere Industrie des medizinischen Kindesmissbrauchs an.“
Einige Anhänger der LGBTQ-Community stritten die teils übertriebenen Vorwürfe ab und meinten, der Gesang sei nicht ernst gemeint gewesen.
Evangelische Kirche mit eigenem Truck beim Christopher Street Day
Der Pride Month, der im Juni stattfand, zeigte auch in diesem Jahr, wie weit einige Teilnehmer bereit waren, ihre ekligen Fantasien vor den Augen der Kinder zu präsentieren und wer die eigentliche Zielgruppe dieser ganzen Ideologie ist. Die Kinder sollen so früh wie möglich an diesen Lebensstil herangeführt werden. Diese unmoralische und meist offen ausgelebte sexualisierte Lebensart soll als etwas Normales dargestellt werden. Das vor allem Hollywood, unter anderem aufgedeckt durch die Epstein-Affäre, ein Pädophilie-Problem hat, ist ein offenes Geheimnis. Auch in Deutschland ist dies leider keine Seltenheit. Ein oft lasches Rechtssystem schreckt auch nicht davor ab, weiter Gräueltaten zu verüben.
Am 22.7.2023 findet der Christopher Street Day in Deutschland statt. Dabei ist selbst die evangelische Kirche mit einem Truck. Viele religiöse Institutionen knicken ein und verraten ihre moralischen Werte, um sich dem aktuellen Zeitgeist zu beugen. Dafür ist man bereit, die eigenen religiösen Texte umzudeuten. Es bleibt abzuwarten, welche Parolen und Szenen bei der kommenden Parade gerufen und gezeigt und ob auch aus nur „Spaß“ die Kinder zur Zielscheibe gemacht werden.
Am Samstag ist eine Thora- und Bibelverbrennung vor der israelischen Botschaft in Stockholm geplant. Die schwedische Polizei hat die Versammlung genehmigt.
Thora- und Bibelverbrennung als Antwort auf Koranverbrennung
Die angekündigte Aktion gilt als Antwort auf die kürzlich stattgefundene Koranverbrennung. In Schweden ist das Recht auf öffentliche Demonstration von der Verfassung geschützt. Alle Gesetze gegen Blasphemie wurden bereits in den 70er Jahren abgeschafft. Die Polizei betone, dass sie nicht die Genehmigung für verschiedene Aktionen erteile, sondern eine „Genehmigung ein öffentliches Treffen abzuhalten! Das ist ein wichtiger Unterschied.“ Das Ergebnis bleibt jedoch dasselbe, wenn im Endeffekt alle angekündigten Aktionen auch durchgeführt werden können.
Der israelische Präsident Isaac Herzog äußerte sich zu der geplanten Aktion:
„Als Präsident des Staats Israel habe ich die Verbrennung des Korans, für Muslime auf der ganzen Welt heilig, verurteilt, und es zerreißt mir jetzt das Herz, dass einer jüdischen Bibel, dem ewigen Buch des jüdischen Volks, das gleiche Schicksal droht“, teilte Herzog mit.
Auch ein Bezug auf die jüdisch-europäische Geschichte durfte nicht fehlen. So sagte der Rat Schwedischer Jüdischer Gemeinden:
„Unsere tragische europäische Geschichte bringt das Verbrennen jüdischer Bücher mit Pogromen, Ausweisungen, Inquisitionen und dem Holocaust in Verbindung“.
UN-Menschenrechtsrat stimmt für eine Resolution gegen religiösen Hass
Am Mittwoch stimmte der UN-Menschenrechtsrat mit überwältigender Mehrheit einer Resolution zu, mit der Länder zu größeren Anstrengungen gegen religiösen Hass aufgerufen werden. Darin wird die Koranverbrennung als Akt der Provokation verurteilt. Westliche Länder, darunter Deutschland und USA haben gegen diese Resolution gestimmt. Sie machen sich Sorgen um die Meinungsfreiheit.
Der belgische Botschafter sagte im Namen der Europäischen Union, dass es schwierig sei, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Aufstachelung zum Hass zu ziehen. Dies erfordere einen besonderen Balanceakt, welcher mit dem Text der Resolution nicht gegeben sei.
„Vielmehr wird versucht, das internationale Menschenrecht (…) grundlegend zu ändern, indem die strengen Bedingungen, die immer dann gelten, wenn Staaten das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken wollen, abgeschafft werden“, sagte der Botschafter.
Auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk, der hetzerische Handlungen gegen Muslime und Angehörige anderer Religionen verurteilte, ist gegen eine pauschale Einschränkung der freien Meinungsäußerung, um „religiöse Lehren vor kritischer Überprüfung zu schützen“.
Dass man sich auf einer sachlichen Basis kritisch mit den religiösen Lehren auseinandersetzen kann, sollte eigentlich jeder vernünftigen Person klar sein. Die vergangenen und angekündigten Aktionen haben jedoch nichts damit zu tun. Keiner möchte die freie Meinungsäußerung einschränken, um eine sachliche Debatte zu verbieten. Es geht einzig und allein darum, jegliche Respektlosigkeit und Provokation, die unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung geschieht, zu verhindern. Natürlich ist es als Antwort auf die Koranverbrennung nicht gerechtfertigt, im Gegenzug die Bibel oder die Thora zu verbrennen. Damit würde man kein Stück besser als die Koranverbrenner sein. Vielleicht wurde die Aktion wieder angemeldet, um die doppelten Standards hervorzuheben, wie es vor einigen Monaten geschah. Nur diesmal ging der Antrag anscheinend durch. Morgen wird sich herausstellen, ob es wirklich zu der Verbrennung der heiligen Bücher der Christen und Juden kommen wird.
In einer Kindertagesstätte in Hannover sollte ein Körpererkundungsraum für die Kinder eingerichtet werden. Das Konzept dafür wurde nun vom Landesjugendamt gestoppt und muss mit externer Beratung überarbeitet werden.
Mädchen und Jungen sollen sich in Kindertagesstätte „streicheln und untersuchen“ können
Das Landesjugendamt ist der Auffassung, dass das pädagogische Konzept für den Körpererkundungsraum in dieser Form das Kindeswohl gefährde. Zuvor hatte die Kita in einem Elternbrief solch einen Erkundungsraum angekündigt und darin Regeln festgelegt. Einer der Regeln lautete unter anderem: “Jedes Kind entscheidet selber, ob und mit wem es körperliche und sexuelle Spiele spielen will.” Dabei sollen die Mädchen und Jungen sich „streicheln und untersuchen“ können, aber „nur so viel, wie es für sie selbst und andere Kinder angenehm ist“, so in dem Brief.
Laut dem Vorstandsvorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Hannover war der Elternbrief der Kita nicht mit der Fachberatung der AWO abgestimmt und genehmigt worden. Ebenfalls sei der von dem Kita-Leiter vermittelte Eindruck, dass das Kulturministerium zu „Körpererkundungsräumen“ auffordere, falsch.
Nun muss für den weiteren Betrieb der Einrichtung das pädagogische Konzept der AWO-Kitas in Hannover sowie das Kinderschutzkonzept mit externer Beratung sofort überarbeitet werden. Diese Auflage gelte für AWO-Kitas in Hannover.
Der AWO-Vorstandsvorsitzende betonte, dass es in den AWO-Kindertagesstätten keine Räume gebe, in denen Kinder zu Nacktheit oder Körpererkundungsspiele aufgefordert oder motiviert würden. Die AWO bestätigte jedoch, dass das Konzept derzeit mit der Aufsichtsbehörde und externen Beratern überarbeitet wird. In der bisherigen internen Arbeitshilfe der Kita-Fachberatung gebe es nämlich einen Textbaustein zu Regeln für Körpererkundungsspiele von Kindern.
Frühsexualisierung der Kinder wird von der WHO angetrieben
Diese ganze Entwicklung ist keine unbedachte Agenda. Schließlich veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen neuen Leitfaden, der Eltern und Lehrer ermutigt, mit ihren Kindern „von Geburt an“ Erwachsenenthemen zu „erforschen“. Dieser neue Leitfaden propagiert Sexualität für Kleinkinder und fordert unter anderem Eltern auf „Geschlechtsidentitäten“ für ihre Babys zu erkunden. Dabei soll der Leitfaden als „Rahmen für politische Entscheidungsträger, Bildungs- und Gesundheitsbehörden und Fachleute“ dienen. So sollen beispielsweise Kinder unter vier Jahren über „Genuss und Vergnügen bei der Berührung des eigenen Körpers und frühkindliche Masturbation“ unterrichtet werden. Das seien „Mindeststandards, die von der Sexualerziehung abgedeckt werden müssen“.
Wenn die WHO, die immer mehr an Macht und Befugnisse gewinnen soll, solch einen Leitfaden veröffentlicht und die hiesige Politik und Medienlandschaft alles dafür tut, um die Gesellschaft mit der Genderideologie und Frühsexualisierung zu verderben, dann ist es nicht verwunderlich, dass die Kindergärten diese Konzepte übernehmen. Auch wenn das Jugendamt nun eingeschritten ist, bleibt die Frage offen, inwieweit das Konzept zum Wohle der Kinder angepasst wird. Realistisch gesehen ist es Stand jetzt nur eine Frage der Zeit. Solche Projekte werden Einzug in die Gesellschaft nehmen und zur Normalität werden. Dies kann nur verhindert werden, wenn die Eltern und Bürger konsequent dagegen vorgehen.
Das Land Berlin hat den Schuldienst für kopftuchtragende Lehrerinnen geöffnet und das noch vor einer Reform seines Neutralitätsgesetzes.
Neutralitätsgesetz muss reformiert werden
Eine Reform des Neutralitätsgesetzes steht noch nicht, dennoch hat das Land Berlin nun den Schuldienst für kopftuchtragende Lehrerinnen geöffnet. Die Senatsbildungsverwaltung teilte nach einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus mit, dass bereits Lehrkräfte mit „religiös geprägten Kleidungsstücken“ eingestellt wurden. Außerdem hätten Lehrkräfte Einstellungsangebote erhalten, die wegen religiös geprägter Kleidung bislang nicht eingestellt wurden und vor Gericht dagegen klagten.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied vor einigen Monaten, dass das Neutralitätsgesetz wegen seiner Einschränkung der Religionsfreiheit grundgesetzwidrig sei. Das Land Berlin reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein. Dies wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Somit muss das Neutralitätsgesetz angepasst werden. Ein Kopftuchverbot ist fortan nur noch dann zulässig, wenn der Schulfriede oder die staatliche Neutralität konkret gefährdet ist. Ein Anpassungsvorschlag des Neutralitätsgesetz an die aktuelle Rechtsprechung soll noch in der laufenden Wahlperiode dem Senat vorgelegt werden.
Die Lehrerinnen muss auch praktisch akzeptiert werden
Nun müssen sich die kopftuchtragenden Lehrerinnen in der Arbeitswelt behaupten. Zwar soll das Kopftuch nun, laut der Theorie, Einzug in die Schulen gewinnen, dies bedeutet jedoch nicht, dass die Frauen mit Kopftuch auch praktisch akzeptiert werden. Sprich, man muss tolerieren, das heißt aber nicht, dass man sie auch automatisch akzeptieren wird. Zu oft kommt es an den Arbeitsplätzen zu Ausgrenzungen und rassistischen Vorfällen, die das Arbeitsklima vergiften und zerstören. Dies kann schnell dazu führen, dass die Menschen, die diesem Druck nicht gewachsen sind, schnell die Motivation verlieren und die Arbeit aufgeben.
Die Erwartungshaltung an die Lehrerinnen mit Kopftuch und die Vorurteile die weiterhin herrschen, werden es ihnen höchstwahrscheinlich schwer machen, schnell Fuß in der Arbeitswelt zu fassen. Trotzdem ist es eine gute Entwicklung und eine Chance für sie, genau diese Vorurteile abzubauen und einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Die schwedische Polizei hat eine erneute Koranverbrennung vor einer Moschee in Stockholm erlaubt.
Koranverbrennung sei kein Hassverbrechen oder Hetze gegen eine Gruppe
Ein schwedisches Berufungsgericht hat vor zwei Wochen die polizeilichen Verbote von Demonstrationen mit Koranverbrennungen, die im Februar geplant waren, im Nachhinein als unrechtmäßig verworfen. Damals hatte die Polizei die Verbote mit Risiken für die öffentliche Sicherheit begründet.
Nun hat ein 37-Jähriger Iraker den Koran am ersten Tag des Opferfestes in Stockholm verbrannt. Dabei trat er vor etwa hundert Schaulustigen und Journalisten vor der Großen Moschee mehrmals auf das für Muslime heilige Buch ein, während er dabei die schwedische Fahne schwenkte. Danach steckte er Schinkenstreifen, die für Muslime als rituell unrein gelten, in das Buch. Daraufhin zündete er einige Seiten an. Aus seiner Sicht handle es sich dabei nicht um ein „Hassverbrechen“ oder „Hetze gegen eine Gruppe“. Er ist der Meinung dies sei Meinungsfreiheit.
In der irakischen Hauptstadt Bagdad haben Bürger die schwedische Botschaft angegriffen. Aus der Justiz kamen Forderungen, den irakischen Flüchtling auszuliefern, um ihn vor Gericht zu stellen.
Stetige Respektlosigkeit hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun
Viele muslimische Länder kritisierten diesen erneuten Akt der Respektlosigkeit und der Hetze scharf. So hat beispielsweise Marokko seinen Botschafter, wegen „dieser wiederholten Provokationen“, die unter dem „selbstgefälligen Blick der schwedischen Regierung begangen wurden“, abgezogen.
Auch der türkische Präsident Erdogan fand direkte und scharfe Worte gegen diese Aktion.
„Wir werden den Überheblichen im Westen letztendlich beibringen, dass die Beleidigung der Heiligtümer von Muslimen nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat“.
Dieser Vorfall könnte ebenfalls die Aussichten auf den Nato-Beitritt des skandinavischen Landes negativ beeinträchtigen. Schweden hatte im Mai 2022 zusammen mit Finnland die NATO-Mitgliedschaft beantragt. Es fehlt aber noch die Zustimmung Ungarns und der Türkei. In einer Woche treffen sich Vertreter der Türkei und Schweden, um über den Antrag Schwedens zu sprechen. Bei der Verurteilung der Koranverbrennung hatten Vertreter der Türkei jedoch keinen Bezug auf die NATO-Mitgliedschaft genommen.
Dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, ist nichts Neues. Für die Heiligkeiten der Muslime gilt sie jedoch. Bei Israel, LGBTQ, oder anderen Themen, die die aktuellen Götzen der Regierungen im Westen darstellen, hört die Meinungsfreiheit schnell auf. Viele mögen vielleicht nun das Argument bringen, dass man „dahin zurückkehren kann, wo man herkommt, wenn es einem hier nicht gefällt“. Dieses Argument ist weder gut noch schlüssig. Schließlich gibt es auch gebürtige Deutsche und Schweden, die dem Islam angehören, oder aber auch nicht religiös sind und die solche Aktion sicherlich nicht gutheißen. Wo sollen sie denn hin? Und jedem diesen Satz an den Kopf zu werfen, der auf Missstände aufmerksam macht, zeigt, dass man keine guten Gegenargumente hat. Auch zeigt es eine fehlende Toleranz, die ja sonst so stark propagiert wird.
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